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Rechtsprechung
   OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2738
OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95 (https://dejure.org/1996,2738)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.1996 - 27 W 303/95 (https://dejure.org/1996,2738)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 27 W 303/95 (https://dejure.org/1996,2738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 485 Abs. 1
    Zulässigkeit von Gegenbeweisanträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Gegenbeweisanträgen im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenanträge und Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig? (IBR 1997, 43)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1277
  • BauR 1996, 589
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 26.01.1993 - 28 W 2698/92

    Unzulässigkeit von Gegnerbeweisanträgen im Selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95
    Die Hoffnung der Rechtsprechung, daß die Streitfrage bei der Novellierung des selbständigen Beweisverfahrens im Jahre 1991 geregelt werde (so OLG München in MDR 93, 380), hat sich nicht erfüllt.

    Notfalls muß geschätzt werden, wie das auch der Fall ist, wenn das selbständige Beweisverfahren der Vorbereitung mehrerer unterschiedlicher Rechtsstreitigkeiten dient (andere Ansicht OLG München in MDR 1993, 380 ; grundsätzlich wie hier: OLG Düsseldorf in Baurecht 95, 430; Werner/Pastor, der Bauprozeß, 7. Aufl., Rdn. 84; Zöller/Herget, 19. Aufl., § 485 Rdn. 3).

  • OLG Hamm, 28.04.1987 - 12 W 10/87

    Gegenantrag im Beweissicherungsverfahren; Neues Beweissicherungsverfahren;

    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95
    Es ist auch nicht ersichtlich, warum Gegenanträge nur dann zugelassen werden sollen, wenn sie bereits vor Bestellung des Sachverständigen gestellt worden sind (so aber OLG Hamm im Baurecht 1988, 762, 763), wenn sie nicht die Zuziehung eines Sachverständigen eines anderen Fachgebiets erfordern (so aber OLG Düsseldorf im Baurecht 95, 430) oder wenn sie nicht mit der Fragestellung des ursprünglichen Beweisantrags in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehen (so aber OLG Düsseldorf, aaO und Baurecht 1993, 637).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1993 - 23 W 5/93

    Selbständiges Beweisverfahren: Wann muß der Sachverständige sein Gutachten

    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95
    Es ist auch nicht ersichtlich, warum Gegenanträge nur dann zugelassen werden sollen, wenn sie bereits vor Bestellung des Sachverständigen gestellt worden sind (so aber OLG Hamm im Baurecht 1988, 762, 763), wenn sie nicht die Zuziehung eines Sachverständigen eines anderen Fachgebiets erfordern (so aber OLG Düsseldorf im Baurecht 95, 430) oder wenn sie nicht mit der Fragestellung des ursprünglichen Beweisantrags in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehen (so aber OLG Düsseldorf, aaO und Baurecht 1993, 637).
  • LG Köln, 28.12.1993 - 9 T 184/93
    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95
    Der 27. Senat des Oberlandesgerichts München ist im Gegensatz zur Rechtsprechung des 28. Senats der Auffassung, daß Gegenanträge in einem selbständigen Beweisverfahren zulässig sind (ebenso OLG Köln im Baurecht 95, 430 und LG Köln im Baurecht 94, 407).
  • OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02

    Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 96, 1277, 1278) ist das selbständige Beweisverfahren auch nicht bereits mit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens abgeschlossen, wenn im Anschluß daran rechtzeitig (BGH, Urteil vom 20.2.2002, Az.: VIII ZR 228/00; OLG Nürnberg, MDR 2002, 538) die Einholung weiterer ergänzender Gutachten beantragt wird.
  • OLG Rostock, 29.03.2001 - 4 W 5/01

    Antragsrecht des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren

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  • OLG Koblenz, 03.01.2008 - 8 W 878/07

    Ergänzungsfragen grundsätzlich zulässig!

