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Rechtsprechung
   OLG München, 15.09.2004 - 7 U 2959/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5552
OLG München, 15.09.2004 - 7 U 2959/04 (https://dejure.org/2004,5552)
OLG München, Entscheidung vom 15.09.2004 - 7 U 2959/04 (https://dejure.org/2004,5552)
OLG München, Entscheidung vom 15. September 2004 - 7 U 2959/04 (https://dejure.org/2004,5552)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer ausländischen Firma gegen eine inländische Firma auf Zahlung eines Kaufpreises für gelieferte Güter; Zulässigkeit der Unterstellung der Vertragsbeziehungen der Parteien den Regelungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den ...

  • UNILEX (Volltext/Auszüge)
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    UN-Kaufrecht: Schadensersatzanspruch wegen Lieferungsverweigerung auch ohne ausdrückliche Vertragsaufhebung

  • Judicialis

    CISG Art. 75; ; CISG Art. 76; ; CISG Art. 7 Abs. 1; ; CISG Art. 76 Abs. 1

  • cisg-online.org PDF

    Art. 76

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anwendbarkeit, Wahrung und Förderung der Grundsätze von Treu und Glauben im internationalen Handel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 175
  • BB 2005, 627
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1999 - VIII ZR 121/98

    Entlastung des nur als Zwischenhändler tätig gewordenen Verkäufers; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG München, 15.09.2004 - 7 U 2959/04
    Das Gebot der "autonomen" Auslegung des CISG (vgl. dazu BGH NJW 1999, 2440, 2441; Schlechtriem/Schwenzer-Ferrari, Rn. 9 zu Artikel 7 CISG) steht einer solchen Sichtweise nicht entgegen.
  • OLG Hamburg, 28.02.1997 - 1 U 167/95
    Auszug aus OLG München, 15.09.2004 - 7 U 2959/04
    Da die Klägerin durch Leugnen ihrer vertraglichen Gebundenheit die Erfüllung ihrer Lieferpflichten ernsthaft und endgültig verweigert hatte, bedurfte es der Erklärung der Aufhebung des Vertrags durch die Beklagte nicht mehr (vgl Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.02.1997, Az. 1 U 167/95; Schlechtriem/Schwenzer-Stoll/Gruber, Rn. 5 zu Artikel 75 i.V.m. Rn. 3 zu Artikel 76 CISG; Staudinger-Magnus, Rn. 8 zu Artikel 75 i.V.m. Rn. 10 zu Artikel 76 CISG).
  • OLG Naumburg, 24.04.2019 - 12 U 152/18

    Internationaler Warenkauf: Bestimmung der Vertragsgemäßheit; Pflicht des Käufers

    Vom Erfordernis einer vorgängigen Vertragsaufhebung ist nur dann zu befreien, wenn feststeht, dass der Schuldner keineswegs erfüllen werde, also bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung (Oberster Gerichtshof Österreich, Urteil vom 6. Februar 1996, CISG-online, Nr. 224; OLG München, Urteil vom 15. September 2004 - 7 U 2959/04 -, Rn. 15, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28. Februar 1997 - 1 U 167/95 -, Rn. 27, juris ; Schlechtriem/Schwenzer, a.a.O., Art. 75 Rn. 17 und 35).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 6 U 5/12

    Sukzessivlieferungsvertrag nach UN-Kaufrecht: Verfahrensaussetzung wegen

    71 Der gefestigten Rechtsprechung und ganz herrschenden Literaturmeinung folgend ist eine Vertragsaufhebung vor Vornahme eines Deckungsgeschäfts unter Berücksichtigung des in Art. 7 Abs. 1 CISG aufgestellten Gebots der Wahrung des guten Glaubens in internationalen Handelsverkehr dann ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen der Vertragsaufhebung gegebenen sind und mit Sicherheit feststeht, dass der Schuldner keinesfalls mehr erfüllen wird, was insbesondere bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsweigerung der Fall ist (vgl. OLG Hamburg, OLGR 1997, 149; OLG Bamberg, OLGR 1999, 149; OLG München OLGR 2004, 452, OLG Frankfurt, IHR 2010, 250; MünchKommBGB/Huber a.a.O. Art. 75 Rn. 2, 4; Staudinger/Magnus a.a.O. Art. 75 Rn. 7, 8; Schlechtriem/Schwenzer a.a.O. Art. 75 Rn. 5; Honsell-Schönle/Th.Koller, UN-Kaufrecht, 2. Aufl., Art. 75 Rn. 4, 7).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2009 - 5 U 214/05

    Zustandekommen eines Kaufvertrages unter der Geltung von UN-Kaufrecht (CISG

    Vom Erfordernis einer vorgängigen Vertragsaufhebung ist mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG München RIW 2005, 627; OLG Hamburg OLGR 1997, 149; OLG Bamberg OLGR 1999, 149) und der ganz herrschenden Literaturauffassung (vgl. Schlechtriem/Schwenzer, wie oben, Art. 75 Rz.5 m.w.N. in Fn. 17) dann zu befreien, wenn feststeht, dass der Schuldner keineswegs erfüllen werde, also bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5922
OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04 (https://dejure.org/2004,5922)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.04.2004 - 15 UF 38/04 (https://dejure.org/2004,5922)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. April 2004 - 15 UF 38/04 (https://dejure.org/2004,5922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Berufung wegen abgelaufener Berufungsfrist; Ablauf der absoluten Berufungsfrist trotz späterer Zustellung eines bereits abgefassten Urteils; Versagung einer Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist aufgrund der Kenntnis der ...

