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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6424
OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2001 - 4 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2001 - 4 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BUZ § 2 Abs. 3; ; BUZ § 5; ; BUZ § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ § 2 Abs. 3 § 5 § 7
    Anerkenntnis der Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zumutbare Tätigkeit; Verweisungstätigkeit; Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit; Vermutungswirkung; Nachprüfungsverfahren; Erklärungspflicht des Versicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 831 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Alsdann stand ihm für die Einzahlung eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche zur Verfügung, ferner wäre eine - zusätzliche - Verzögerung von bis zu 14 Tagen unschädlich gewesen (vgl. BGH VersR 1992, 433/434).

    Eine Spanne von weniger als drei Wochen zwischen Einzahlung und Zustellung gab auch keinen Anlass, Unregelmäßigkeiten zu vermuten, denen man hätte nachgehen müssen (vgl. BGH VersR 1992, 433/434).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Diese Erklärungspflicht trifft die Beklagte auch dann, wenn es (nur) um die "fiktive" Berufsunfähigkeit geht (vgl. BGH VersR 1990, 605/606 sowie VersR 1993, 562/564).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Unterläßt es der Versicherer jedoch wie hier, die bedingungsgemäß gebotene Feststellung vorzunehmen, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt (vgl. BGH VersR 1989, 1182; VersR 1997, 436/437; OLG Oldenburg VersR 1996, 486).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Der Kläger durfte zunächst untätig bleiben, bis er die Gerichtskostenrechnung vom 24. September 1998 (GA 13) am 28. September 1998 (GA 70) erhalten hatte (vgl. BGH VersR 1995, 361/362).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95

    Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Unterläßt es der Versicherer jedoch wie hier, die bedingungsgemäß gebotene Feststellung vorzunehmen, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt (vgl. BGH VersR 1989, 1182; VersR 1997, 436/437; OLG Oldenburg VersR 1996, 486).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Unterläßt es der Versicherer jedoch wie hier, die bedingungsgemäß gebotene Feststellung vorzunehmen, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt (vgl. BGH VersR 1989, 1182; VersR 1997, 436/437; OLG Oldenburg VersR 1996, 486).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97

    Nachweis einer nachvollziehbaren Nachprüfungsmitteilung als Voraussetzung für die …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Dieses Verfahren ist an bestimmten Formalien geknüpft, nämlich insbesondere an eine förmliche Mitteilung, dass dieses Verfahren eingeleitet worden ist, samt Gegenüberstellung des vom Versicherer angenommenen Ist-Zustands gegenüber dem zur Zeit des Anerkenntnisses zugrundegelegten Zustand (vgl. dazu Senat NVersZ 1999, 563 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.10.1989 - 20 U 20/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Diese Erklärungspflicht trifft die Beklagte auch dann, wenn es (nur) um die "fiktive" Berufsunfähigkeit geht (vgl. BGH VersR 1990, 605/606 sowie VersR 1993, 562/564).
  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Erfordernis einer …

    Ein Versicherer kann auch dann, wenn er kein Anerkenntnis seiner Leistungspflicht abgegeben hat, den späteren Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit nur durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung geltend machen (…vgl. Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVa ZR 132/88, VersR 1989, 1182 unter 4 [juris Rn. 22];… so auch OLG Karlsruhe r+s 2015, 81, 82 [juris Rn. 145];… OLG Saarbrücken VersR 2013, 1030, 1033 f. [juris Rn. 80]; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355, 356 [juris Rn. 12];… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. M. Rn. 129;… Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 174 Rn. 2;… a.A. Lücke in Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. § 173 Rn. 14).
  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der …

    Der Versicherer kann nicht deshalb bessergestellt werden, weil er im Ergebnis pflichtwidrig von der Abgabe eines Anerkenntnisses abgesehen hat (vgl. OLG Karlsruhe RuS 2015, 81; OLG Saarbrücken VersR 2013, 1030; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355; LG München RuS 2017, 537; a. A.: OLG Köln, Urteil vom 16. November 2012, Az. 20 U 15/11;… Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 173, Rn. 14;… Dörner in: Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl., § 173, Rn. 7 a. E.;… Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl., § 174, Rn. 19 a. E.).

