Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.09.1996 - 3 W 264/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vollstreckbarerklärung eines belgischen Urteils: Bestimmtheitserfordernis
- europa.eu
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 13 O 193/96
- OLG Düsseldorf, 18.09.1996 - 3 W 264/96
Papierfundstellen
- BB 1996, 1043
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89
Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.1996 - 3 W 264/96
Weil für die angestrebte Zwangsvollstreckung im Inland nicht das ausländische Urteil, sondern die Entscheidung über dessen Vollstreckbarerklärung den maßgebenden Titel bildet, muß dieser jedoch den an die Bestimmtheit von Inhalt und Umfang der Leistungspflicht für eine Zwangsvollstreckung im Inland zu stellenden Anforderungen gerecht werden (BGH NJW 1990, 3084).Nach Sinn und Zweck des Vollstreckungsübereinkommens soll einem im Urteilsstaat vollstreckbaren Titel, dem die Anerkennung nicht versagt werden kann, nach Möglichkeit auch im Inland Geltung verschafft und die Vollstreckbarkeit verliehen werden, soweit sich die Kriterien für die Bestimmung des Inhalts und Umfangs der Leistungspflicht zwar nicht aus dem Titel selbst, aber aus ähnlichen, gleichermaßen zugänglichen Quellen ergeben (BGH NJW 1986, 1446 und NJW 1990, 3084).
- BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92
Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.1996 - 3 W 264/96
Insoweit kann eine zusätzliche Konkretisierung des ausländischen Urteils durch Auslegung geboten sein, die im Klauselerteilungsverfahren vorzunehmen ist und nicht dem später tätig werdenden Vollstreckungsorgan überlassen werden kann (BGHZ 122, 16 ;… Kropholler a.a.O. Art. 31 Rdnr. 12).
- BGH, 05.03.2009 - IX ZB 192/07
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels; Anforderungen an die …
Eine Einlassung liegt nach einem Teil der Auffassungen nur dann nicht vor, wenn der Beklagte im erststaatlichen Verfahren lediglich die bloße Zuständigkeitsrüge erhebt oder die nach dem Recht des Erststaates mangelhafte Zustellung beanstandet (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 189, 190 ; OLG Düsseldorf, RIW 1996, 1043;… OLG Stuttgart, IPRspr 1983, Nr. 173, S. 449; OLG Köln, IPRax 1991, 114;… Zöller/Geimer, ZPO 27. Aufl. § 328 Rn. 176, Art. 34 EuGVVO Rn. 34;… Musielak/Stadler, ZPO 6. Aufl. Art. 34 EuGVVO Rn. 6;… Geimer in Geimer/Schütze, aaO Rn. 112;… Schlosser, EU-Zivilprozessrecht 2. Aufl. Art. 34 bis 36 EuGVVO Rn. 20;… Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht 8. Aufl. Art. 34 Rn. 27;… Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozessrecht 2. Aufl. Art. 34 Brüssel I-VO Rn. 37;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 67. Aufl. Art. 34 EuGVVO Rn. 3;… Roth in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 328 Rn. 90).
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Rechtsprechung
| OLG München, 24.01.1997 - 14 U 567/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1 § 847; BOSchlepp § 20
Verkehrssicherungspflichten beiBetreiben eines Schleppliftes - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kempten - 2 O 132/96
- OLG München, 24.01.1997 - 14 U 567/96
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92
Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Auszug aus OLG München, 24.01.1997 - 14 U 567/96
Da sich vorliegend aber gerade die Gefahr verwirklicht hat, der durch die der Beklagten obliegenden Pflicht zur Überprüfung der Schleppseile und ihrer Verbindung zum Bügel begegnet werden sollte, ist es geboten, auch hier vom Beweis des ersten Anscheins auszugehen (vgl. BGH NJW 1994, 945 ).
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