Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Inline-Skaters mit einem entgegenkommenden Motorroller
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Status; Inlineskater; Inline-Skater; Ähnliches Fortbewegungsmittel; Rollschuhe; Ortschaften; Fahrbahn; Straßenbenutzung; Fahrzeug; Besondere Fortbewegungsmittel; Fortbewegungsmittel
- Judicialis
- IWW
- rabüro.de
Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Inline-Skater am rechten Fahrbahnrand laufen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 2 Abs. 1 § 24
Einordnung von Inline-Skates als Fahrzeuge; Mitverschulden eines im Straßenverkehr verunglückten Inline-Skaters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Inline-Skates sind Fahrzeuge und müssen daher zur Fortbewegung die Fahrbahn auf der rechten Seite benutzen
- drschmel.de (Kurzinformation)
Inlineskater im Straßenverkehr sind Fahrzeuge im Sinne der StVO
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Inlineskater müssen außerhalb geschlossener Ortschaften rechts fahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Status; Inlineskater; Inline-Skater; Ähnliches Fortbewegungsmittel; Rollschuhe; Ortschaften; Fahrbahn; Straßenbenutzung; Fahrzeug; Besondere Fortbewegungsmittel; Fortbewegungsmittel
Sonstiges
- archive.org (Sonstiges)
Inline-Skates sind Fahrzeuge i. S. der Straßenverkehrsordnung
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 28.07.1999 - 3 O 210/99
- OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
- BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3793
- MDR 2000, 1314
- NZV 2000, 470
- SpuRt 2000, 250
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 60/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem kreuzenden Inlineskater beim Abbiegen
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
Die Inline-Skates sind keine "ähnlichen Fortbewegungsmittel" i.S. von § 24 Abs. 1 StVO (Grams, NZV 97, 67; Vieweg, NZV 98, 5; a.A. OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 8; Seidenstecher, DAR 97, 105; Arbeitskreis VII des VGT 1998, NZV 98, 146;… Jagusch/Hentschel § 24 StVO Rn. 6).Das ist bei Inline-Skates nur dann der Fall, wenn sie im gemeinsamen Verkehr mit Fußgängern im Schritt-Tempo gefahren werden (OLG Karlsruhe NZV 99, 44; Garms, NZV 97, 65).
In der Praxis würde die Einordnung in § 24 also dazuführen, daß man eine ungefähr dem Fahrradfahren entsprechende, aber deutlich schlechter steuerbare Fortbewegungsmethode auf Gehwege verbannt, und sich darauf verläßt, daß entsprechend der dortigen Verkehrslage der Skater hinreichend rücksichtvoll und langsam fährt, obwohl dies technisch ausgesprochen schwierig ist (dafür OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 9).
- OLG Celle, 28.04.1999 - 9 U 267/98
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
Die Inline-Skates sind keine "ähnlichen Fortbewegungsmittel" i.S. von § 24 Abs. 1 StVO (Grams, NZV 97, 67; Vieweg, NZV 98, 5; a.A. OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 8; Seidenstecher, DAR 97, 105; Arbeitskreis VII des VGT 1998, NZV 98, 146;… Jagusch/Hentschel § 24 StVO Rn. 6).In der Praxis würde die Einordnung in § 24 also dazuführen, daß man eine ungefähr dem Fahrradfahren entsprechende, aber deutlich schlechter steuerbare Fortbewegungsmethode auf Gehwege verbannt, und sich darauf verläßt, daß entsprechend der dortigen Verkehrslage der Skater hinreichend rücksichtvoll und langsam fährt, obwohl dies technisch ausgesprochen schwierig ist (dafür OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 9).
- BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91
Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
Bei ungeklärter Rechtslage entfällt ein Verschulden nur dann, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft war und der Handelnde bei sorgfältiger Prüfung zu seiner rechtsirrigen Auffassung kommen durfte (BAG, DB 93, 1037).