    Rn. 69 "Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Nachprüfungsverfahrens bei fingiertem Anerkenntnis (BGH VersR 1989, 1182 f.; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355) kann jedenfalls dann nicht zur Anwendung kommen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Berufsunfähigkeit geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, und die Versicherungsbedingungen für den Versicherer - wie im vorliegenden Versicherungsvertrag - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Leistungsanerkenntnisses vorsehen. Die gegenteilige Auffassung des Klägers liefe darauf hinaus, dass bei einer in der Vergangenheit abgeschlossenen, erst nachträglich angezeigten Beeinträchtigung des Versicherungsnehmers, die die Berufsfähigkeit zeitweise ausschloss, der Versicherer unweigerlich über das Ende der Beeinträchtigung hinaus so lange leistungspflichtig bliebe, bis er das förmliche Nachprüfungsverfahren durchgeführt hat.

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen …

    § 5 BB-BUZ verlangt von dem Versicherer - sowohl im Fall des § 2 Abs. 1 BB-BUZ als auch im Fall des § 2 Abs. 3 BB-BUZ - eine Erklärung darüber, ob, in welchem Umfang und von welchem Zeitpunkt an er seine Leistungspflicht anerkennt (…vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562 ff.; OLG Düsseldorf, zfs 2002, 189; 2002, 490 f.; OLG Hamm, NVersZ 2002, 398 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen einer Leistungsablehnung …

    Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Nachprüfungsverfahrens bei fingiertem Anerkenntnis (BGH VersR 1989, 1182 f.; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355) kann jedenfalls dann nicht zur Anwendung kommen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Berufsunfähigkeit geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, und die Versicherungsbedingungen für den Versicherer - wie im vorliegenden Versicherungsvertrag - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Leistungsanerkenntnisses vorsehen.
  • LG München I, 20.04.2017 - 23 O 12413/15

    Rente, Leistungen, Beitragspflicht, Krankheit, Erkrankung, Versicherungsvertrag, …

    Unerlässt der Versicherer diese Erklärung, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt, und kann sich von dem zu unterstellenden bedingungsgemäßen Anerkenntnis nur im Wege des Nachprüfungsverfahrens lösen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2001, Az. 4 U 206/00).
  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen …

    Denn auch bei Arbeitslosen ist auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abzustellen (OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355), es sei denn, der VN wäre bereits vor der Arbeitslosigkeit aus freien Stücken aus dem Berufsleben ausgeschieden (BGH VersR 1987, 753), was hier aber nicht gegeben ist.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 78/01

    Beweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens mit einer Leistungsablehnung des …

    (Wie Urteil des Senats vom 11.09.2001 - 4 U 206/00 - bereits eingesandt).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5157
OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01 (https://dejure.org/2002,5157)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.04.2002 - 11 U 202/01 (https://dejure.org/2002,5157)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. April 2002 - 11 U 202/01 (https://dejure.org/2002,5157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Reisevertrag: Haftung des Reiseveranstalters für Sportgeräte; Animateure als Erfüllungsgehilfen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung beim Vorliegen eines Reisemangels ; Anforderungen an das Vorliegen eines Reisemangels; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 651 f; ; BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 651 f § 823 Abs. 1

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung beim Vorliegen eines Reisemangels ; Anforderungen an das Vorliegen eines Reisemangels; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01
    Kann die Beklagte im Inland weitgehend auf die behördliche Überwachung vertrauen, die allerdings nicht schlechthin entlastet, und sich auf Stichproben beschränken, gilt das im Ausland nicht, weil dort vielfach andere Maßstäbe gelten (BGHZ 103, 298 f.;… Senat a. a. O.).
  • OLG Celle, 07.01.1999 - 11 U 199/97

    Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen Absturz eines Hotelgastes an einer …

