Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 15.11.1995 - 1 W 15/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 823 1004; GG Art. 1, 2
Duldungspflicht eines Unternehmers hinsichtlich der Kritik an seiner Unternehmenspolitik - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersagungsverfügung; Tagespresse; Unternehmer; Presse; Kritik
Papierfundstellen
- NJW 1996, 666
- VersR 1996, 1376
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98
Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung …
Bei der Äußerung " Der Kläger habe sich als "Alteigentümer" in einer bisher noch nicht vorgekommenen Dreistigkeit" daran gemacht, die Beklagten zu 5) und 6) von dem Grundstück verteiben." handelt es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um ein - zitiertes - Werturteil (Meinungsäußerung) des Beklagten zu 4), das sich der Artikel offenbar zu eigen macht und insofern eine selbständige Meinungsäußerung darstellt (s. zur Zurechnung von Zitaten etwa Senat, OLG-NL 1996, S. 25, 26;… Wenzel, a.a.O., S. 116 ff., 454 f.;… Soehring, a.a.O., S. 310 f.).Sie liegt vor, wenn die persönliche Herabsetzung und Diffamierung der Person im Vordergrund steht und ein (etwaiges) sachliches Anliegen völlig in den Hintergrund drängt (…s. BVerfGE 85, S. 1, 16;… BVerfG NJW 1991, S. 95, 96 f. [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89];… NJW 1991, S. 1475, 1477 [BVerfG 12.12.1990 - 1 BvR 839/90];… NJW 1992, S. 1439, 1441 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88];… NJW 1992, S. 2073, 2074;… NJW 1993, S. 1462 und 1845, 1846;… NJW 1995, S. 3303, 3304 [BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91];… BGH NJW 1994, S. 124, 126 [BGH 12.10.1993 - VI ZR 23/93];… Senat, OLG-NL 1995, S. 247, 248; OLG-NL 1996, S. 25, 26;… Palandt/Thomas, a.a.O., § 823 Rdn. 189;… Münch. Komm.-Schwerdtner, a.a.O., § 12 Rdn. 263 ff.;… Wenzel, a.a.O., S. 158 ff.;… Soehring, a.a.O., S. 369 ff.;… Damm/Kuner, a.a.O., S. 105 f.;… Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 LPrG Rdn. 190 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG München, 26.04.1995 - 7 U 3167/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft bei Berufung auch Missbrauch der Vertretungsmacht durch Geschäftsführer und Prokuristen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 3 HKO 6878/89
- OLG München, 26.04.1995 - 7 U 3167/91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.11.1983 - IX ZR 34/82
Innenausgleich zwischen mehreren Bürgen (Mitbürgen) - Bürgschaft für dieselbe …
Auszug aus OLG München, 26.04.1995 - 7 U 3167/91
Der Ausschluß einer Ausgleichspflicht der Klägerin gegenüber der Beklagten hätte sich nämlich auch ohne den Vertrag vom 4.2.1988 aus der Natur der Sache ergeben (vgl. etwa BGHZ 88, 185, 190; BGH NJW 84, 482).b) Ein derartiger Ausgleichsanspruch wäre im übrigen durch den Darlehensvertrag vom 4.2.1988 stillschweigend (vgl. etwa BGH LM § 774 BGB Nr. 5 Bl. 2; NJW 1984, 482) ausgeschlossen.
- BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87
Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen …
Auszug aus OLG München, 26.04.1995 - 7 U 3167/91
b) Eine Sittenwidrigkeit ergibt sich auch nicht daraus, daß sich die für die Beklagte handelnden Personen unmittelbar aus dem Geschäft bereichert hätten (vgl. etwa BGH WM 88, 1380, 1381). - BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64
Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura; …
Auszug aus OLG München, 26.04.1995 - 7 U 3167/91
Die Klägerin könnte sich auf den zwingenden Umfang dieser handelsrechtlichen Vertretungsmachten nur dann nicht berufen, wenn die beiden Vertreter vorsätzlich (auch mit bedingtem Vorsatz) zum Nachteil der Beklagten gehandelt hätten und diese Tatsache sich der Klägerin zumindest hätte geradezu aufdrängen müssen (vgl. BGHZ 50, 112, 113 f.; BGH DB 76, 1278; 84, 661).
- BGH, 05.12.1983 - II ZR 56/82
Weiterleitung von Geldbeträgen - Steuerberater - Gesellschafterversammlung - …
Auszug aus OLG München, 26.04.1995 - 7 U 3167/91
Die Klägerin könnte sich auf den zwingenden Umfang dieser handelsrechtlichen Vertretungsmachten nur dann nicht berufen, wenn die beiden Vertreter vorsätzlich (auch mit bedingtem Vorsatz) zum Nachteil der Beklagten gehandelt hätten und diese Tatsache sich der Klägerin zumindest hätte geradezu aufdrängen müssen (vgl. BGHZ 50, 112, 113 f.; BGH DB 76, 1278; 84, 661). - BGH, 14.11.1991 - IX ZR 20/91
Übernahme einer Bürgschaft durch Mitglieder einer Baubetreuungsgesellschaft
Auszug aus OLG München, 26.04.1995 - 7 U 3167/91
Insbesondere zum letzteren Punkt können etwaige Unklarheiten nach den allgemeinen Regeln durch Auslegung behoben werden (vgl. etwa BGH NJW 92, 1448). - BGH, 14.07.1983 - IX ZR 40/82
Ausgleich unter Mitbürgen bei Ausschluß der Gesamtschuldnerschaft
Auszug aus OLG München, 26.04.1995 - 7 U 3167/91
Der Ausschluß einer Ausgleichspflicht der Klägerin gegenüber der Beklagten hätte sich nämlich auch ohne den Vertrag vom 4.2.1988 aus der Natur der Sache ergeben (vgl. etwa BGHZ 88, 185, 190; BGH NJW 84, 482). - BGH, 15.12.1975 - II ZR 148/74
Anforderungen an eine wirksamen Bürgschaftsvertrag - Befugnisse einer GmbH für …
Auszug aus OLG München, 26.04.1995 - 7 U 3167/91
Die Klägerin könnte sich auf den zwingenden Umfang dieser handelsrechtlichen Vertretungsmachten nur dann nicht berufen, wenn die beiden Vertreter vorsätzlich (auch mit bedingtem Vorsatz) zum Nachteil der Beklagten gehandelt hätten und diese Tatsache sich der Klägerin zumindest hätte geradezu aufdrängen müssen (vgl. BGHZ 50, 112, 113 f.; BGH DB 76, 1278; 84, 661).
