Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 17.01.1997 - 2 W 21/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93 § 276 Abs. 1 S. 1
Anlass zur Klageerhebung in Wettbewerbssachen; Nachweis des Abmahnschreibens; Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 13.11.1996 - HK (O) 103/96
- OLG Zweibrücken, 17.01.1997 - 2 W 21/96
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 05.12.1991 - 4 W 80/91
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.1997 - 2 W 21/96
Zwar wird in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertreten, dem durch einen Wettbewerbsverstoß Verletzten könne nicht das Risiko auferlegt werden, dass sein Abmahnschreiben dem Verletzer auch zugehe (OLG Düsseldorf, GRUR 1990, 310; OLG Karlsruhe, MDR 1992, 35 = NJW-RR 1993, 126;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., UWG Einl. Rdn. 536;… Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 2. Aufl., Rdn. 792).Der Senat tritt im Grundsatz der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bei, dass nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens und Abgabe einer Verteidigungsanzeige gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO ein sofortiges Anerkenntnis regelmäßig nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 126;… Musielak/MünchKomm, aaO., Rdn. 87;… Stein/Jonas/Bork, ZPO , 21. Aufl., 1993, § 93 Abs. 2 Rdn. 5;… Zöller/Vollkommer, aaO., § 307 Rdn. 3; a.A.: OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1075 ; Meiski, NJW 1993, 1904).
- OLG Bamberg, 15.03.1995 - 2 WF 12/95
Sofortiges Anerkenntnis nach Anzeige der Verteidigungsabsicht
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.1997 - 2 W 21/96
Der Senat tritt im Grundsatz der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bei, dass nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens und Abgabe einer Verteidigungsanzeige gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO ein sofortiges Anerkenntnis regelmäßig nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 126;… Musielak/MünchKomm, aaO., Rdn. 87;… Stein/Jonas/Bork, ZPO , 21. Aufl., 1993, § 93 Abs. 2 Rdn. 5;… Zöller/Vollkommer, aaO., § 307 Rdn. 3; a.A.: OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1075 ; Meiski, NJW 1993, 1904). - OLG Düsseldorf, 01.09.1989 - 2 W 79/89
Telex-Abmahnung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.1997 - 2 W 21/96
Zwar wird in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertreten, dem durch einen Wettbewerbsverstoß Verletzten könne nicht das Risiko auferlegt werden, dass sein Abmahnschreiben dem Verletzer auch zugehe (OLG Düsseldorf, GRUR 1990, 310; OLG Karlsruhe, MDR 1992, 35 = NJW-RR 1993, 126;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., UWG Einl. Rdn. 536;… Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 2. Aufl., Rdn. 792).
- OLG Naumburg, 13.11.2006 - 10 W 52/05
Beweislast des Beklagten für sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO
Während einige Oberlandesgerichte und Teile des Schrifttums meinen, dass der Verletzte im Bestreitensfall den tatsächlichen Zugang nachzuweisen habe, um das Risiko des § 93 ZPO auszuräumen (vgl. OLG Dresden WRP 1997, 1201, 1203; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 199, 200 obiter dictum; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 1997, 23 - 24;… Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG, Rdn. 1.31 m.w.N.), stehen die Mehrzahl der Oberlandesgerichte und die meisten Stimmen in der Rechtslehre auf dem Standpunkt, nicht der abmahnende Gläubiger, sondern der abgemahnte Schuldner trage das Beweislastrisiko für die streitige Zugangsfrage (vgl. OLG Braunschweig NJW 2005, 372 - 373 zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2004, 648 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 270 - 271 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1996, 42 - 45 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe WRP 1997, 477 - 478 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe WRP 2003, 1146 - 1147; OLG Stuttgart WRP 1996, 477 - 479 zitiert nach juris; OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1666 - 1667 zitiert nach juris;… Büscher in Fezer, UWG, Bearbeitung 2005, § 12 UWG Rdn. 6;… Deutsch in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 1 V., Rdn.101;… Teplitzky, Kap. 41 Rdn. 5, 10).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.08.1996 - 12 WF 320/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1361 § 1581
Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei Differenz- oder Quotenunterhalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 944
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1996 - 12 WF 320/96
Der BGH hat wiederholt für den Differenzunterhalt ausgesprochen, dass bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen, aber auch sonst, der trennungsbedingte Mehrbedarf des Berechtigten und/oder Verpflichteten nicht berücksichtigt werden könne, da in diesen Fällen nach der Trennung/Scheidung nicht mehr Mittel zur Verfügung stünden als während der Zeit des ehelichen Zusammenlebens; in diesen Fällen sei die Differenzmethode, jedenfalls bei durchschnittlichen Bezügen, regelmäßig geeignet, dem beiderseitigen Mehrbedarf angemessen Rechnung zu tragen (BGH, FamRZ 1984, 149 ff.; BGH, FamRZ 1982, 892 f.). - BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82
Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der …
Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1996 - 12 WF 320/96
Aus diesen Gründen hat es der BGH gebilligt, dass in Fällen dieser Art der Bedarf nach der Differenzmethode errechnet wird, ohne dass der volle Unterhalt gemäß § 1578 BGB ermittelt wurde; es handelt sich dann bei dem Quotenunterhalt um den Billigkeitsunterhalt gemäß § 1581 BGB (BGH, FamRZ 1984, 358 ;… vgl. ausführlich Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 2. Aufl., 4, Rdn. 431 f.) Es spricht manches dafür, die Grundsätze, die für den Differenzunterhalt gelten, auch auf den Quotenunterhalt anzuwenden. - BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 698/80
Verweisung des bedürftigen Ehegatten auf eine Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung …
Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1996 - 12 WF 320/96
Der BGH hat wiederholt für den Differenzunterhalt ausgesprochen, dass bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen, aber auch sonst, der trennungsbedingte Mehrbedarf des Berechtigten und/oder Verpflichteten nicht berücksichtigt werden könne, da in diesen Fällen nach der Trennung/Scheidung nicht mehr Mittel zur Verfügung stünden als während der Zeit des ehelichen Zusammenlebens; in diesen Fällen sei die Differenzmethode, jedenfalls bei durchschnittlichen Bezügen, regelmäßig geeignet, dem beiderseitigen Mehrbedarf angemessen Rechnung zu tragen (BGH, FamRZ 1984, 149 ff.; BGH, FamRZ 1982, 892 f.).
