Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 175/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
Rechtsnatur der Äußerung des Chefredakteurs eines politischen Wochenmagazins über konkurrierende Zeitschriften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 406 O 185/98
- OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 175/99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84
Gastrokritiker
Auszug aus OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 175/99
Bei Äußerungen in der Presse, die ein Thema von öffentlichem Interesse zum Gegenstand haben, ist eine solche Absicht nicht ohne weiteres zu vermuten, sie muss sich vielmehr aus den konkreten Umstände des Einzelfalls ergeben, die erkennen lassen, dass der Zweck, den Wettbewerb zu fördern, mehr als eine nur untergeordnete, weil notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH WRP 1994, 862, 864 - Bio-Tabletten; GRUR 1990, 373 - Schönheits-Chirurgie; GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker; GRUR 1983, 379, 380 - Geldmafiosi). - BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88
"Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 175/99
Bei Äußerungen in der Presse, die ein Thema von öffentlichem Interesse zum Gegenstand haben, ist eine solche Absicht nicht ohne weiteres zu vermuten, sie muss sich vielmehr aus den konkreten Umstände des Einzelfalls ergeben, die erkennen lassen, dass der Zweck, den Wettbewerb zu fördern, mehr als eine nur untergeordnete, weil notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH WRP 1994, 862, 864 - Bio-Tabletten; GRUR 1990, 373 - Schönheits-Chirurgie; GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker; GRUR 1983, 379, 380 - Geldmafiosi). - BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog. …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 175/99
Bei Äußerungen in der Presse, die ein Thema von öffentlichem Interesse zum Gegenstand haben, ist eine solche Absicht nicht ohne weiteres zu vermuten, sie muss sich vielmehr aus den konkreten Umstände des Einzelfalls ergeben, die erkennen lassen, dass der Zweck, den Wettbewerb zu fördern, mehr als eine nur untergeordnete, weil notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH WRP 1994, 862, 864 - Bio-Tabletten; GRUR 1990, 373 - Schönheits-Chirurgie; GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker; GRUR 1983, 379, 380 - Geldmafiosi). - BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92
Bio-Tabletten - Getarnte Werbung
Auszug aus OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 175/99
Bei Äußerungen in der Presse, die ein Thema von öffentlichem Interesse zum Gegenstand haben, ist eine solche Absicht nicht ohne weiteres zu vermuten, sie muss sich vielmehr aus den konkreten Umstände des Einzelfalls ergeben, die erkennen lassen, dass der Zweck, den Wettbewerb zu fördern, mehr als eine nur untergeordnete, weil notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH WRP 1994, 862, 864 - Bio-Tabletten; GRUR 1990, 373 - Schönheits-Chirurgie; GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker; GRUR 1983, 379, 380 - Geldmafiosi).
- OLG Hamburg, 08.10.2001 - 2 Wx 84/01
Sofortige weitere Beschwerde nach Entlassung aus Verbringungshaft
Auch wenn diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur Erledigung einer vorläufigen Unterbringung nicht ausdrücklich berücksichtigt (vgl. Schlesw.-Holst.OLG FGPrax 1999, 79) wird im Anschluß daran eine unterschiedliche Behandlung von erledigter Abschiebung und erledigter vorläufiger Unterbringung vertreten im Hinblick auf die bei der Abschiebungshaft typische längere Dauer der Haftmaßnahme (vgl. Schlesw.-Holst.OLG a.a.0.;… Marschner, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., Rdn. 4 zu § 7 FEVG;… Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., Rdn. 25 zu § 57 AuslG), auch wenn im Einzelfall nur eine Haft von zwei Wochen angeordnet worden ist (so OLG Karlsruhe, Beschluß vom 08.12.1999, OLGR 2000, 300 gegenüber OLG Karlsruhe, Beschluß vom 04.04.2000, NJW-RR 2000, 1172 für eine vorläufige Unterbringung von bis zu 6 Wochen). - KG, 04.09.2001 - 5 U 124/01
Hyperlinks - Strafrecht - Wettbewerbsrecht
Es müssen deshalb konkrete Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass neben der Absicht, das Publikum zu unterrichten, auch der Zweck der Förderung fremden Wettbewerbes, hier der Unternehmen der Frau Y., mehr als nur eine untergeordnete, weil notwendigerweise begleitende Rolle, gespielt hat (BGH GRUR 1997, 473, 475 - versierter Ansprechpartner; BGH WRP 1998, 42 - unbestimmter Unterlassungsantrag III; BGH 1998, 48 - Restaurantführer; OLG Hamburg WRP 2000, 647, 648 - Beißhemmungen; BGH WRP 1994, 398, 399 - Kosmetikstudio).
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