- KG, 08.09.2022 - 2 U 115/21
Kenntnis von noch nicht eingetragener und bekanntgemachter Abberufung des …
Die Sittenwidrigkeit setzt die Kenntnis des Geschäftsgegners voraus, dass sich der Geschäftsführer treuwidrig gegenüber der Gesellschaft verhält (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Mai 1988 - VI ZR 233/87 -, Rn. 9, juris), was - wie alle tatbestandlichen Voraussetzungen des Kollusionstatbestandes - die GmbH darlegen und beweisen muss (vgl. OLG München, Urteil vom 26.04.1995 - 7 U 3167/91, OLGR 1995, 244 = GmbHR 1996, 207;… BeckOK-GmbHG/Wisskirchen/Kuhn/Hesser, 01.08.2021, § 37 Rn. 56).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 16.06.1995 - 4 U 21/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fahrlässige Eigentumsverletzung durch Bodenerschütterungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gebäudeschäden durch Erschütterung und Vertiefung (IBR 1996, 6)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.1965 - V ZR 169/64
Vertiefung i. S. des § 909 BGB
Auszug aus OLG Celle, 16.06.1995 - 4 U 21/94
Durch diese Abschachtungsarbeiten ist es dann zu Bodenentzugserscheinungen unter den vorhandenen Fundamenten des Fachwerkhauses der Kläger gekommen, so daß hierin eine Einwirkung auf das Grundstück der Kläger i.S.d. § 909 BGB zu sehen ist, die zur Folge hatte, daß der Boden des Nachbargrundstücks in der Senkrechten den Halt verlor und dort die Festigkeit der unteren Bodenschichten in ihrem waagerechten Verlauf beeinträchtigt wurde (BGHZ 44, 130).Unzulässig ist eine Vertiefung auch, wenn das Nachbarhaus auf ungünstigem Baugrund steht, seine Beeinträchtigung durch weniger tragfähige Fundamente begünstigt werden und sie zu einer Beeinträchtigung der Standfestigkeit des Nachbarhauses nur in Anbetracht seiner schon durch Alter und baulichen Zustand bedingten Schadensanfälligkeit führt (BGHZ 44, 130; BGH NJW 1987, 2811).
- BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81
Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und …
Auszug aus OLG Celle, 16.06.1995 - 4 U 21/94
Für Schäden an den Gebäuden der Kläger, die zwar aus Anlaß der Grundstücksvertiefung, aber nicht durch Verlust der für die Gebäude erforderlichen Bodenstütze, sondern durch Bodenerschütterungen - also durch Immissionen - verursacht worden sind, scheidet § 909 i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB als Anspruchsgrundlage aus (BGH NJW 1983, 872).
- OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15
Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter …
Rn. 227 Im Werkvertrags- bzw. Architektenrecht kommt es entsprechend § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB auf eine genaue Feststellung einzelner Ursachenbeiträge des Streithelfers des Klägers (als Statikers) bzw. der Beklagten (als Architektin) nicht an, da jedenfalls nicht davon auszugehen ist, dass entweder ausschließlich Mängel der Leistungen des Streithelfers des Klägers (als Sonderfachmann/Statiker) oder ausschließlich Mängel der Leistungen der Fa. M. (als Rohbaunternehmen) oder ausschließlich ein Zusammenwirken dieser vorstehenden Fehlleistungen des Streithelfers des Klägers bzw. der Fa. M. für den Gebäudeeinsturz verantwortlich waren, sondern jedenfalls von - zumindest - einer Mitursächlichkeit der Mängel der Leistungen der Architektenleistungen der Beklagten für den Gebäudeeinsturz auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.1996, V ZR 280/94, BauR 1996, 877; OLG Celle, Urteil vom 16.06.1995, 4 U 21/94, OLGR 1995, 244;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2630 mwN). - LG Hamburg, 29.07.2013 - 321 O 101/11
Nachbarschäden: Keine Haftung des Bauherrn?
Schäden, die lediglich aus Anlass einer Grundstücksvertiefung entstanden sind, nicht aber durch den Verlust der für die Gebäude erforderlichen Bodenstütze, sondern durch Bodenerschütterungen, sind nicht umfasst (OLG Celle, IBR 1996, 6; BGH NJW 1980, 224 zur "Vertiefung").
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Rechtsprechung
| OLG München, 01.06.1995 - 1 U 1590/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Verfahrensgang
- LG München II - 11 O 2689/94
- OLG München, 01.06.1995 - 1 U 1590/95
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