Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 23.11.1994

Rechtsprechung
   OLG München, 25.01.1995 - 12 WF 1173/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8779
OLG München, 25.01.1995 - 12 WF 1173/94 (https://dejure.org/1995,8779)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.1995 - 12 WF 1173/94 (https://dejure.org/1995,8779)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 12 WF 1173/94 (https://dejure.org/1995,8779)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindesunterhalt; Verlorener Zuschuß; Öffentliches Recht; Übergegangene Ansprüche; Rückabtretung; Treuhänderische Rückabtretung; Unterhaltsanspruch; Eigeninteresse des Ermächtigten; Einziehungsermächtigung; Unterhaltsvorschuß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601, § 1610; UVG § 7

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1170
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.11.1994 - 3 Wx 509/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6933
OLG Düsseldorf, 23.11.1994 - 3 Wx 509/94 (https://dejure.org/1994,6933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.1994 - 3 Wx 509/94 (https://dejure.org/1994,6933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 1994 - 3 Wx 509/94 (https://dejure.org/1994,6933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 3, Abs. 5; ZVG § 90
    Erwerb von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.01.1997 - 3 Wx 440/96

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Hausgeldrückstände des

    Es entspricht - jedenfalls bisher - einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß der Erwerber - auch im Wege der Zwangsversteigerung - aus einer nach seinem Eintritt unangefochten genehmigten Jahresabrechnung auch insoweit haftet, als diese noch offene Ansprüche gegen den Rechtsvorgänger auf Wohngeldvorschüsse mit einbezieht (u.a. BGHZ 104, 197; BayObLG in WuM 1995, 52 ; Senatsbeschluß vom 23.11.1994 in WE 1995, 152; OLG Stuttgart in WE 1989, 100; Hauger, Festschrift für Bärmann und Weitnauer Seite 353 ff., 363; vgl. auch Wenzel a.a.O. Seite 448).
  • OLG Celle, 10.01.2001 - 7 U 150/99

    Rückforderung von sittenwidrig durch den planmäßigen Austausch von Schecks

    Ist aber das Darlehen wegen des mit der Darlehenshingabe verfolgten Zwecks sittenwidrig und ist die Darlehenshingabe im Zusammenhang mit dem Darlehenszweck mit einem für den Darlehensgeber bekannten Risiko verbunden, das sich dann durch Verlust des Kapitals verwirklicht, bleibt nach § 817 BGB auch die Rückzahlung des Kapitals ausgeschlossen (BGH NJW 1995, 1152; Erman/Westermann, BGB, 10. Aufl. 2000, § 817 Rdnr. 20; Staudinger/Lorenz, BGB, 13. Aufl., § 817 Rdnr. 12; OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 153).
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