Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/2002, 20 W 114/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4481
OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/2002, 20 W 114/02 (https://dejure.org/2005,4481)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.2005 - 20 W 114/2002, 20 W 114/02 (https://dejure.org/2005,4481)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. April 2005 - 20 W 114/2002, 20 W 114/02 (https://dejure.org/2005,4481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 3 WoEigG, § 21 Abs 3 Nr 2 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG, § 24 WoEigG
    Wohnungseigentum: Wirksamer Eigentümerbeschluss trotz Einladungsmangels; Mehrheitsbeschluss über instandsetzende bauliche Veränderung; Pflicht zur ordnungsgemäßen erstmaligen Instandsetzung bei Mängelansprüchen gegen den Bauträger; Ermessensspielraum beim Beschluss über ...

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 22; WEG § 16
    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer genügt für Beschluss zur erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen, der Teilungserklärung entsprechenden Zustandes, auch wenn es sich sonst um bauliche Änderung handeln würde

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Wirksamer Eigentümerbeschluss trotz Einladungsmangels; Mehrheitsbeschluss über instandsetzende bauliche Veränderung; Pflicht zur ordnungsgemäßen erstmaligen Instandsetzung bei Mängelansprüchen gegen den Bauträger; Ermessensspielraum beim Beschluss über ...

  • Judicialis

    WEG § 21 III; ; WEG § 21 III Nr. 2; ; WEG § 24; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21; WEG § 24; WEG § 28
    Zur Wirksamkeit der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch Nichtverwalter und zum Beschluss über Instandsetzungsmaßnahmen sowie deren finanzielle Auswirkungen im Innenverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch erstmalige Herstellung kann Instandsetzung sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung im Falle der Einladung zur Versammlung durch einen nicht wirksam bestellten Verwalter; Bauliche Veränderung zwecks erstmaliger Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands als Teil der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrheitsbeschluss zur Fertigstellung des Wohnungseigentums (IBR 2005, 545)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1685 (Ls.)
  • OLG-Report Frankfurt 2006, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02
    Zwar handelt es sich hierbei nach der Rechtsprechung des BGH im Regelfall um eine Voraussetzung des wirksamen Zustandekommens eines Eigentümerbeschlusses (BGH ZWE 2001, 530).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01

    Wohnungseigentum - Sonderumlage - Zahlungspflicht des Erwerbers ab Entstehen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02
    Für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage, für die die selben Grundsätze gelten wie für den Wirtschaftsplan, steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum zu, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (BayObLG NZM 1998, 337; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1039; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 32; Palandt/Bassenge, aaO., § 28, Rdnr. 19, 4).
  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 117/89

    Müssen alle Wohnungseigentümer in der Klageschrift namentlich aufgeführt werden?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02
    Zwar war die zu TOP 3 der Wohnungseigentümerversammlung vom 04.08.1999 beschlossene gemeinsame Bestellung der Antragsgegner zu 2) zu Verwaltern (Bl. 178 d. A.), die auch gemeinsam zu der Wohnungseigentümerversammlung vom 14.04.2000 eingeladen haben (Bl. 7 d. A.) nichtig (BGH WuM 1990, 128; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 26, Rdnr. 10; Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 26, Rdnr. 1).
  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 4/96

    Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands einer Wohnanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02
    Auch eine bauliche Veränderung, die zur erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands dient, gehört zur Instandsetzung und kann deshalb mit Mehrheit beschlossen werden (BayObLG WuM 1996, 299 und NZM 1999, 378; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 19; Niedenführ/Schulze, aaO., § 21, Rdnr. 66; Weitnauer, aaO., § 22 Rdnr. 5).
  • BayObLG, 22.04.1999 - 2Z BR 9/99

    Ermessensfehler bei der Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02
    Außerdem ist dieser Mangel jedenfalls dadurch geheilt, dass vorliegend alle Wohnungseigentümer in der Versammlung vom 14.04.2000 anwesend bzw. vertreten waren und an der Beschlussfassung mitgewirkt haben (BayObLG Wohnungseigentum 1997, 268 und NZM 1999, 852; Weitnauer, aaO.).
  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98

    Prognose der zu erwartenden Kosten zur Festlegung der Höhe einer Sonderumlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02
    Für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage, für die die selben Grundsätze gelten wie für den Wirtschaftsplan, steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum zu, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (BayObLG NZM 1998, 337; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1039; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 32; Palandt/Bassenge, aaO., § 28, Rdnr. 19, 4).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16

    Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig

    Sie folgt daher den für den Wirtschaftsplan geltenden Regeln (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 911; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1039; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 94, 96 f.; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 24; BeckOK BGB/Hügel, [15.06.2017], § 28 WEG Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2005 - 20 W 270/03

    Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung zur erstmaligen Herstellung eines

    Anders als in dem Parallelverfahren 20 W 114/02 ist die Einladung zur Versammlung vom 15.08.2002 wirksam durch den zwischenzeitlich zum alleinigen Verwalter bestellten Beteiligten zu 4) wirksam erfolgt.
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