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| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 30.06.1949 - StS 198/49 |
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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 30.06.1949 - StS 198/49 (https://dejure.org/1949,2416)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 30. Juni 1949 - StS 198/49 (https://dejure.org/1949,2416)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- degruyterbrill.com
§§ 242, 259 StGB
Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - degruyter.com
Papierfundstellen
- OGHSt 2, 89
- JR 1950, 116
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12
2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der …
Der Bundesgerichtshof knüpfte ab 1951, wie vor ihm unter anderem schon der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGH BrZ, Urteil vom 20. Juni 1949 - StS 198/49, OGHSt 2, 89, 93), wieder an den Beschluss der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts an. - BGH, 08.05.2017 - GSSt 1/17
Ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit; …
Denn die Problematik war bereits in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts und den Folgejahren unbeeinflusst von nationalsozialistischem Denken erörtert worden; sie stellt sich überdies in ausländischen Rechtsordnungen ebenso und wird dort in ähnlicher Weise gelöst (vgl. OGHSt 2, 89, 90 ff.;… KMR/Stuckenberg, aaO, § 261 Rn. 151; Stuckenberg, ZIS 2014, 461, 465 ff. mwN;… zur Lage im Ausland s. auch Endruweit, aaO, S. 312 ff.; aM wohl Haas, HRRS 2016, 190, 196). - BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56 Nach 1945 knüpfte die Rechtsprechung hier wieder an (vgl OGHSt 2, 89).
- BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
Rechtsmittel
Ist nach Ausschöpfung aller Erkenntnismittel eine eindeutige Feststellung nicht möglich, hat das Gericht aber die Überzeugung gewonnen, der Angeklagte könne nur entweder die Sache gestohlen oder sich als Hehler mit ihr befasst haben, so ist eine Wahlfeststellung zulässig und geboten (RGSt 68, 257; OGHSt 2, 89; BGHSt 1, 127; 302; 5 StR 722/53 vom 23.2.1954). - BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52
Rechtsmittel
Eine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei hat er indes in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 68, 257 für zulässig erachtet (BGHSt 1, 302; vgl. OGHSt 2, 89). - BGH, 06.11.1952 - 4 StR 561/51
Rechtsmittel
Es kommt hinzu, dass dann, wenn sich nicht aufklären liess, ob das Schmuggelgut "zur Ruhe gekommen" war, eine Wahlfeststellung zulässig (vgl RGSt 68, 257; OGHSt 2, 89; BGHSt 1, 302, 304) [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51] und demgemäss im Ergebnis Verurteilung wegen Steuerhehlerei auszusprechen gewesen wäre. - BGH, 21.05.1951 - 3 StR 219/51
Rechtsmittel
Deshalb sind auch in der Rechtsprechung nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 Wahlfeststellungen mindestens in dem Umfange für zulässig erachtet worden, in dem das Reichsgericht in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 28. Juni 1935, durch das die Vorschrift des § 2 b in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde, die Zulässigkeit bejaht hatte (vgl OGHSt 2, 89 und die daselbst angegebenen Rechtsprechungsnachweise; BGH 2 StR 30/50 - 19. Dezember 1950).
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