Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- jurawelt.com
Schadensersatznachforderung trotz umfassenden Abfindungsvergleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 831 Abs. 1 § 847 Abs. 1 § 852 Abs. 1
Abfindungsvergleich - unzulässige Rechtsausübung - Spätfolgen - krasses Mißverhältnis zwischen Vergleichssumme und Schaden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abfindungsvergleich; Unzulässige Rechtsausübung; Spätfolgen; Vergleichssumme
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 28.07.1998 - 2 O 116/91
- OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Papierfundstellen
- VersR 2001, 983
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.06.1990 - VI ZR 255/89
Festhalten an einem Abfindungsvergleich nach Veränderungen der die Schadenshöhe …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Fallen eingetretene Veränderungen in den Risikobereich, für den der Geschädigte sich als abgefunden erklärt hat, muß dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, die sich später herausstellen, die Folgen tragen (vgl. BGH NJW 1984, 115, 116 und 1991, 1535).Andererseits verstieße der Schädiger, wenn er gleichwohl an den Vergleich festhalten wollte, gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), indem er sich rücksichtslos und grob unbillig über die Belange der Gegenseite hinwegsetzen würde (vgl. BGH VersR 1961, 382, 383; 1966, 243 f und 1967, 804, 805; auch NJW 1991, 1535 sowie Staudinger/Marburger, a. a. O., § 779 Rn 59).
- BGH, 21.12.1965 - VI ZR 168/64
Zulässigkeit von Nachforderungen nach Abschluß einer Abfindungsvereinbarung
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Andererseits verstieße der Schädiger, wenn er gleichwohl an den Vergleich festhalten wollte, gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), indem er sich rücksichtslos und grob unbillig über die Belange der Gegenseite hinwegsetzen würde (vgl. BGH VersR 1961, 382, 383; 1966, 243 f und 1967, 804, 805;… auch NJW 1991, 1535 sowie Staudinger/Marburger, a. a. O., § 779 Rn 59).Diese Voraussetzung war jedoch in Anbetracht der strengen Erfordernisse für eine Nachforderungsklage nach einem Abfindungsvergleich erst ab 1993 erfüllt, als seiner Geltendmachung der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstand (vgl. BGH VersR 1966, 243, 245).
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Somit galt bis Abschluß des Abfindungsvergleichs an sich der Grundsatz der Gesamtvertretung durch beide Eltern (seit BVerfG NJW 1959, 1483).
- BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81
Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Fallen eingetretene Veränderungen in den Risikobereich, für den der Geschädigte sich als abgefunden erklärt hat, muß dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, die sich später herausstellen, die Folgen tragen (vgl. BGH NJW 1984, 115, 116 und 1991, 1535). - BGH, 28.02.1961 - VI ZR 95/60
Einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich von Ansprüchen …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Andererseits verstieße der Schädiger, wenn er gleichwohl an den Vergleich festhalten wollte, gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), indem er sich rücksichtslos und grob unbillig über die Belange der Gegenseite hinwegsetzen würde (vgl. BGH VersR 1961, 382, 383; 1966, 243 f und 1967, 804, 805;… auch NJW 1991, 1535 sowie Staudinger/Marburger, a. a. O., § 779 Rn 59). - BGH, 20.12.1977 - VI ZR 190/75
Beginn der Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
Bei späteren Schadensfolgen, die wie hier durch eine bereits 1957 abgeschlossene Handlung verursacht worden sind, beginnt die Verjährungsfrist für nachträgliche Verschlimmerungen, wenn sie im Zeitpunkt der Kenntnis vom Schaden schon als möglich erscheinen, bereits mit diesem Zeitpunkt (vgl. BGH WM 1978, 331, 332).
- OLG Zweibrücken, 15.01.2025 - 1 U 20/24
Anscheinsvollmacht bei Zugriff auf den E-Mail-Account
Ausnahmen hiervon sind wegen einer andernfalls unzulässigen Rechtsausübung lediglich dann zu machen, wenn aufgrund nicht voraussehbarer Spätfolgen ein krasses Missverhältnis zwischen dem erst nachträglich überschaubaren Schaden und der Abfindungssumme besteht und das Festhalten des Geschädigten an der Abfindungsvereinbarung eine unbillige Härte bedeuten würde (vgl. BGH, Urteil vom 19.06.1990, Az. VI ZR 255/89; BGH, Urteil vom 12.07.1983, Az. VI ZR 176/81; OLG Schleswig, Urteil vom 30.08.2000, Az. 4 U 158/98).Maßgeblich ist im Zweifelsfall, ob der Folgeschaden nicht in dem Risikobereich liegt, den der Geschädigte mit der Abfindungserklärung übernommen hat (eingehend Nugel, Der Abfindungsvergleich in der außergerichtlichen Schadensregulierung, ZfSch 2006, 190; vgl. auch BGH, Urteil vom 21.12.1965, Az. VI ZR 168/64; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2003, Az. 6 U 231/01; OLG Nürnberg, Urteil vom 01.07.1999, Az. 2 U 531/99; jeweils Juris VersR 2001, 982; OLG Oldenburg VersR 2004, 64; OLG Schleswig VersR 2001, 983; BGH NJW 1997, 2488).
