Rechtsprechung
| OLG München, 26.11.1996 - 18 U 6005/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 § 814 Alt. 1
Voraussetzungen für die Einrede aus § 814 1. Alternative BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 30 O 2106/94
- OLG München, 26.11.1996 - 18 U 6005/95
- OLG München, 26.11.1996 - 18 U 3617/96
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 17.05.2002 - 20 W 631/02
Gesamtschuldnerausgleich; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Mietwohnung; …
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für das Vorliegen besonderer Umstände, aus denen sich ein vom Regelfall des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB abweichender Verteilungsmaßstab ergeben soll, der auf Ausgleich in Anspruch genommene darlegungs- und beweispflichtig ist (…Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 426 Rdn.7 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 26.03.1997 - 4 U 80/95 -, OLG-Report 1997, 166). - OLG Brandenburg, 01.04.2010 - 9 UF 83/09
Kindesunterhalt: Berechnung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes
Solche Leistungen sind grundsätzlich unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen, das dem sonstigen Erwerbseinkommen gleichsteht (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1997, 166;… Wendl/Staudigl-Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 1 Rn. 55;… Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rn. 818).
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