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01
    Daher ist die Verletzung solcher - teilweise auch mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallenden - Nebenpflichten regelmäßig ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel (Senat 11 U 199/97).
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, d.h. infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (…Palandt/Sprau, aaO; OLG Celle RRa 2004, 156; OLG Düsseldorf RRa 2003, 14).
  • OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08

    Verkehrssicherungspflicht, Reisemangel, Vertragshotel, Stufe, Zimmerflur, …

    Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (BGH NJW 2007, 2549; OLG Celle RRa 2004, 156; OLG Düsseldorf RRa 2003, 14; NJW-RR 1993, 315).
  • AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10

    Reisemangel durch Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich …

    Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, d.h. infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (…Palandt/Sprau, aaO; OLG Celle RRa 2004, 156; OLG Düsseldorf RRa 2003, 14).
  • OLG Nürnberg, 06.11.2002 - 12 U 1326/02

    Unwirksamkeit der Unterwerfung unter Zwangsvollstreckung wegen infolge Verstoßes …

    Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (a.a.O. und das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 15.01.2002, Az.: 11 U 202/01) halten die aufgrund einer gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden Vollmacht erteilte Unterwerfungserklärung gleichfalls für unwirksam.
  • LG Frankfurt/Main, 12.07.2018 - 24 O 238/16

    Reisemangel - Hautreaktion nach Henna-Tätowierung

    Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, d.h. infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (BGH RRa 07, 215 [BGH 12.06.2007 - X ZR 87/06] ; OLG Celle RRa 04, 156 [OLG Celle 18.04.2002 - 11 U 202/01] ).
  • LG Koblenz, 29.11.2004 - 16 O 364/02

    Schadensersatzanspruch gegen einen Reiseveranstalter wegen eines Unfalls während …

    Denn die Verletzung von Obhuts- und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer, die teilweise auch mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallen, können einen reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel sein; insbesondere kann deshalb ein Reisemangel darin liegen, dass von der Einrichtung des vom Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungs- und Restaurationsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59, 60 [OLG Düsseldorf 28.05.2002 - 20 U 30/02] ; OLGR Celle 2002, 232 f).
  • LG Koblenz, 22.04.2005 - 10 O 181/03

    Verkehrssicherungspflicht / Sicherheitsstandards / Hotelaufzug

    Insbesondere kann ein solcher Mangel darin liegen, dass von der Einrichtung des vom Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungs- und Restaurationsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59, 60; OLG Celle, OLGR Celle 2002, 232 f.).
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dejure.org Übersicht OLG Celle

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3182
OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2002,3182)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2002 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2002,3182)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 6 U 125/01 (https://dejure.org/2002,3182)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    AGB-Gesetz § 9; ; AGB-Gesetz § ... 9 Abs. 1; ; AGB-Gesetz § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AGB-Gesetz § 11 Nr. 15 b; ; AGB-Gesetz § 11 Nr. 15; ; AGB-Gesetz § 11; ; AGB-Gesetz § 18; ; AGB-Gesetz § 2 Abs. 1; ; TDSV § 3 Abs. 1 Satz 2; ; TDSV § 3 Abs. 1; ; TDSV § 3 Abs. 2; ; TDSV § 2 Nr. 3; ; TDSV § 5 Abs. 1; ; TDSV § 4 Abs. 2; ; TKG § 89 Abs. 7; ; TKG § 89 Abs. 7 Satz 1; ; TKG § 89 Abs. 2 Nr. 1 a; ; TKG § 89 Abs. 2 Ziff. 1 a; ; BDSG § 4 Abs. 2 Satz 3; ; BDSG § 4 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1

