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   OLG Celle, 28.03.2007 - 9 U 98/06   

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https://dejure.org/2007,4564
OLG Celle, 28.03.2007 - 9 U 98/06 (https://dejure.org/2007,4564)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.03.2007 - 9 U 98/06 (https://dejure.org/2007,4564)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. März 2007 - 9 U 98/06 (https://dejure.org/2007,4564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schutzrechtscharakter der Normen des AuslInvestmG; unzulässige Umgehung des AuslInvestmG durch Weiterreichung von Investmentmitteln an Tochtergesellschaften; Vorrang von deliktischen Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern vor dem Verbot der Einlagenrückgewähr in § ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 4 HausTWG; § ... 3 Abs. 1 S. 1 HausTWG; § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB; § 249 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 1 Abs. 1 S. 1 und 2 AuslInvestmG; § 2 AuslInvestmG; § 7 AuslInvestmG; § 8 AuslInvestmG; § 57 Abs. 1 S 1 AktG
    Anspruch auf Rückgewähr empfangener Leistungen auf Grund des Widerrufs eines Haustürgeschäfts; Fristen für die Geltendmachung eines rechtzeitigen Widerrufs; Abgrenzung einer Investmentgesellschaft von einer Holdinggesellschaft; Verletzung von Kennzeichnungspflichten und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückgewähr empfangener Leistungen auf Grund des Widerrufs eines Haustürgeschäfts; Fristen für die Geltendmachung eines rechtzeitigen Widerrufs; Abgrenzung einer Investmentgesellschaft von einer Holdinggesellschaft; Verletzung von Kennzeichnungspflichten und ...

  • unalex.eu

    Art. 4 Rom II-VO
    Allgemeine Kollisionsnorm - Ausweichklausel des Art. 4 Abs. 3 Rom II-VO bei "offensichtlich engerer Verbindung" zu einem anderen Staat - Grundsatz

  • Judicialis

    AuslInvestmG § 1; ; AuslInvestmG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslInvestmG § 1 § 7
    Schadensersatz bei Verstoß gegen AuslInvestmG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AuslInvestmG §§ 1, 7; BGB § 823 Abs. 2
    AuslInvestmG als Schutzgesetz zugunsten von Kapitalanlegern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 123
  • OLG-Report Celle 2007, 401
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2007 - 9 U 98/06
    Dies entspricht nunmehr auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die regelmäßige Verjährungsfrist in Überleitungsfällen selbst dann von den subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB abhängig macht, wenn der Fristablauf nach dem früheren Recht von Unkenntnis des Gläubigers nicht berührt wurde (Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06 ).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2007 - 9 U 98/06
    b) Die Vorschriften des AuslInvestmG stellen Schutzvorschriften im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Kapitalanleger dar (BGH, NJW 2004, 3706 zu § 2 Abs. 1 Nr. 2, 4 lit. f, § 8 Abs. 1 AuslInvestmG; Senat, ZIP 2002, 2168).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 17 U 107/08

    Rückabwicklung einer "glaubenskonformen" Kapitalanlage

    Für eine Schadensersatzpflicht des Vertreibers reicht es aus, dass es im Fall einer Unzulässigkeit des Anteilsvertriebs gem. § 2 AuslInvestmG, die ebenso wie ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht gem. § 7 AuslInvestmG die zuständige Behörde zu einem Einschreiten im Wege der Vertriebsuntersagung gem. § 8 Abs. 2, 3 AuslInvestmG verpflichtet hätte, nicht zu den Anteilszeichnungen gekommen wäre (BGH NJW 2004, 3706; OLG Karlsruhe WM 2006, 967; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 401; OLG Koblenz WM 2007, 742; OLG Frankfurt, WM 2008, 2208).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 182/07

    Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung

    Für eine Schadensersatzpflicht des Vertreibers reicht es aus, dass es im Fall einer Unzulässigkeit des Anteilsvertriebs gem. § 2 AuslInvestmG a.F., die ebenso wie ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht gem. § 7 AuslInvestmG a.F. die zuständige Behörde zu einem Einschreiten im Wege der Vertriebsuntersagung gem. § 8 Abs. 2, 3 AuslInvestmG a.F. verpflichtet hätte, nicht zu den Anteilszeichnungen gekommen wäre (BGH NJW 2004, 3706; OLG Karlsruhe WM 2006, 967; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 401; OLG Koblenz WM 2007, 742; OLG Frankfurt WM 2008, 2208).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07

    Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung

    Für eine Schadensersatzpflicht des Vertreibers reicht es aus, dass es im Fall einer Unzulässigkeit des Anteilsvertriebs gem. § 2 AuslInvestmG a.F., die ebenso wie ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht gem. § 7 AuslInvestmG a.F. die zuständige Behörde zu einem Einschreiten im Wege der Vertriebsuntersagung gem. § 8 Abs. 2, 3 AuslInvestmG a.F. verpflichtet hätte, nicht zu den Anteilszeichnungen gekommen wäre (BGH NJW 2004, 3706; OLG Karlsruhe WM 2006, 967; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 401; OLG Koblenz WM 2007, 742; OLG Frankfurt WM 2008, 2208).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2008 - 16 U 252/06
    Bei einem Schadensersatzanspruch gemäß § 823 II BGB i.V.m. §§ 2, 7, 8 Auslandsinvestmentgesetz gehört zu der Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen auch die Tatsache, dass die Kapitalanlagegesellschaft den Vertrieb ihrer Anteilsscheine nicht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt hat (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28.03.2007 - 9 U 98/06, bei juris).
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