- LG Landshut, 09.02.2016 - 6 Qs 281/15
Fahrzeugbegriff hinsichtlich Inlineskates
Soweit die (Minder-) Meinung vertreten wird, dass Inklineskates als Fahrzeuge anzusehen seien (…so König in Hentschel a. a. O. § 316 Rn. 6 mit Hinweis auf Vieweg NVZ 1998, 3; OLG Oldenburg Urteil vom 15.08.2000 - Az. 9 U 71/99, abgedruckt in NJW 2000, 3793, König in Leipziger Kommentar (LK) 12. Auflage § 315 c Rn. 8A, § 315 b Rn. 22, § 316 Rn. 72, Kudlich Beckscher Onlinekommentar StGB 29. Edition § 315 c Rn. 14a, Schönke/Schröder StGB 14. Auflage § 315 c Rn. 5), stützt sich diese Auffassung neben der Definition des Fahrzeugs, wonach Fahrzeuge Gegenstände sind, die zur Fortbewegung auf dem Boden geeignet sind, und im Wesentlichen auf die durch diese erreichbare Geschwindigkeit erhöhte Gefährlichkeit des Inlineskatens. - OLG Jena, 30.11.2011 - 7 U 178/10
Zum unzulässigen Übergehen eines Beweisantritts auf Einholung eines …
Vielmehr ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass ein Wartepflichtiger nicht mit groben Verkehrsverstößen des Vorfahrtsberechtigten zu rechnen braucht (OLG Frankfurt, OLGR 2001, 2; KG VersR 1978, 427). - VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 2 K 2316/03
Zur Zustimmung zur Errichtung von oberirdischen Telekommunikationsleitungen
Ein gefährdungsfreier Begegnungsverkehr mit und zwischen Inlineskatern ist auf den Gehwegen im Baugebiet sowieso nicht möglich, weil ein erwachsener Inlineskater bei normaler Fahrweise schon eine Spurbreite von 1, 30 m hat und damit praktisch den ganzen Gehweg alleine benötigt (vgl. dazu BGH, Urteil v. 19.03.2002, IV ZR 333/00, NJW 2002, 1955; OLG Oldenburg, Urteil v. 15.08.2000, 9 U 71/99, NJW 2000, 3793, 3794; Vieweg, NZV 1998, 1, 3).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 02.12.1999 - 9 WF 234/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
BGB § 1601; ZPO § 318 § 319
Urteilsberichtigung trotz Rechtskraft - Treu und Glauben im Prozessrechtsverhältnis - Verwirkung prozessualer Rechte - Versäumnisurteil über Kindesunterhalt - Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Urteilsberichtigung; Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben auf das Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 30.09.1999 - 53 F 83/96
- OLG Brandenburg, 02.12.1999 - 9 WF 234/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1522
- MDR 2000, 658
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG München, 12.04.1983 - 25 W 1026/83
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.1999 - 9 WF 234/99
Daraus haben Rechtsprechung und Rechtslehre seit jeher zu Recht entnommen, dass weder die Einlegung eines Rechtsmittels noch der Eintritt der Rechtskraft der Urteilsberichtigung entgegenstehen (BGHZ 18, 350, 356; OLG München, OLGZ 1983, 368; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 187, 188;… Zöller-Vollkommer, ZPO , 21. Aufl., Rdn. 21 zu § 319).Inzwischen ist in der Rechtsprechung und der überwiegenden Lehre allgemein anerkannt, dass auch im Zivilprozess das Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt, das den streitenden Parteien die Pflicht zu redlichern Verhalten auferlegt, insbesondere auch, dass eine Partei prozessuale Rechte und Befugnisse verwirken kann (BGH, NJW 1978, 426; OLG München, OLGZ 1983, 368, 369).
- BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
Berichtigung eines Berufungsurteils
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.1999 - 9 WF 234/99
Daraus haben Rechtsprechung und Rechtslehre seit jeher zu Recht entnommen, dass weder die Einlegung eines Rechtsmittels noch der Eintritt der Rechtskraft der Urteilsberichtigung entgegenstehen (BGHZ 18, 350, 356; OLG München, OLGZ 1983, 368; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 187, 188;… Zöller-Vollkommer, ZPO , 21. Aufl., Rdn. 21 zu § 319). - BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76
Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.1999 - 9 WF 234/99
Inzwischen ist in der Rechtsprechung und der überwiegenden Lehre allgemein anerkannt, dass auch im Zivilprozess das Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt, das den streitenden Parteien die Pflicht zu redlichern Verhalten auferlegt, insbesondere auch, dass eine Partei prozessuale Rechte und Befugnisse verwirken kann (BGH, NJW 1978, 426; OLG München, OLGZ 1983, 368, 369). - OLG Hamm, 03.09.1986 - 4 WF 457/85
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.1999 - 9 WF 234/99
Daraus haben Rechtsprechung und Rechtslehre seit jeher zu Recht entnommen, dass weder die Einlegung eines Rechtsmittels noch der Eintritt der Rechtskraft der Urteilsberichtigung entgegenstehen (BGHZ 18, 350, 356; OLG München, OLGZ 1983, 368; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 187, 188;… Zöller-Vollkommer, ZPO , 21. Aufl., Rdn. 21 zu § 319).
- KG, 23.08.2019 - 4 U 102/18
Vergütungsanspruch eines Pflegedienstes gegenüber ambulante Hilfe zur Pflege …
Rn. 35 Das Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt den Grundsätzen von Treu und Glauben (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 9 WF 234/99, OLGR 2000, 324 = MDR 2000, 658, Rn. 14 nach juris, mwN.). - OLG Koblenz, 28.11.2016 - 11 WF 1097/16
Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung: Berichtigung eines …
Die Generalklausel des § 242 BGB ist dem Prozessrecht an sich fremd (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.12.1999 - 9 WF 234/99, juris Rdnr. 14).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 14.02.2000 - 6 W 91/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
ZPO § 885; GVKG § 11
Kosten der Vollstreckung der Räumung von Wohnraum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Überhöhte Zwangsvollstreckungskosten; Zeitlicher Aufwand einer Möbelspedition für die Räumung einer Wohnung; Entfernung eines Teppichbodens
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Harburg - 616 M 6560/97
- LG Hamburg, 30.08.1999 - 307 T 33/98
- OLG Hamburg, 14.02.2000 - 6 W 91/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 602
- NZM 2000, 575
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 30.08.1999 - 307 T 33/98
Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2000 - 6 W 91/99
den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 30. August 1999 unter dem Aktenzeichen 307 T 33/98 aufzuheben, die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 11. Februar 1998 unter dem Aktenzeichen 616 M 6560/97 zurückzuweisen.Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat zunächst auf die ausführliche und sorgfältige Begründung der landgerichtlichen Entscheidung Bezug (abgedruckt in MDR 1999, 1526).
Auch der Senat sieht keine Veranlassung, sich grundsätzlich mit der Frage zu befassen, ob die so genannte Hamburger Räumung (vgl. dazu Nies in einer Anmerkung zur Entscheidung des Landgerichts, abgedruckt MDR 1999, 1526, 1527) mit den Verpflichtungen eines Gerichtsvollziehers bei der Durchführung von Räumungsvollstreckungen in Einklang zu bringen ist.
