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   OLG Saarbrücken, 03.04.2007 - 4 U 587/05 - 226   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4346
OLG Saarbrücken, 03.04.2007 - 4 U 587/05 - 226 (https://dejure.org/2007,4346)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.04.2007 - 4 U 587/05 - 226 (https://dejure.org/2007,4346)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. April 2007 - 4 U 587/05 - 226 (https://dejure.org/2007,4346)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatz: Erstattung der Kosten eines Vorprozesses zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine Bauunternehmung; Kausalität einer Pflichtverletzung eines Architektenvertrages

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kausalität einer Vertragsverletzung für später entstandene Prozesskosten im Prozessrechtsverhältnis zu einem Dritten; Bestehen eines Schadensersatzanspruchs unter dem Gesichtspunkt der Pflichtverletzung eines Architektenvertrages; Inverzugsetzung und Ausspruch eines ...

  • Judicialis

    HOAI § 4; ; HOAI § 4 Abs. 4; ; HOAI § 16; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; VOB/B § 11 Nr. 4; ; BGB § 254 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31 § 249 § 823 § 831
    Zur Kausalität einer Vertragsverletzung für später entstandene Prozesskosten im Prozessrechtsverhältnis zu einem Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschreitung der Mindestsätze in einem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Schriftliche Vorbehaltserklärungen für Vertragsstrafenanspruch des Bauherrn bei Abnahme unterlassen: Architekt haftet!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Architekten bei vergessenem Vertragsstrafenvorbehalt (IBR 2007, 437)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 124
  • BauR 2007, 1458
  • OLG-Report Saarbrücken 2007, 480
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 169/02

    Anwendung der Mindestsatzregelung auf einen grenzüberschreitenden Architekten-

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2007 - 4 U 587/05
    Dieser Wettbewerb kann sich nur auf einen künftigen, nicht auf einen bereits ausgeführten Auftrag beziehen (BGH, Urt. v. 25.9.1987 - VII ZR 324/85, NJW-RR 1987, 13; Urt. v. 27.2.2003 - VII ZR 169/02, BauR 2003, 748; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., § 4 Rdnr. 46; Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Aufl., § 4 Rdnr. 25).
  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2007 - 4 U 587/05
    c) Einigten sich die Parteien jedoch rechtsverbindlich darüber, alle Leistungen pauschal abzugelten, so besitzen die Erwägungen dazu, ob eine Nachforderung nach erteilter Schlussrechnung mit den Grundsätzen von Treu und Glauben zu vereinbaren ist (vgl. hierzu: BGHZ 120, 133, 139 f.; OLGR Saarbrücken 2006, 330), keine rechtliche Relevanz.
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 324/85

    Unterschreitung der Mindestsätze durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2007 - 4 U 587/05
    Dieser Wettbewerb kann sich nur auf einen künftigen, nicht auf einen bereits ausgeführten Auftrag beziehen (BGH, Urt. v. 25.9.1987 - VII ZR 324/85, NJW-RR 1987, 13; Urt. v. 27.2.2003 - VII ZR 169/02, BauR 2003, 748; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., § 4 Rdnr. 46; Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Aufl., § 4 Rdnr. 25).
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2005 - 4 U 473/04

    Zur Bindung des Architekten an die Honorarschlussrechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2007 - 4 U 587/05
    c) Einigten sich die Parteien jedoch rechtsverbindlich darüber, alle Leistungen pauschal abzugelten, so besitzen die Erwägungen dazu, ob eine Nachforderung nach erteilter Schlussrechnung mit den Grundsätzen von Treu und Glauben zu vereinbaren ist (vgl. hierzu: BGHZ 120, 133, 139 f.; OLGR Saarbrücken 2006, 330), keine rechtliche Relevanz.
  • OLG Koblenz, 20.05.2010 - 5 U 1443/09

    Qualifiziertes Verschulden

    Die Erwägung, der Rechtsstreit mit D habe - insbesondere weil er eine Streitverkündung an den Beklagten ermöglicht habe - der Vorbereitung des hiesigen Verfahrens gedient, reicht zur Begründung einer Ersatzforderung nicht hin (OLGR Saarbrücken 2007, 480).
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