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 522 I

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233; ZPO § 517; ZPO § 520; ZPO § 522 Abs. 2
    Versäumung der Berufungsfrist nach nicht rechtzeitiger Absetzung und Zustellung des Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Wiedereinsetzung bei Kenntnis der Verkündung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1256
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Anwaltsverschuldens

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04
    Dies könne nicht auf dem Umweg über die Anwaltshaftung den Parteien bzw. ihren Rechtsanwälten angelastet werden, wie das Bundesverfassungsgericht (NJW 2002, 2937) ausgeführt habe.
  • BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03

    Verfahrensrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04
    Zum anderen ergäbe sich das aber auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2003 - LwZB 1/03-, nach der man allenfalls gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen müsse, von dessen Existenz die Partei Kenntnis habe und dessen Tenor sie kenne.
  • BGH, 15.10.2003 - XII ZB 103/02

    Anforderungen an die Begründung einer zur Wahrung der Fünf-Monats-Frist

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04
    Im Übrigen kann sich die durch das verkündete Urteil beschwerte Partei in ihrer Berufungsbegründung denn auch darauf beschränken, die nicht rechtzeitige Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils zu rügen (BGH FamRZ 2004, 179).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02

    Zur Wahrung der Rechtsmittelfristen im Rahmen der Beantragung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04
    Diese zum alten Berufungsrecht vertretene Auffassung gilt auch für das neue Berufungsrecht (Brandenburgisches OLG, NJW 2003, 2995), und zwar nach Auffassung des Senats nunmehr erst recht, da der Beginn der Berufungsbegründungsfrist nicht mehr an die Einlegung der Berufung geknüpft ist.
  • OLG Köln, 29.10.1997 - 5 U 128/97

    Rechtsmittelfrist bei später Zustellung des Urteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04
    Daran ändert auch die Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils am 5. Februar 2004 nichts (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1447; Baumbach-Albers, 62. Aufl. 2004, Rz. 12 zu § 517 ZPO).
  • AG Flensburg, 15.07.2003 - 93 F 241/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04
    Die am 19. Februar 2004 eingelegte Berufung des Beklagten gegen das am 15. Juli 2003 verkündete und am 5. Februar 2004 zugestellte Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Flensburg - 93 F 241/01 UE - wird - unter Zurückweisung der Wiedereinsetzungsanträge vom 19. Februar 2004 - als unzulässig verworfen.
  • LAG Hessen, 15.05.2006 - 16 Sa 989/05

    Fristberechnung - Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der

    Das galt für das alte Berufungsrecht, nach dem die Frist für die Berufungsbegründung mit Einlegung der Berufung zu laufen begann, und gilt erst recht für das nunmehrige Berufungsrecht, wonach beide Fristen mit Urteilszustellung zu laufen beginnen (vgl. OLG Schleswig-Holstein 22. April 2005 MDR 2004, 1256).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.10.2004 - 6 W 972/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11239
OLG Dresden, 07.10.2004 - 6 W 972/04 (https://dejure.org/2004,11239)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.10.2004 - 6 W 972/04 (https://dejure.org/2004,11239)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 6 W 972/04 (https://dejure.org/2004,11239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Doppelrolle als Vertreter des Antragsgegners und als streitentscheidender Richter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefasstheit des Richters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 106
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 30.11.2006 - 10 W 86/06

    Kein Ablehnungsgrund wegen richterlicher Stellungnahme zur Siegessicherheit einer

    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH NJW NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 9).
  • OLG Naumburg, 02.06.2005 - 10 W 26/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung einer Strafanzeige

    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH NJW NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 9).
  • OLG Naumburg, 24.05.2005 - 10 W 25/05

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter

    Es kommt nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält; maßgebend ist vielmehr allein, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH, NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayObLGZ 87, 217; BayOblG, NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 42 ZPO Rn. 9).
  • LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
    Daher scheidet hier Befangenheit des (ehrenamtlichen) Richters im Prozess gegen den Justizfiskus wegen nichtrichterlicher Vorbefassung mit dem streitigen Anspruch (zu einem solchen Fall: Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 07.10.2004 - 6 W 972/04 - juris) aus.
  • OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Rubrumsberichtigung ohne

    Es kommt nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält; maßgebend ist vielmehr allein, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH, NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG, NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 42 ZPO Rn. 9).
  • OLG Naumburg, 28.06.2006 - 10 W 31/06

    Zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei längeren Aussprachen mit einer

    Es kommt nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält; maßgebend ist vielmehr allein, ob genügend objektive Gründe vorliegen, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe dem Rechtsstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330, 335; BVerfGE 82, 30, 37; BGHZ 77, 70, 72; BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221; BGH, NJW 2004, 164; BayObLGZ 86, 252; BayOblGZ 87, 217; BayOblG, NJW 1999, 1875; OLG Dresden MDR 2005, 106; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 42 ZPO Rn.9).
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