- OLG Hamm, 10.02.2015 - 25 W 277/14
Zulässigkeit der Beschwerde des Gerichtsvollziehers gegen eine den Kostenansatz …
Rn. 21 Als Ausnahme von diesem allgemein anerkannten Grundsatz wird allerdings zum Teil die Auffassung vertreten, der Gerichtsvollzieher sei jedenfalls aber dann beschwerdebefugt, wenn er in seinem eigenen Kosteninteresse betroffen sei (OLG Hamburg, NZM 2000, 575;… Schmidt/Brinkmann in MüKo, aaO., § 793 ZPO, Rn. 7;… Lackmann in Musielak, 11. Aufl. (2014), § 793 ZPO, Rn. 4;… Preuß in Beck OK, ZPO, Stand: 15.03.2014, Edition 12, § 793 ZPO, Rn. 10;… Hartmann in Kostengesetze, 44. Auflage (2014), § 5 GvKostG, Rdn. 9). - OLG Frankfurt, 09.08.2017 - 18 W 15/16
Zur Beschwerdebefugnis des Gerichtsvollziehers im Kostenansatzverfahren nach § 5 …
Zudem hat der Gesetzgeber auch bei den im Zuge des zweiten - am 1. August 2013 in Kraft getretenen - Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vorgenommen Änderungen des GvKostG trotz der seit vielen Jahren kontrovers beurteilten Frage des Beschwerderechts des Gerichtsvollziehers im Kostenansatzverfahren (verneinend: vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 10.2.2015 - I-25 W 277/14, zit. n. juris; LG Wiesbaden, Beschluss v. 31.10.1990 - 4 T 535/90, JurBüro 1991, 1233 ff.; LG Frankfurt am Main, Beschluss v. 6.10.1992 - 2/9 T 400/92, zit. n. juris; LG Mannheim, Beschluss v. 21.8.2015 - 10 T 67/14, JurBüro 2014, 665; LG Lübeck, Beschluss v. 3.7.2014 - 7 T 269/14; NJW-RR 2014, 1407;… Stöber in: Zöller, 31. Aufl. § 793 Rn. 4; bejahend: vgl. LG Berlin, Beschluss v. 9.12.1976 - 82 T 72/76 - zit. n. juris; OLG Hamburg, Beschluss v. 14.2.2000 - 6 W 91/99, NZM 2000, 575;… BeckOK ZPO/Preuß ZPO, 24. Ed. 1.3.2017, § 793 Rn. 9-10;… Musielak/Voit ZPO, 14. Aufl., § 793 Rn. 4) keine Veranlassung gesehen, eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass dem Gerichtsvollzieher im Vollstreckungsverfahren als Organ der Zwangsvollstreckung kein Beschwerderecht (…vgl. Stöber in: Zöller, 31. Aufl., § 766 Rn. 37 m.w.N.) zusteht, gesetzlich zu verankern. - LG Freiburg, 22.01.2014 - 3 T 177/13
Gerichtsvollzieherkosten: Verbindung eines Antrags auf Versuch der gütlichen …
Zwar ist der Gerichtsvollzieher durch eine gerichtliche Entscheidung, die seinen Kostenansatz herabsetzt, mittelbar in seinen wirtschaftlichen Interessen berührt, weil sich durch die Entscheidung die ihm überlassenen Gebührenanteile mindern (für eine Erinnerungs- und Beschwerdebefugnis in einer solchen Konstellation daher OLG Hamburg MDR 2000, 602;… Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 793 Rn. 4;… Münchener Kommentar zur ZPO/Schmidt/Brinkmann,a.a.O., § 793 Rn. 7).
