Rechtsprechung
OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 106/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formularmäßiger Vertrag über ein Bausparsofortdarlehen; Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Zuteilungsreife; Einbeziehung einer Vorfälligkeitsentschädigung in die Allgemeinen Darlehensbedingungen; Vereinbarkeit von Regelungen in Allgemeinen ...
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 3; AGBG § 9
Allgemeine Geschäftsbedingungen, überraschende Klauseln, Transparenzgebot, Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehen, Bausparsofortdarlehen Orientierungssatz: Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Vorfälligkeitsentschädigung in einem Vertrag über ein ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorfälligkeitsentschädigung in Vertrag über Bausparsofortdarlehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Vorfälligkeitsentschädigung muss klar sein!
- IWW (Kurzinformation)
Bausparen - Vorfälligkeitsentschädigung muss klar sein!
- zbb-online.com (Leitsatz)
AGBG §§ 3, 9; BGB a. F. § 607
Unwirksamkeit einer vom konkreten Vertrag abweichenden Vorfälligkeitsentschädigungsklausel in Allgemeinen Darlehensbedingungen - jurawelt.com (Pressemitteilung)
Formularmäßig vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung sind bei unübersichtlicher Gestaltung des Darlehensvertrages unzulässig
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Bausparvorausdarlehen; Vorfälligkeitsentschädigung; Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verfahrensgang
- LG Kiel, 23.07.2003 - 6 O 138/03
- OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 106/03
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 2087
- WM 2004, 1477
- BauR 2004, 1502 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.05.1995 - XI ZR 129/94
Anforderungen an Zinsberechnungsklauseln bei Annuitätendarlehen
Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 106/03
Der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat jedoch nach Treu und Glauben nicht nur einzelne Klauseln, sondern gerade auch deren inhaltliche Bezüge zueinander möglichst klar und durchschaubar darzustellen ("Transparenzgebot", s. nur etwa BGH NJW 1989, 222, 224; BGH NJW 1995, 2286, 2287).Vielmehr muss der Verwender den inhaltlichen Zusammenhang zwischen räumlich weit auseinanderstehenden Klauseln durch entsprechende Formulierungen und ggf. räumliche Anordnung oder anderweitige optische Hervorhebung selbst verdeutlichen (BGH NJW 1995, 2286, 2287; BGH ZIP 1997, 496, 497).
Welche Anforderungen an die Transparenz hierbei zu stellen sind, entscheiden - wie im Falle des § 3 AGBG - nicht der Erwartungshorizont des Fachmannes, insbesondere eines Juristen, der sich eingehend mit dem betreffenden Klauselwerk beschäftigt hat, sondern die Verständnismöglichkeiten des Durchschnittskunden (BGH NJW 1989, 222, 224; BGH NJW 1995, 2286, 2286 f.).
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87
Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 106/03
Der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat jedoch nach Treu und Glauben nicht nur einzelne Klauseln, sondern gerade auch deren inhaltliche Bezüge zueinander möglichst klar und durchschaubar darzustellen ("Transparenzgebot", s. nur etwa BGH NJW 1989, 222, 224; BGH NJW 1995, 2286, 2287).Welche Anforderungen an die Transparenz hierbei zu stellen sind, entscheiden - wie im Falle des § 3 AGBG - nicht der Erwartungshorizont des Fachmannes, insbesondere eines Juristen, der sich eingehend mit dem betreffenden Klauselwerk beschäftigt hat, sondern die Verständnismöglichkeiten des Durchschnittskunden (BGH NJW 1989, 222, 224; BGH NJW 1995, 2286, 2286 f.).
- BGH, 04.02.1997 - XI ZR 149/96
Verletzung des Transparenzgebots bei formularmäßigen kundenbelastenden …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 106/03
Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Kunden, die erforderliche Transparenz durch eine gedankliche Operation für sich erst herzustellen (BGH ZIP 1997, 496, 497).Vielmehr muss der Verwender den inhaltlichen Zusammenhang zwischen räumlich weit auseinanderstehenden Klauseln durch entsprechende Formulierungen und ggf. räumliche Anordnung oder anderweitige optische Hervorhebung selbst verdeutlichen (BGH NJW 1995, 2286, 2287; BGH ZIP 1997, 496, 497).
- LG Kiel, 23.07.2003 - 6 O 138/03
Berechtigung der kreditgebenden Bank zur Berechnung einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 106/03
Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Juli 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kiel - 6 O 138/03 - wie folgt abgeändert:.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 UF 373/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erlass einer Verbleibensanordnung bei Pflegeeltern; Gefährdung des Kindeswohls durch Herausnahme aus Familienpflege; Heilaufenthalt eines afghanischen Kindes in Deutschland; Gefahr einer psychologischen Belastungssituation; Gefahr eines Kulturschocks bei ...