    Eine solche Verdoppelung der Kosten und doppelte Befassung der Gerichte trotz einheitlichen Sachverhalts widerspricht dem Ziel des Verfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO (OLG München BauR 1996, 589, 590; OLG Celle BauR 2003, 1942; OLG Düsseldorf BauR 2004, 1657 ff.; OLG Jena OLGR 2006, 147 f.).
  • OLG Jena, 09.06.1997 - 7 W 311/97

    Zurückweisung von Beweisanträgen; Unzulässigkeit von Gegenanträgen im

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.12.1995 - 17 U 202/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6209
OLG Frankfurt, 20.12.1995 - 17 U 202/94 (https://dejure.org/1995,6209)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.1995 - 17 U 202/94 (https://dejure.org/1995,6209)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 17 U 202/94 (https://dejure.org/1995,6209)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2 § 1004
    Anspruch auf Unterlassung diffamierender Schmähkritik

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1050
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Die Bezeichnung als "(Neo-)Nazi" kann angesichts des historischen Bedeutungsgehalts einer solchen Qualifizierung nur negativ und diskreditierend verstanden werden (OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1050, 1051; vgl. auch OLG Köln AfP 1993, 755 unter A. II. zur Bezeichnung als "Neofaschist").

    Zu Recht hat das Landgericht in diesem Zusammenhang angenommen, dass die (verfassungs- und obergerichtliche) Rechtsprechung die Bezeichnung einer Person als "(Neo-)Nazi" in der Regel als Meinungsäußerung einordnet (neben den vorgenannten Entscheidungen etwa OLG Jena, BeckRS 2009, 23868 und OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1050, 1051; ferner OLG Hamburg NJW 1992, 2035 zur Bezeichnung "Nazi-Sekte" und BVerfG GRUR 2013, 193 Tz. 27 zur Bezeichnung einer Person als "rechtsextrem" und "rechtsradikal"), weil dieser Begriff eindeutig Elemente eines Werturteils enthält (so zutreffend EGMR, ebenda), denn er stellt gewöhnlich eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person dar (so auch Soehring/Hoene, a.a.O., § 14 Tz. 16 für die Bezeichnung als "Neofaschist", "rechtsradikal" oder "linksradikal").

  • OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 16 U 87/15

    Ehrschutz eines Vereins bei ihn betreffenden Veröffentlichungen und Verwertungen

    Vor diesem Hintergrund verfängt auch der Hinweis des Klägers auf die Urteile des OLG Frankfurt vom 20.12.1995 (17 U 202/94, zitiert nach juris) und des LG München I vom 7.7.2014 (9 O 15709/13, BeckRS 2014, 17711) nicht, bei denen es um die Bezeichnung einer Person als Nazi bzw. eines Vereins als neonazistisch ging.
  • LG Kassel, 13.01.2023 - 5 O 5/22

    Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen gegen eine in der

    Die Bezeichnung als "(Neo-)Nazi" kann angesichts des historischen Bedeutungsgehalts einer solchen Qualifizierung nur negativ und diskreditierend verstanden werden (vgl. OLG Stuttgart, Urt. V. 23.09.2015 - 4 U 101/15 = NJW-RR 2016, 932 Rn. 77; OLG Frankfurt a.M.; NJW-RR 1996, 1050, 1051f.).

    Die Einordnung als Meinungsäußerung (vgl. OLG Jena, Urt. v. 27.8.2009 - 1 U 635/08 = BeckRS 2009, 23868; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.12.1995 -17 U 202/94 = NJW-RR 1996, 1050, 1051; OLG Stuttgart, Urt. v. 23.9.2015 - 4 U 101/15 = NJW-RR 2016, 932) begründet sich darin, dass der Begriff bereits gewöhnlich eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person beinhaltet.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2004 - L 17 U 248/02

    Anwendbarkeit der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO); Anspruch auf

    Dieses Geschehen erkannte die Eigenunfallversicherung der Landeshauptstadt Düsseldorf (EUV) in dem Berufungsverfahren L 17 U 202/94 vor dem Senat als Arbeitsunfall an.

