Rechtsprechung
OLG Koblenz, 15.04.1999 - 14 W 200/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenübernahme; Prozessvergleich; Vergleichsgebühr; Verkehrsgebühr
- Anwaltsblatt
§ 91 ZPO
- Judicialis
ZPO § 91
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91
Auslegung einer Kostenregelung im Vergleich Verfahrenskosten - Verkehrsanwalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 08.07.1998 - 11 HO 9/98
- OLG Koblenz, 15.04.1999 - 14 W 200/99
Papierfundstellen
- AnwBl 2001, 310
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 05.05.1982 - 14 W 243/82
Vergleich; Kosten des Rechtsstreits; Notwendigkeit der Kosten; …
Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.1999 - 14 W 200/99
Das Landgericht hat eine Festsetzung dieser Kosten unter Hinweis auf die in JurBüro 1982, 1683 abgedruckte Senatsentscheidung (14 W 243/82) mit der Begründung abgelehnt, bei den angemeldeten Kosten handele es sich zum Teil nicht um Prozesskosten (§ 118 BRAGO) und im Übrigen um nicht notwendige Kosten (§ 23 BRAGO).
- OLG Bamberg, 26.02.2007 - 8 W 1/07
Kostenfestsetzungsbeschluss im Hinblick auf die in einem Vergleich getroffene …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 18.12.2002 - 6 W 105/02
Geschäftsgebühr für vorgerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit eines …
Für die vorgerichtliche oder die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, der sich (noch) nicht zum Prozeßbevollmächtigten bestellt hatte, kann im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103, 104 ZPO grundsätzlich keine Geschäftsgebühr geltend gemacht werden ( vgl. OLG Koblenz, AnwBl. 1987, 53 f. und AnwBl. 2001, 310; OLG Hamm, JurBüro 1997, 258 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 347 f.; OLG München, OLGR 2002, 56; vgl. auch Senat, MDR 1995, 414 zur mangelnden Festsetzbarkeit von Abmahnkosten; a.A. LG Schwerin, AnwB11998, 541; LG Bremen, WuM 1999, 598;… Zöller, ZPO, 23. Auflage, §§ 103, 104, Rdnr. 21 "Außergerichtliche Anwaltskosten" und "Vorprozessuale Kosten"). - KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06
Rechtsanwaltskosten: Vergleichsgebühr für den Verkehrsanwalt im …
Gesichtspunkte, die ausnahmsweise für eine andere Auslegung des Vergleichs sprechen könnten (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2000, 476), sind nicht ersichtlich, worauf im gerichtlichen Schreiben vom 3.8.2006 hingewiesen wurde.
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 04.11.1999 - 11 U 12/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Notar; Vertragstext; Belehrungspflicht; Schaden; Vorgefertigter Vertrag
- Judicialis
BGB § 452; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; BNotO § 14 Abs. 1; ; BNotO § 19 Abs. 1
- rechtsportal.de
Belehrungspflicht des Notars bei gemeinsam vorformuliertem Vertragstext
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck - 12 O 241/97
- OLG Schleswig, 04.11.1999 - 11 U 12/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94
Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.1999 - 11 U 12/98
Zwar muß ein Notar darauf achten, daß hinsichtlich des beurkundeten Geschäfts Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1994, IX ZR 12/94, NJW 1995, 330), doch besteht im Rahmen der allgemeinen Betreuungspflicht des Notars nur dann eine Verpflichtung zur Belehrung und Warnung, wenn besondere Umstände es nahelegen, daß einem Betroffenen ein Schaden droht, dessen er sich nicht oder noch nicht voll bewußt ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.1993, 18 U 167/92, NJW-RR 1993, 1471). - BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95
Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen …
Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.1999 - 11 U 12/98
Zwar ist davon auszugehen, daß die Vereinbarung eines gegenüber dem Übergabezeitpunkt späteren Zahlungstermins im Kaufvertrag dazu führt, daß die gesetzliche Regelung in § 452 BGB abbedungen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.1996, 9 U 44/96, NJW-RR 1997, 778; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.12.1996, V ZR 277/95, NJW 1997, 938, Ls.2) Indes käme eine Kausalität des unterbliebenen Hinweises auf § 452 BGB für den Zinsausfallschaden nur in Betracht, wenn anzunehmen wäre, daß dieser Hinweis zu einer anderen Vertragsgestaltung geführt hätte. - BGH, 15.04.1999 - IX ZR 93/98
Belehrungspflicht des Notars über ungesicherte Vorleistungen beim …
Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.1999 - 11 U 12/98
a) Soweit eine Belehrungspflicht hinsichtlich der - ungesicherten - Vorleistung der Kläger (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15.04.1999, IX ZR 93/98, NJW 1999, 2188) bzw. des vereinbarten Auszahlungszeitpunktes ("nach Umschreibung") angenommen wird, fehlt die Kausalität von vornherein, denn der geltend gemachte Zinsausfall ist weder auf die mangelnde Sicherung der von den Klägern erbrachten Vorleistung (Grundstücksübergabe) noch auf die Regelung zur Auszahlung des Kaufpreises vom Anderkonto an die Kläger zurückzuführen.
