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| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 17.11.1949 - I ZS 14/49 |
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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 17.11.1949 - I ZS 14/49 (https://dejure.org/1949,84)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 17. November 1949 - I ZS 14/49 (https://dejure.org/1949,84)
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Papierfundstellen
- OGHZ 3, 10
- NJW 1950, 183
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
Feststellungsinteresse
Im Gegensatz dazu stehen die sonstigen Verbindlichkeiten des Kreditinstituts (vgl. OGH in NJW 1950, 183). - BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53
Rechtsmittel
War daher der Schuldner im Zeitpunkt der Währungsreform mit seiner Zahlung im Verzug, so ist er verpflichtet, dem Gläubiger den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erlitten hat, daß er das Geld nicht in Sachwerten anlegen konnte Hierbei gilt nicht Umstellungs-, sondern Schadensersatzrecht (§ 249 BGB; OGHZ 3, 10 [16]; 4, 177 [179]). - BGH, 21.03.1952 - V ZR 20/51
Rechtsmittel
Aber die Vorschrift des Gesetzes schneidet - was das Berufungsgericht verkennt - dem Gläubiger nicht die Möglichkeit ab, darzutun, daß er bei rechtzeitiger Zahlung das Geld in Sachwerten angelegt und infolgedessen keinen oder geringeren Währungsschaden erlitten hätte (Harmening-Duden Währungsgesetze § 16 Anm. 5 a S. 217; Duden DRZ 1948, 339; Priese-Rehentrust Währungsgesetze § 18 UmstG Anm. 10; siehe ferner hierzu OGHZ 2, 352; 3, 10 für den ähnlich gelagerten Fall des Verzugs eines Sachschuldners, der zur Umstellung der Gegenforderung 1 : 1 statt 10 : 1 führt; ferner RG JW 1938, 946; RGZ 141, 277). - BGH, 27.09.1951 - I ZR 47/51
Umstellung steckengebliebener Banküberweisungen
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (OGHZ 3, 10 [15]) und des Senats (Urteil vom 9. Februar 1951 - I ZR 35/50 -), hat das Berufungsgericht den Anspruch der Klägerin auf Gutschrift umstellungsrechtlich als ein in der Umstellung benachteiligtes Altgeldguthaben im Sinne des § 2 UmstG behandelt und dem in Höhe bezifferter DM-Beträge gestellten Klageantrage stattgegeben.
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