    Beide Akten sowie die Streitakte aus dem Verfahren L 17 U 202/94 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05

    Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,

    Das Verhalten des Beklagten stellt sich als eine bewußt diffamierende, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Ehre des Klägers verletzende Meinungsäußerung, eine Schmähkritik, dar, für die sich der Beklagte nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen kann; insoweit geht der Ehrenschutz vor (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1050, 1052 bezüglich der Äußerung: "Nazi").
  • LG Bonn, 09.09.2016 - 1 O 415/15

    Rechtschutzbedürfnis, Unterlassung, Äußerung im Prozess

    Insoweit liegt entgegen der Rechtsansicht des Klägers keine (wahrheitswidrige) Behauptung einer Tatsache, sondern eine grundsätzlich durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG privilegierte Meinungsäußerung der Beklagten vor (vgl. dazu BVerfG NJW-RR 2006, 1130, 1131; BGH NJW-RR 2008, 913f. Rd.12 und Rd.18; BGH NJW 2006, 830ff. Rd.63 und Rd.70; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1050, 1052 - zu dem Begriff "Neonazi").
  • LG Karlsruhe, 31.05.2007 - 8 O 279/07

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung: Anspruch des Fraktionsvorsitzenden der

    Richtig ist daran, dass es grundsätzlich die Grenzen des Zulässigen überschreiten dürfte, wenn eine Person, deren Biographie dazu keinen Anlass gibt, beispielsweise durch die Bezeichnung als "Nazi" mit dem Nationalsozialismus und dessen Unrechtstaten in Verbindung gebracht wird (vgl. z.B. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1050).
  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05

    Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,

    Das Verhalten des Beklagten stellt sich als eine bewusst diffamierende, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Ehre des Klägers verletzende Meinungsäußerung, eine Schmähkritik, dar, für die sich der Beklagte nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen kann; insoweit geht der Ehrenschutz vor (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1050, 1052 [OLG Frankfurt am Main 20.12.1995 - 17 U 202/94] bezüglich der Äußerung: "Nazi").
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.11.1995 - 20 U 25/95   

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https://dejure.org/1995,3907
OLG Düsseldorf, 28.11.1995 - 20 U 25/95 (https://dejure.org/1995,3907)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.1995 - 20 U 25/95 (https://dejure.org/1995,3907)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 1995 - 20 U 25/95 (https://dejure.org/1995,3907)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Darf eine GmbH mit Architektenleistungen werben? (IBR 1996, 340)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1322
  • BauR 1996, 571
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 12.10.1982 - 3 U 1398/82

    Erweckung des Anscheins im geschäftlichen Verkehr, eine Gesellschaft mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.1995 - 20 U 25/95
    »Eine GmbH, die nicht selbst in die Architektenliste eingetragen ist, darf dennoch die von ihr erbrachten Architektenleistungen werbend als solche bezeichnen, wenn ihre Geschäftsführer sämtlich in die Architektenliste eingetragen sind (Abweichung von OLG Nürnberg, GRUR 1983, 453).«.
  • OLG Hamm, 11.04.2002 - 4 U 2/02

    Irreführung der Werbung mit der Bezeichnung "Architektur" als Firmenbestandteil

    Es hat sich zwar im wesentlichen der Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1996, 1322) angeschlossen, auf die sich die Beklagte berufen hat.

    Das hat das OLG Düsseldorf in der Entscheidung Architekten-GmbH ( NJW-RR 1996, 1322 = WRP 1996, 564, 566) so gesehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 9 S 2652/96

    Keine Eintragung juristischer Personen in die Architektenliste des Landes

    Angesichts des insofern eindeutigen Wortlauts der genannten Vorschriften besteht für eine einschränkende Auslegung, die auf eine Negierung dieses Verbots hinausliefe, kein Raum (a.A. - für Nordrhein-Westfalen - OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.1995 - 20 U 25/95 -, BauRS 1996, 571 = NJW-RR 1996, 1322).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 6 U 135/97

    Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch Werben mit falschen Tatsachen; Auswirkung

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