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| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 15.07.1948 - ZS 52/48 |
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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 15.07.1948 - ZS 52/48 (https://dejure.org/1948,83)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 15. Juli 1948 - ZS 52/48 (https://dejure.org/1948,83)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- degruyter.com
HGB § 49, BGB § 242, Vertragshilfeverordnung vojn 30. November 1939, Umstellungsgesetz § 21.
- degruyter.com
HGB § 49, BGB § 242, Vertragshilfeverordnung vom 30. November 1939, Umstellungsgesetz § 21.
Papierfundstellen
- OGHZ 1, 62
- NJW 1948, 521
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 18.12.1957 - V ZR 35/56
Rechtsmittel
Baß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht zwangsläufig zur Auflösung oder Unwirksamkeit des Vertrages zu führen braucht, sondern daß jeweils nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen ist, ob der Vertrag nicht der veränderten Sachlage angepaßt und mit dieser Maßgabe aufrechterhalten werden kann, hat auch das Berufungsgericht nicht verkannt (vgl. außer den Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweisen im angefochtenen Urteil noch OGHZ 1, 62, 68; BGH NJW 1951, 836; 1952, 778 = LM § 779 BGB Nr. 2; MDR 1953, 282; LM § 242 BGB (Bb) Nr. 13). - BGH, 28.02.1972 - III ZR 47/67
Gewährung eines zeitlich unbeschränkten Leistungsverweigerungsrechtes - Enger …
Denn ein Schuldner kann Rechte aus § 242 BGB wegen eines vom Vertragshilfegesetz erfaßten Tatbestandes nur dann nicht im ordentlichen Prozeß geltend machen, wenn er Maßnahmen begehrt, die auch das Vertragshilfegesetz vorsieht (OGHZ 1, 62, 65; BGHZ 2, 150, 153 [BGH 16.05.1951 - II ZR 61/50] ; 5, 302, 307 [BGH 03.04.1952 - IV ZR 136/51] ; 8, 344) [BGH 22.01.1953 - IV ZR 6/51] . - BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51
Rechtsmittel
Der Hinweis der Revision, das Rücktrittsrecht wegen Erschütterung der Geschäftsgrundlage sei nur das äußerste Mittel und nur dann gegeben, wenn eine Anpassung des Vertrags an die veränderten Verhältnisse nicht möglich erscheine, ist zwar richtig (OGHZ 1, 62 [69]; BGH vom 21. Februar 1952, IV ZR 103/51).
- BGH, 27.04.1960 - V ZR 186/58
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer vor Inkrafttreten der BGBs erfolgten Auflassung …
Nicht minder möglich ist die Möglichkeit, aus dem Gesichtspunkt der fehlenden Geschäftsgrundlage zu einer Auflösung oder zu einer für den Beklagten günstigen Anpassung des Vertragsverhältnisses zu gelangen, Bei dem Vorhandensein des Veräußerungsverbotes handelt es sich um einen Umstand, der ausschließlich in seinem eigenen Machtbereich liegt (OGHZ 1, 62, 68;… Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht 15. Bearb. § 41 III 5, S. 182;… Kegel DRZ Beiheft 3.1948, S.5, Larenz, Geschäftsgrundlage und Vertragserfüllung 2. Aufl. 5. Kapitel IV B 4 b, S. 185; vgl. allerdings Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1956, V ZR 67/55, JR 1956, 416). - BGH, 30.05.1956 - V ZR 87/55
Rechtsmittel
Sie geht, insoweit in Obereinstimmung mit dem Berufungsgericht und auch mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone und des Bundesgerichtshofs (OGHZ 1, 62 [65]; 386 [393]; BGHZ 2, 150 [153]; 6, 385 [387]; 8, 344 [347]) davon aus, daß eine Berufung auf § 242 BGB nur insoweit zulässig sei, als es sich um einen im Vertragshilferecht nicht geregelten Tatbestand handle oder das Begehren der Beklagten nach Art und Begründung über die Möglichkeiten der Vertragshilfe hinausgehe. - BGH, 19.09.1969 - I ZR 74/67
Möglichkeit einer Verrechnung geschuldeter Zahlung mit abzuführenden …
Nach gefestigter Rechtsprechung (OGHZ 1, 62; RGZ 72, 434; RG SA 63, 259) stellt allerdings der Erwerb eines Unternehmens im ganzen ein Handelsgeschäft im Sinne des § 343 HGB dar. - BGH, 08.07.1963 - VII ZR 28/62
Rechtsmittel
Dieser kann und darf nur dort durchbrochen werden, "wo das starre Festhalten am gegebenen Wort zu Ergebnissen führen müßte, die mit der Gerechtigkeit, mit Treu und Glauben schlechthin unvereinbar wären" (OGHZ 1, 62, 68; vgl. ferner das Urteil des Senats vom 31. Januar 1963 - VII ZK 266/61 - = WM 1963, 315; ferner Urteil des BGH vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 96/57 - = LM Nr. 27 zu § 242 (Bb) BGB). - BGH, 27.03.1958 - II ZR 190/56
Rechtsmittel
War somit für die Beklagte die Entwicklung schon voraussehbar, dann ist es nicht möglich, wegen der verminderten oder andersgearteten Tätigkeit des Klägers im Hinblick auf die Veränderung der Geschäftsgrundlage von dem vereinbarten Provisionssatz abzuweichen (OGHZ 1, 62, 72; BGHZ 2, 176, 188 [BGH 23.05.1951 - II ZR 71/50] ; 7, 238, 243 [BGH 30.09.1952 - I ZR 83/52] ; BGH Betrieb 1953, 144; BGH LM EGBGB Art. 7 Nr. 2). - BGH, 13.03.1958 - II ZR 219/56
Rechtsmittel
Letztlich entscheidend ist daher die in den Vordergrund gerückte Abwägung der Erfordernisse des Einzelfalls nach Treu und Glauben (OGHZ 1, 62). - BGH, 27.02.1958 - VII ZR 443/56 Ferner hat der Oberste Gerichtshof für die britische Zone (OGHZ 1, 62, 67 ff = NJW 1947/8, 521, 522 f) ausgesprochen, der Grundsatz der Vertragstreue lasse Eingriffe in ein Schuldverhältnis wegen veränderter Umstände nur im äußersten Falle zu.
- BGH, 05.06.1957 - V ZR 70/56
Rechtsmittel
- BGH, 15.04.1957 - VII ZR 290/56
- BGH, 14.07.1954 - IV ZB 111/53
Rechtsmittel
- BGH, 03.06.1953 - VI ZR 246/52
Rechtsmittel
- BGH, 06.06.1952 - V ZR 130/51
Rechtsmittel
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