- KG, 19.02.2013 - 121 Ss 10/13
Untreue durch einen Gerichtsvollzieher
Die Angeklagte M war als Gerichtsvollzieherin allen an der Zwangsvollstreckung Beteiligten gegenüber verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten (vgl. OLG Hamburg MDR 2000, 602; LG Stuttgart DGVZ 1990, 172, 173; LG Saarbrücken DGVZ 1985, 92). - OLG Hamm, 06.05.2024 - 25 W 281/23
Unzulässigkeit einer vollstreckungsrechtlichen Beschwerde mangels Beschwer
Rn. 49 Zum Teil wird in der Rechtsprechung die Beschwerdebefugnis daraus abgeleitet, dass der Gerichtsvollzieher in seiner eigenen Rechtsposition betroffen ist, weil die Entscheidung die Berechtigung oder Nichtberechtigung der von ihm in Ansatz gebrachten Gebühren betrifft (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2000, AZ: 6 W 91/99, Tz. 21 = BeckRS 9998, 37034,). - LG Lübeck, 03.07.2014 - 7 T 269/14
Gerichtsvollzieherkosten: Beschwerde des Gerichtsvollziehers gegen die Aufhebung …
Rn. 22 Ob ein Gerichtsvollzieher durch eine gerichtliche Entscheidung im Kostenansatzverfahren nach § 5 GvKostG, die seinen Kostenansatz herabsetzt, unmittelbar in eigenen Rechten betroffen ist, ist umstritten (für eine Beschwerdebefugnis des Gerichtsvollziehers z.B.: OLG Hamburg NZM 2000, 575;… Schmidt/Brinkmann in: MüKo, 4. Aufl. (2013), § 793 ZPO, Rn. 7;… Lackmann in: Musielak, 11. Aufl. (2014), § 793 ZPO, Rn. 4;… Preuß in: Beck'scher Onlinekommentar, Stand: 15.03.2014, Edition 12, § 793 ZPO, Rn. 10; gegen eine Beschwerdebefugnis des Gerichtsvollziehers z.B.: LG Freiburg NJOZ 2014, 531; LG Konstanz BeckRS 2002, 10870;… Stöber in: Zöller, 30. Aufl. (2014), § 766 ZPO, Rn. 37).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.03.2000 - 3 U 171/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 847; ; BGB § 278; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de
Pflicht des Arztes zur Beherrschung und Anwendung neuester Therapiekonzepte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeber-arzthaftung.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Medizinischer Eingriff; Venenstripping; Therapiekonzept; Nutzen-Risiko-Bilanz; Heilungschancen
Verfahrensgang
- LG Siegen - 8 U 19/98
- OLG Hamm, 15.03.2000 - 3 U 171/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3437 (Ls.)
- VersR 2000, 1509 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2000 - 3 U 171/99
Er schuldet nicht stets das jeweils neueste Therapiekonzept (vgl. BGHZ 102, S. 17; Steffen/Dressler;… Arzthaftungsrecht 8. Aufl. 1999 Rz 161).Zu einem Behandlungsfehler wird die herkömmliche Behandlungsmethode bzw. die traditionelle Operationstechnik erst dann, wenn die neue Methode, die neue Technik an einem für Aussagen über die Nutzen-Risiko-Bilanz ausreichend großen Patientengut medizinisch erprobt und im wesentlichen unumstritten ist, in der Praxis nicht nur an wenigen Zentren, sondern verbreitet Anwendung findet, für den jeweiligen Patienten risikoärmer oder weniger belastend ist und/oder bessere Heilungschancen verspricht (BGHZ 102 S. 17; BGH NJW 1992 S. 754; Steffen/Dressler;… Arzthaftungsrecht 8. Aufl. 1999 Rz 172).
- BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90
Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad …
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2000 - 3 U 171/99
Zu einem Behandlungsfehler wird die herkömmliche Behandlungsmethode bzw. die traditionelle Operationstechnik erst dann, wenn die neue Methode, die neue Technik an einem für Aussagen über die Nutzen-Risiko-Bilanz ausreichend großen Patientengut medizinisch erprobt und im wesentlichen unumstritten ist, in der Praxis nicht nur an wenigen Zentren, sondern verbreitet Anwendung findet, für den jeweiligen Patienten risikoärmer oder weniger belastend ist und/oder bessere Heilungschancen verspricht (BGHZ 102 S. 17; BGH NJW 1992 S. 754; Steffen/Dressler;… Arzthaftungsrecht 8. Aufl. 1999 Rz 172).
