Rechtsprechung
| OLG München, 05.09.1995 - 28 W 2329/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit zur Erzwingung des persönlichen Erscheinens eines im Ausland lebenden Ausländers vor Gericht
Verfahrensgang
- LG München II, 13.03.1995 - 14 O 6264/94
- OLG München, 05.09.1995 - 28 W 2329/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 59
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 23.01.1992 - 28 U 1604/91
Verhängen eines Ordnungsgeldes; Nicht erschienene Partei; Persönliches …
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- OLG Hamm, 02.10.2008 - 19 W 21/08
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens einer im EG-Ausland …
Kann die Anordnung des persönlichen Erscheinens aber nicht durch Ordnungsgeldbeschluss erzwungen werden, ist dieser aufzuheben (OLG München NJW-RR 1996, 59). - LG Oldenburg, 24.10.2014 - 16 O 785/13
Verzugsschaden: Geltendmachung von Inkassokosten
Die Lücken in der Aufklärung des Sachverhalts gehen zu Lasten des Beklagten (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1344; OLG München NJW-RR 1996, 59 (60);… BeckOK-Stadler, aaO, Rdnr. 15). - LG Memmingen, 12.04.2024 - 32 O 819/23
Sicherungsabtretung, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
Insbesondere können Lücken in der Aufklärung des Sachverhalts zu seinen Lasten gewertet werden (OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2000, 1344; OLG München NJW-RR 1996, 59 (60);… Thomas/Putzo/Reichold Rn. 5).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.08.1995 - 11 W 16/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 727
Titelumschreibung - Rechtsnachfolge - Offenkundigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1995, 1262
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.10.1995 - 20 W 468/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Auslagen des Betroffenen im landesrechtlichen Unterbringungsverfahren
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 558 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme
Der Senat kann in diesem Zusammenhang dahingestellt sein lassen, ob er sich der Auffassung anschließen kann, § 13a Abs. 2 S. 1 FGG müsse zumindest dann im Falle einer öffentlich-rechtliche Unterbringung entsprechend angewendet werden, wenn nach Erledigung der Hauptsache auf den Antrag des Betroffenen hin die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung wegen Verletzung der Vorschriften über die persönliche Anhörung festgestellt werde (so OLG München, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; a.A. aber BayObLGZ 1993, 381; KG, FamRZ 1993, 84; OLG Frankfurt, OLGReport 1995, 264). - KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher …
b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff;… Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264). - OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05
Kostenlast der Staatskasse bei Erledigung eines öffentlich-rechtlichen …
Das OLG Frankfurt hat entgegen dem insoweit missverständlich weit gefassten Leitsatz (nur dieser ist in FamRZ 1996, 558 abgedruckt) in seinem Beschluss vom 26.10.1995 (OLG Report 1995, 264) über eine analoge Anwendung des § 13 a Abs. 1 FGG gar nicht entschieden.
- KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen …
b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff;… Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264). - LG Landau/Pfalz, 18.03.2010 - 3 T 22/10
Abschiebungshaft: Antrag auf zusätzliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der …
Rn. 9 Zwar genügt für eine Auferlegung der Auslagen des Betroffen nicht die bloße Zurückweisung des Antrages, vielmehr müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass kein begründeter Anlass für das Stellen eines Freiheitsentziehungsantrags vorgelegen hat (OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 558). - KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04
Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen …
b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff;… Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264). - LG Gießen, 03.05.2012 - 4 O 198/09
Haftung eines Wohnheimträgers gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung …
Ist die Suizidgefahr nur latent und nicht akut vorhanden ist nicht freiheitsentziehend einzuweisen (vgl. BGH NJW 05, 1937, OLG Frankfurt, 20 W 468/95 in Juris).
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Rechtsprechung
| OLG München, 09.03.1995 - 11 W 761/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 134 Abs. 1 Satz 1; KostRÄndG 1994 § 1
Verfahrensgang
- LG München II - 11 O 4059/94
- OLG München, 09.03.1995 - 11 W 761/95
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 26.09.1990 - 11 W 1654/90
Auszug aus OLG München, 09.03.1995 - 11 W 761/95
"Beauftragt in einem anhängigen gerichtlichen Verfahren die Partei erst nach dem 1.7.1994 einen Rechtsanwalt, so erhält dieser die Gebühren nach dem neuen, seit diesem Zeitpunkt geltenden Gebührenrecht (Aufgabe von OLG München JurBüro 1991, 240 = MDR 1991, 165 = AnwBl 1992, 46 ).«.
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