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| OLG Dresden, 19.02.1996 - 2 U 2107/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
KreditVO §§ 7 9; SpTrUG § 12 Abs. 2
Haftung der abgespaltenen Gesellschaft für Darlehen in der ehemaligen DDR - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden - 41 O 325/94
- OLG Dresden, 19.02.1996 - 2 U 2107/95
- OLG Dresden, 19.03.1996 - 2 U 2107/95
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.06.1995 - VII ZR 118/94
Anforderungen an konkludent erklärten Verzicht
Auszug aus OLG Dresden, 19.02.1996 - 2 U 2107/95
(3) Keiner Entscheidung bedarf demnach, ob an eine Verpflichtung zur Realteilung gesamtschuldnerischer Ansprüche gleich strenge Anforderungen zu stellen sind wie an eine Verpflichtung zum Erlaß einer Forderung (vgl. dazu BGH MDR 1995, 1011 m.w.N.). - BGH, 11.10.1994 - XI ZR 189/93
Anpassung von Altkreditschulden einer VEB-Nachfolge-GmbH
Auszug aus OLG Dresden, 19.02.1996 - 2 U 2107/95
Die in §§ 7, 9 KreditVO enthaltenen Regelungen, nach welchen die Finanzierung von Grund- und Umlaufmitteln in dem dort näher beschriebenen Umfang durch Kreditgewährung zu erfolgen hatte, waren nach dem Recht der DDR ernsthaft gewollt (BGH NJW 1995, 47 ). - BGH, 26.10.1993 - XI ZR 222/92
Verpflichtung einer LPG zur Tilgung ihrer Altschulden aus Staatsbankkrediten
Auszug aus OLG Dresden, 19.02.1996 - 2 U 2107/95
a) Wie sämtliche sonstigen der Kreditverordnung vom 28.01.1982 (GBl. I S. 126) und der Kreditverordnung vom 22.12.1971 (…GBl. II 1972, S. 41) unterliegenden Wirtschaftsverträge sind auch die streitgegenständlichen Grund- und Umlaufmittelkreditverträge als Darlehensvereinbarungen zu qualifizieren (vgl. BGHZ 124, 1 (2)). - BGH, 18.12.1995 - II ZR 294/93
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Verschmelzung zweier GmbH mangels Eintragung …
Auszug aus OLG Dresden, 19.02.1996 - 2 U 2107/95
aa) Eine auf eine befreiende Schuldübernahme gerichtete Absprache, wie sie der Beklagte annimmt, scheitert bereits daran, daß die Feststellungsvereinbarung keinen Austausch der Schuldner der Darlehensrückzahlungsansprüche bezweckte: Zwar muß nach dem Sachvortrag der Parteien und den ergänzenden Erörterungen vor dem Senat offenbleiben, ob den Vertragspartnern bewußt war, daß die Aufspaltung des VEB einer rechtlichen Grundlage ermangelt hatte und ob sie erkannt haben, daß die mit ihrer Registereintragung faktisch entstandenen Spaltgesellschaften (vgl. BGH ZIP 1996, 225 (2261) für die streitgegenständlichen Darlehensrückzahlungsverpflichtungen auch vor dem Inkrafttreten von § 12 Abs. 2 SpTrUG gesamtschuldnerisch gehaftet haben könnten.
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 19.03.1996 - 2 U 2107/95 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
EinigungsV . Art. 25 Abs. 7
Verfahrensgang
- LG Dresden - 41 O 325/94
- OLG Dresden, 19.02.1996 - 2 U 2107/95
- OLG Dresden, 19.03.1996 - 2 U 2107/95
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