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   OLG Köln, 23.06.1993 - 2 U 198/92   

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OLG Köln, 23.06.1993 - 2 U 198/92 (https://dejure.org/1993,8090)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1993 - 2 U 198/92 (https://dejure.org/1993,8090)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 2 U 198/92 (https://dejure.org/1993,8090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 823
    Verkehrssicherheit auf dem Zuweg zu einer Gastwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gaststätte; Gehweg; Parken; Hindernis; Verkehrssicherungspflicht; Verletzung; Zweckmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 823

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1497
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 6/98

    Verkehrssicherungspflicht auf Zu- und Abgängen zu einer Gaststätte

    Entsprechend diesen sich allgemein aus der Verkehrsöffnung ergebenden Sicherungspflichten sind die Eigentümer und Betreiber von Gastwirtschaften, Hotels, Sportanlagen u. ä. Betrieben dafür verantwortlich, daß die Gäste und Benutzer ohne Gefahr für Körper, Gesundheit und Eigentum die Räume und Nebenräume sowie die Zu- und Abgänge, insbesondere die zuführenden Wege sicher benutzen können (vgl. OLG Köln, 2. Zivilsenat, NJW-RR 1996, 276 = OLG-Report 1995, 303 f; OLG Köln, 2. Zivilsenat, OLG-Report 1993, 337; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 823 Rdnr. 397 m.N.).

    Er muß die Sorglosigkeit dieser Gäste in Betracht ziehen (vgl. BGH VersR 1960, 715, 716; 1961, 798, 799; 1967, 801, 802; NJW 1988, 1588; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925; OLG Hamm VersR 1991, 1154; OLG Köln, 2. Zivilsenat, OLG-Report 1993, 337 f; Staudinger/Schäfer a.a.O. Rdnr. 398).

    Überraschende oder jedenfalls nicht ohne weiteres erkennbare Stolperstellen in Gängen, an Treppen oder im Bereich von Zu- und Abgängen müssen in jedem Fall vermieden oder zumindest klar gekennzeichnet und ausreichend beleuchtet werden (vgl. OLG Hamm VersR 1991, 1154; OLG Köln, 2. Zivilsenat, OLG-Report 1993, 337, 338).

  • OLG Köln, 17.02.1995 - 19 U 194/94

    Verkehrssicherungspflicht im Balkanrestaurant

    Das Maß der Sorgfalt bestimmt sich nach den typischerweise in einem Gaststättenbetrieb vorkommenden Situationen (OLG Köln OLGR 1993, 337; Senat OLGR 1994, 1 f.).
  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 13 U 2/00

    Verkehrssicherungspflicht eines Beklagten bei Betreiben eines Freizeit-Hallenbads

    Entsprechend diesen sich allgemein aus der Verkehrsöffnung ergebenden Sicherungspflichten sind die Eigentümer und Betreiber von Gastwirtschaften, Hotels, Sportanlagen u. ä. Betrieben dafür verantwortlich, dass die Gäste und Benutzer ohne Gefahr für Körper, Gesundheit und Eigentum die Räume und Nebenräume sowie die Zu- und Abgänge, insbesondere die zuführenden Wege sicher benutzen können (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 276 ; OLGR Köln 1993, 337; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 823 Rn. 397 m. w. N.; RGRK-Steffen, 12. Auflage zu § 823, Rdnr. 227).

    Überraschende oder jedenfalls nicht ohne weiteres erkennbare Stolper- oder Gefahrstellen in Gängen, an Treppen oder im Bereich von Zu- und Abgängen sowie Stufen im Gehbereich müssen in jedem Fall vermieden bzw. zumindest klar gekennzeichnet und ausreichend beleuchtet werden (vgl. OLG Hamm VersR 1991, 115; OLGR Köln 1993, 337, 338 ; OLGR Köln 1995, 141).

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 77/18

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Kreditinstituts bezüglich

    In diesem Zustand war der Handlauf von der Klägerin grundsätzlich so hinzunehmen, wie er sich ihr erkennbar darbot, d.h. mit all seinen Ecken und Kanten (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 1497; siehe auch AG Prüm, NJW-RR 2005, 534; Staudinger/Johannes Hager (2009) BGB § 823 E Rn. 192, jeweils bzgl. kleinerer Abbruchstellen in einem Holzgeländer).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2023 - 11 U 33/23

    Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung bei erkennbaren Unebenheiten im

    Er muss nicht vor den Gefahren geschützt werden, die jedem vor Augen stehen und von denen er sich selbst schützen kann (OLG Köln, Urteil vom 23.6.1993 - 2 U 198/92).
  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 16 U 2/00

    Verkehrssicherungspflicht; Freizeit-Hallenbad; Lichtverhältnisse; Treppenanlage;