- OLG Oldenburg, 28.02.2003 - 6 U 231/01
Schadensersatz bei Verkehrsunfall; Umfang des Schmerzensgelds bei langwierigen …
Handelt es bei der Hüftkopfnekrose also nicht um einen "künftigen" Schaden im Sinne der in dem Abfindungsvergleich vereinbarten Vorbehaltsklausel, kann der Kläger weiteres Schmerzensgeld nach ständiger Rechtsrechung nur dann verlangen, wenn ihm ein Festhalten an der Abfindungsvereinbarung nach Treu und Glauben ( § 242 BGB) nicht zuzumuten ist, weil sich auf Grund von den Parteien nicht vorhergesehener Spätfolgen zwischen Schaden und der Vergleichssumme ein so krasses Missverhältnis ergibt, dass es für den Kläger eine außergewöhnliche und unzumutbare Härte bedeuten würde, wenn ihm Nachforderungsansprüche versagt blieben (vgl. BGH, VersR 1966, 243, 244; NJW 1984, 115 f [BGH 12.07.1983 - VI ZR 176/81]; NJW 1991, 1535; OLG Celle, ZfS 1997, 332; OLG Schleswig, VersR 2001, 983, 984) [OLG Schleswig 30.08.2000 - 4 U 158/98].
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 08.02.2000 - 11 U 168/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kündigung eines Mietverhältnisses; Vereinbarung einer festen Mietzeit; Einhaltung der Schriftform; Zur außerordentlichen Kündigung berechtigender erheblicher Pflichtverstoß; Abwälzung von Instandsetzungsverpflichtungen auf den Mieter; Bestimmung der Opfergrenze des ...
Verfahrensgang
- LG Halle, 15.06.1999 - 5 O 545/98
- OLG Naumburg, 08.02.2000 - 11 U 168/99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.10.1989 - VIII ZR 285/88
Begriff der Gläubigerbenachteiligung bei Verzicht des Vermieters auf einen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89
Pflichtenstellung des Generalübernehmers nach dem GSB
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97
Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.09.1990 - VIII ZR 205/89
Beschädigung der Mietsache ohne Verschulden des Mieters
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Dresden, 17.06.1996 - 2 U 655/95
Formularmietvertrag - Inhaltskontrolle - Instandhaltungskosten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 30.12.1994 - 19 U 113/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Saarbrücken, 03.04.1996 - 1 U 581/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.03.2000 - 4 SmA 54/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 91
Kostenentscheidung bei Zurückweisung eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86
Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens
Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2000 - 4 SmA 54/99
Hingegen hat der Bundesgerichtshof (NJW-RR 1987, 757 ) eine Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung des § 91 ZPO für geboten erachtet. - OLG Düsseldorf, 14.03.1983 - 19 Sa 42/82
Auszug aus OLG Koblenz, 14.03.2000 - 4 SmA 54/99
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (MDR 1983, 846 m.w.N.;… ihm folgend Hartmann in Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann ZPO , 55. Auflage § 37 Rn. 4 sowie Patzina, Münch. Kom. ZPO § 37 Rn. 9) hat eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens abgelehnt, da das Gesetz eine gesonderte Kostenentscheidung nicht vorsehe.
- OLG Celle, 23.01.2009 - 2 W 2/09
Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung
OLG Köln AGS 2007, 229.OLG Koblenz OLGR 2000, 419 und 2006, 701. OLG Köln AGS 2003, 205, OLG Karlsruhe OLGR 2008, 280).
- OLG Koblenz, 28.03.2006 - 4 SmA 48/05
Gerichtsstandsbestimmung: Beschlussergänzung bei unterbliebener …
Dies ist aber nur dann der Fall, wenn es auch zu einer Bestimmung eines Gerichtes kommt, nicht aber wenn der Antrag verworfen oder zurückgewiesen wird (BGH NJW-RR 1987, 757 zur inhaltlich gleichen Vorschrift des § 37 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO; OLG Koblenz OLGR 2000, 419; Schneider, NJW 2003, 2436; a.A. OLG Düsseldorf AnwBl. 1983, 526).Die Kostenentscheidung folgt in der Sache aus § 91 ZPO (OLG Koblenz OLGR 2000, 419), so dass hier dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen waren, nachdem sein Antrag als unzulässig verworfen wurde.
- OLG Celle, 14.04.2009 - 2 W 97/09 Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs liegt also in einem Verfahren, in dem der Antrag zur Bestimmung des zuständigen Gerichts zurückgewiesen wird, stets eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor (so auch: BayObLG NJW-RR 2000, 141; OLG Köln AGS 2007, 229; OLG Koblenz OLGR 2000, 419 und 2006, 701; OLG Köln AGS 2003, 205, OLG Karlsruhe OLGR 2008, 280).
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