- Judicialis
BGB § 1632 Abs. 4
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 1632 Abs. 4
Verbleiben eines afghanischen Kindes in der Familie der Pflegeeltern gegen den Willen der leiblichen Eltern - Anwendung des § 1632 Abs. 4 BGB - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kriegsverletztes Kind in deutscher Familie - Pflegeeltern befürchten Trauma durch Rückkehr nach Afghanistan
Verfahrensgang
- AG Hamm, 19.12.2003 - 32 F 192/02
- OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 UF 373/02
- BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1396
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 13.10.1994 - 1 BvR 1799/94
Einstweilige Anordnung gegen die Rückführung von Kindern nach Afghanistan
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 UF 373/02
Eine Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 1666 I BGB kommt dagegen nach anerkannter und vom Senat geteilter Auffassung bei beabsichtigter Herausnahme eines seit längerer Zeit in Familienpflege lebenden Kindes u.a. dann in Betracht, wenn der Sorgeberechtigte das Kind -wie hier- zunächst zumindest de facto anderen zur Pflege anvertraut, sich ein solches über Jahre bestehendes Pflegeverhältnis zu einer einem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechenden Beziehung entwickelt und der Sorgeberechtigte dann versucht, das Kind zur Unzeit unvermittelt aus dem Pflegeverhältnis und der gewohnten Umgebung herausnehmen, um es in die dem Kind entfremdete eigenen Familie zurückzuführen, da eine Herausnahme aus den gewachsenen Beziehungen und Bindungen im Normalfall eine erhebliche psychische Belastung für das Kind mit sich bringt (BayObLG FamRZ 1995, 627 unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1984, 817 f.; FamRZ 1987, 619 ff; vgl. hierzu auch BVerfG, FamRZ 1995, 24 ff). - BayObLG, 13.04.1984 - BReg. 1 Z 28/84
Eltern; Leibliche Eltern; Herausgabe; Kind; Pflegeeltern; Besuchsrecht; …
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 UF 373/02
Eine Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 1666 I BGB kommt dagegen nach anerkannter und vom Senat geteilter Auffassung bei beabsichtigter Herausnahme eines seit längerer Zeit in Familienpflege lebenden Kindes u.a. dann in Betracht, wenn der Sorgeberechtigte das Kind -wie hier- zunächst zumindest de facto anderen zur Pflege anvertraut, sich ein solches über Jahre bestehendes Pflegeverhältnis zu einer einem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechenden Beziehung entwickelt und der Sorgeberechtigte dann versucht, das Kind zur Unzeit unvermittelt aus dem Pflegeverhältnis und der gewohnten Umgebung herausnehmen, um es in die dem Kind entfremdete eigenen Familie zurückzuführen, da eine Herausnahme aus den gewachsenen Beziehungen und Bindungen im Normalfall eine erhebliche psychische Belastung für das Kind mit sich bringt (BayObLG FamRZ 1995, 627 unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1984, 817 f.; FamRZ 1987, 619 ff; vgl. hierzu auch BVerfG, FamRZ 1995, 24 ff). - BayObLG, 02.06.1987 - BReg. 1 Z 25/87
Entscheidung; Verbleibensanordnung; Pflegefamilie; Eingriff; GG; Elternrecht; …
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 UF 373/02
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich das Verlangen des Sorgeberechtigten als mißbräuchliche Ausübung des Sorgerechts darstellt, durch die das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet wird (BayObLG, FamRZ 1995, 626 ff, 627; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1541; BayObLG NJW 1988, 2381).
- BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86
Kindesherausgabe; Ermittlungspflichten; Anhörungspflichten; Ehegatten; …
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 UF 373/02
Eine Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 1666 I BGB kommt dagegen nach anerkannter und vom Senat geteilter Auffassung bei beabsichtigter Herausnahme eines seit längerer Zeit in Familienpflege lebenden Kindes u.a. dann in Betracht, wenn der Sorgeberechtigte das Kind -wie hier- zunächst zumindest de facto anderen zur Pflege anvertraut, sich ein solches über Jahre bestehendes Pflegeverhältnis zu einer einem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechenden Beziehung entwickelt und der Sorgeberechtigte dann versucht, das Kind zur Unzeit unvermittelt aus dem Pflegeverhältnis und der gewohnten Umgebung herausnehmen, um es in die dem Kind entfremdete eigenen Familie zurückzuführen, da eine Herausnahme aus den gewachsenen Beziehungen und Bindungen im Normalfall eine erhebliche psychische Belastung für das Kind mit sich bringt (BayObLG FamRZ 1995, 627 unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1984, 817 f.; FamRZ 1987, 619 ff; vgl. hierzu auch BVerfG, FamRZ 1995, 24 ff). - OLG Düsseldorf, 22.04.1994 - 3 Wx 258/94
Sorgerechtsverfahren; Vormundschaftsgericht; Vorläufige Anordnung; …
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 UF 373/02
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich das Verlangen des Sorgeberechtigten als mißbräuchliche Ausübung des Sorgerechts darstellt, durch die das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet wird (BayObLG, FamRZ 1995, 626 ff, 627; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1541; BayObLG NJW 1988, 2381). - BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 169/94
Umfang der Ermittlungspflichten des Vormundschaftsgerichts im Verfahren über eine …
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 UF 373/02
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich das Verlangen des Sorgeberechtigten als mißbräuchliche Ausübung des Sorgerechts darstellt, durch die das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet wird (BayObLG, FamRZ 1995, 626 ff, 627; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1541; BayObLG NJW 1988, 2381).
- BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach …
den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Dezember 2003 - 11 UF 373/02 -.Durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Dezember 2003 - 11 UF 373/02 - wurde der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 03.09.2003 - 9 WF 115/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen Festsetzung der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts ; Notwendige Höhe des Beschwerdewerts; Verfahren eines Kindes auf Feststellung der Vaterschaft sowie auf Zahlung von Kindesunterhalt ; Notwendigkeit einer Reduzierung der Verhandlungsgebühr auf ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verhandlungsgebühr bei Stellung eines Sachantrages durch den Nebenintervenienten in einer Kindschaftssache
Verfahrensgang
- AG Bad Liebenwerda, 27.05.2003 - 16 F 173/02
- OLG Brandenburg, 03.09.2003 - 9 WF 115/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 964