    Entsprechend diesen sich allgemein aus der Verkehrsöffnung ergebenden Sicherungspflichten sind die Eigentümer und Betreiber von Gastwirtschaften, Hotels, Sportanlagen u. ä. Betrieben dafür verantwortlich, dass die Gäste und Benutzer ohne Gefahr für Körper, Gesundheit und Eigentum die Räume und Nebenräume sowie die Zu- und Abgänge, insbesondere die zuführenden Wege sicher benutzen können (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 276 ; OLGR Köln 1993, 337; OLG Düsseldorf VersR 1983, 925; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 823 Rn. 397 m. w. N.; RGRK-Steffen, 12. Auflage zu § 823, Rdnr. 227).

    Überraschende oder jedenfalls nicht ohne weiteres erkennbare Stolper- oder Gefahrstellen in Gängen, an Treppen oder im Bereich von Zu- und Abgängen sowie Stufen im Gehbereich müssen in jedem Fall vermieden bzw. zumindest klar gekennzeichnet und ausreichend beleuchtet werden (vgl. OLG Hamm VersR 1991, 115; OLGR Köln 1993, 337, 338 ; OLGR Köln 1995, 141).

  • OLG Celle, 03.12.2003 - 9 U 109/03

    Allgemeine Verkehrssicherungspflicht gegen Absturzrisiko von offenem Podium;

    Es ist weder dem geltenden Schadensersatzrecht fremd noch neu, sondern entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung, dass denjenigen, der - wie z. B. der Inhaber eines Kaufhauses oder der Gastwirt - aus kommerziellen Gründen einen Verkehr eröffnet, gesteigerte Pflichten in Bezug auf die Sicherheit seiner Kunden oder Gäste treffen (vgl. nur BGH NJW 1985, 482; NJW 1994, 2617; OLG Köln VersR 1993, 1497; Staudinger-Heger, BGB, 13. Aufl., § 823 Anm. E 141 und E 253 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 U 29/97

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für einen Gehweg

    Im Bereich eines Gehweges begründen daher nur solche Gefahren Sicherungspflichten, die auch für einen umsichtigen Fußgänger nicht oder nicht rechtzeitig zu erkennen sind und auf die er sich deshalb nicht einzustellen vermag (vgl. BGH VersR 1980, 946, 947; OLG Köln, VersR 1993, 1497, 1498; OLG Düsseldorf VersR 1981, 358 ; 387, 388, NJW-RR 1995, 1114 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.03.1993 - 18 U 176/92   

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https://dejure.org/1993,7532
OLG Düsseldorf, 11.03.1993 - 18 U 176/92 (https://dejure.org/1993,7532)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.1993 - 18 U 176/92 (https://dejure.org/1993,7532)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 1993 - 18 U 176/92 (https://dejure.org/1993,7532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kfz-Zulassungsstelle; Einzug des Kfz-Scheins; Entfallen der Pflichtversicherung; Gefährdung von Verkehrsteilnehmern; Wegfall des Versicherungsschutzes; Maßnahmen der Gemeinde

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34; StVZO §§ 29c, 29d

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 859
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.03.1993 - 33 U 125/92   

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https://dejure.org/1993,6827
OLG Hamm, 03.03.1993 - 33 U 125/92 (https://dejure.org/1993,6827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.1993 - 33 U 125/92 (https://dejure.org/1993,6827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 1993 - 33 U 125/92 (https://dejure.org/1993,6827)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs; Härtefallregelung; Kürzung des Ausgleichsbetrages; Pflichtverletzung des Rechtsanwaltes; Einlegung von Rechtsmitteln

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 276, § 675, § 1587c, § 1587o

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 376
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.03.1993 - 5 U 27/92   

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https://dejure.org/1993,7280
OLG Frankfurt, 02.03.1993 - 5 U 27/92 (https://dejure.org/1993,7280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.1993 - 5 U 27/92 (https://dejure.org/1993,7280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 1993 - 5 U 27/92 (https://dejure.org/1993,7280)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 652 § 654
    Ansprüche des Maklers wegen unberechtigter Weitergabe von Informationen

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 35
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 27.02.2003 - 8 U 201/02

    Anspruch auf Zahlung eines Teilwerklohnes aus einem Bausatzvertrag; Verschulden

    Die aus wichtigem Grund erfolgte Kündigung eines Werkvertrages berührt den Werklohnanspruch des Unternehmers für den bis zur Kündigung erbrachten Teil der Werkleistung grundsätzlich nicht (BGH NJW-RR 1990, 1109; BGH, MDR 1994, 35 [OLG Frankfurt am Main 02.03.1993 - 5 U 27/92] ).
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