- OLG Schleswig, 18.05.1995 - 2 U 55/94
Anspruch des Verkäufers auf die auf einem Notaranderkonto aufgelaufenen Zinsen
Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.1999 - 11 U 12/98
Hervorzuheben ist bereits, daß § 452 BGB für eine Verzinsung des Kaufpreises nicht nur den Nutzungsübergang, sondern auch dessen Fälligkeit fordert (…vgl. Palandt-Putzo, § 452 BGB, Rnr. 3; OLG Schleswig WM 1995, 1186). - OLG Düsseldorf, 16.10.1996 - 9 U 44/96
Pflicht zur Verzinsung des Kaufpreises ab Nutzungsübergang bei Grundstückskauf
Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.1999 - 11 U 12/98
Zwar ist davon auszugehen, daß die Vereinbarung eines gegenüber dem Übergabezeitpunkt späteren Zahlungstermins im Kaufvertrag dazu führt, daß die gesetzliche Regelung in § 452 BGB abbedungen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.1996, 9 U 44/96, NJW-RR 1997, 778; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.12.1996, V ZR 277/95, NJW 1997, 938, Ls.2) Indes käme eine Kausalität des unterbliebenen Hinweises auf § 452 BGB für den Zinsausfallschaden nur in Betracht, wenn anzunehmen wäre, daß dieser Hinweis zu einer anderen Vertragsgestaltung geführt hätte. - OLG Düsseldorf, 04.03.1993 - 18 U 167/92
Auszug aus OLG Schleswig, 04.11.1999 - 11 U 12/98
Zwar muß ein Notar darauf achten, daß hinsichtlich des beurkundeten Geschäfts Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1994, IX ZR 12/94, NJW 1995, 330), doch besteht im Rahmen der allgemeinen Betreuungspflicht des Notars nur dann eine Verpflichtung zur Belehrung und Warnung, wenn besondere Umstände es nahelegen, daß einem Betroffenen ein Schaden droht, dessen er sich nicht oder noch nicht voll bewußt ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.1993, 18 U 167/92, NJW-RR 1993, 1471).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 14.05.1999 - 6 WF 62/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rechtspfleger; Erinnerung; Vorlage; Beschwerdegericht; Abhilfeverfahren; Gerichtskostenvorschuss; Rechtsanwalt; Auslagen; Vereinfachtes Kostenfestsetzungsverfahren; Kostenfestsetzung
- Judicialis
RPflG § 11; ; RPflG § ... 11 Abs. 2 Satz 4; ; RPflG § 11 Abs. 2; ; BRAGO § 1 Abs. 1; ; BRAGO § 19; ; BRAGO § 19 Abs. 2 Satz 3; ; BRAGO § 19 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 577 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3
- rechtsportal.de
Behandlung einer Erinnerung durch den Rechtspfleger; Festsetzung vorgelegter Gerichtskostenvorschüsse
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Germersheim - F 221/95
- OLG Zweibrücken, 14.05.1999 - 6 WF 62/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 07.01.1999 - 2 W 15/98
Abschaffung der Durchgriffserinnerung ; Abhilfebefugnis des Rechtspflegers in …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1999 - 6 WF 62/99
Der Senat teilt diejenige Auffassung in der Rechtsprechung, die im Hinblick auf die Abschaffung der sogenannten Durchgriffserinnerung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes vom 6. August 1998 (BGBl. I, 2030) eine Abhilfebefugnis des Rechtspflegers für diejenigen Fälle verneint, in denen gemäß § 11 Abs. 2 Satz 4 RPflG das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde stattfindet; für diese Auslegung sprechen sowohl der Gesetzeswortlaut der §§ 11 Abs. 2 RPflG, 577 Abs. 3 ZPO als auch die Intention des Gesetzgebers, die Stellung des Rechtspflegers zu einem eigenständigen und weisungsfreien Organ der Rechtspflege zu stärken (im Anschluss an den Beschluss des 2. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 7. Januar 1999, Az.: 2 W 15/98, OLGR 1999, 141).