- OLG Hamm, 19.05.2004 - 3 U 269/03
Bestehen verschiedener Operationsmethoden und Varianten von Methoden innerhalb …
Wählt der Arzt, wie hier, eine medizinisch indizierte, standardmäßige Behandlungsmethode, bedarf es der Aufklärung über anderweitige, gleichfalls medizinisch indizierte, übliche Methoden dann nicht, wenn die gewählte standardmäßige Therapie hinsichtlich ihrer Heilungsaussichten einerseits und ihrer Belastungen und Risiken für den Patienten andererseits der Behandlungsalternative gleichwertig ist (OLG Hamm, VersR 1992, 834; OLGR 2000, 324 ff.; OLG Karlsruhe MedR 2003, 229 f.). - OLG Hamm, 12.05.2003 - 3 U 206/02
Schmerzensgeld wegen des Austauschs einer Hüftgelenksprothese links und …
Insofern entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1988, Seite 763 (764)) wie auch des Senates (vgl. etwa Urteil vom 03.05.2000, Aktenzeichen 3 U 171/99), dass die Wahl der Behandlungsmethode grundsätzlich dem Ermessen des behandelnden Arztes unterliegt, sofern die von ihm gewählte Therapie noch dem Standard der Medizin entspricht.
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Rechtsprechung
| OLG München, 02.08.2000 - 3 U 2022/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AGBG § 5; ; AGBG § 24; ; ZPO § 538 Nr. 2; ; ZPO § 540; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de
Wirksamkeit einer Schiedsgerichtsvereinbarung
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schiedsabrede; Schiedsgerichtsvereinbarung; Bestimmtheit der Schiedsgerichtsklausel
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 16.12.1999 - 7 O 2644/99
- OLG München, 02.08.2000 - 3 U 2022/00
Papierfundstellen
- BauR 2000, 1779
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 15.02.2006 - 8 U 91/05
Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch bei Auflösung einer Anwaltssozietät - …
Jedenfalls ist wegen Fehlens nach dem Willen der Parteien regelungsbedürftiger Punkte die Schiedsvereinbarung insgesamt im Zweifel noch nicht zustande gekommen (vgl. OLG München, BauR 2000, 1779).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.11.1999 - 2 W 233/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prüfung der Prozeßarmut im Beschwerdeverfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO §§ 117, 127, 138 Abs. 3
Prüfung der Prozeßarmut im Beschwerdeverfahren - rechtsportal.de
ZPO §§ 117 127 138 Abs. 3
Prüfungsumfang im Prozeßkostenhilfebeschwerdeverfahren
- rechtsportal.de
ZPO §§ 117, 127, 138 Abs. 3
Prüfung der Prozeßarmut im Beschwerdeverfahren - Wolters Kluwer
Entscheidung des Beschwerdegerichts über das gesamte Bewilligungsverfahren bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Angaben bei der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Antragstellers; Übernahme der Mithaftung für eine ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.11.1999 - 8 O 136/99
- OLG Köln, 05.11.1999 - 2 W 233/99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
Auszug aus OLG Köln, 05.11.1999 - 2 W 233/99
Zwar kann die Übernahme der Mithaftung für eine Darlehensverpflichtung durch den Ehepartner des Schuldners dann sittenwidrig und nichtig sein, wenn der Mithaftende hierdurch finanziell kraß überfordert wird (vgl. nur die Darstellung der Entwicklung dieser Rechtsprechung und der in bestimmten Einzelpunkten von einander abweichenden Auffassungen der verschiedenen Senate des Bundesgerichtshofs in dem Vorlagebeschluß des XI. Zivilsenats des BGH vom 29.06.1999, NJW 1999, 2584 ff).Auch nach der der Schuldnerseite günstigeren Auffassung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1999, 2584 [2585] mit weit. Nachw.) sind hierbei indes geldwerte Vorteile, die auch dem Mithaftenden selbst unmittelbar zugeflossen sind, zu berücksichtigen.
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