  • JurPC

    AGBG §§ 9, 11 Nr. 15; TDSV §§ 2, 3, 5; TKG § 89; BDSG §§ 3, 4
    Telly

  • adresshandel-und-recht.de
  • adresshandel-und-recht.de
  • rechtsportal.de

    Verbot der Werbung mit Kundendaten - Auffälligkeit-Mobil

  • Wolters Kluwer

    AGB-Klauseln in Vertragsschlüssen Mobilfunkleistungen; Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Inhaltskontrolle der Entbindung der Kundenbank von der Schweigepflicht; Widerspruch der Einwilligung der Kunden zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen; Unangemessene ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    AGB-Klauseln von Mobilfunkdiensteanbietern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 635 (Ls.)
  • K&R 2002, 556
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
    Soweit die Beklagte darin lediglich eine der Inhaltskontrolle gemäß § 11 Nr. 15 b) AGB-Gesetz nicht unterfallende, die Beweislast unberührt lassende deklaratorische Bestätigung der für die Einbeziehung der AGB erforderlichen Tatsachen sehen will (vgl. BGH NJW 1991, 1750/1753; ders. NJW 1990, 761/765; BGHZ 100, 373/380 f), überzeugt das nicht.
  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer …

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1996, 988 ff) ist es im Grundsatz zulässig, bei der Gestaltung von AGB Rationalisierungsgesichtspunkte zu berücksichtigen und die Vertragsabwicklung - auch abweichend von der gesetzlichen Regelung - zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.
  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen …

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
    Soweit die Beklagte darin lediglich eine der Inhaltskontrolle gemäß § 11 Nr. 15 b) AGB-Gesetz nicht unterfallende, die Beweislast unberührt lassende deklaratorische Bestätigung der für die Einbeziehung der AGB erforderlichen Tatsachen sehen will (vgl. BGH NJW 1991, 1750/1753; ders. NJW 1990, 761/765; BGHZ 100, 373/380 f), überzeugt das nicht.
  • BGH, 29.04.1987 - VIII ZR 251/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Laufzeit und der Kündigungsfrist des Abonnements …

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2002 - 6 U 125/01
    Soweit die Beklagte darin lediglich eine der Inhaltskontrolle gemäß § 11 Nr. 15 b) AGB-Gesetz nicht unterfallende, die Beweislast unberührt lassende deklaratorische Bestätigung der für die Einbeziehung der AGB erforderlichen Tatsachen sehen will (vgl. BGH NJW 1991, 1750/1753; ders. NJW 1990, 761/765; BGHZ 100, 373/380 f), überzeugt das nicht.
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am …

    Das Oberlandesgericht (OLG-Report Köln 2002, 232) hat sowohl die EC-Karten/Kreditkarten-Auskunftsklausel als auch die vom Landgericht verworfene Lastschriftklausel für wirksam erachtet und insoweit die Klage abgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 217/07

    Vergütungsanspruch des Umgangspflegers

    Demzufolge kommt ein Anspruch des Umgangspflegers auf Ersatz seiner Auslagen und Vergütung nur für Tätigkeiten in Betracht, die er entfaltet hat, nachdem er vom Vormundschaftsgericht wirksam bestellt worden ist (OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 232; OLG Saarbrücken; Beschluss vom 25.8.2004 - 2 WF 5/04 -, veröffentlicht bei Juris; KG, ZKJ 2006, 472; Menne, ZKJ 2006, 445, 447 f.).
  • LG Berlin, 20.06.2007 - 26 O 433/06

    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung auf 10 EUR-Gutschein

    Ob der Schutzweck des BDSG insoweit eine Erweiterung des Prüfungsgegenstands im Verbandsklageverfahren erfordert (so im Ergebnis OLG Köln, MMR 2002, 635), kann jedoch dahin stehen.
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   OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02   

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OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02 (https://dejure.org/2002,22106)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.09.2002 - 2 U 244/02 (https://dejure.org/2002,22106)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. September 2002 - 2 U 244/02 (https://dejure.org/2002,22106)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 77
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische …

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
    Schließlich gebietet auch eine Abwägung der Vermarktungsinteressen der Parteien, dass der Beklagten eine solche Bezeichnung ihres Wurstproduktes nicht untersagt werden kann (vgl. BGH WRP 2001, 1450, 1453 - Warsteiner III).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
    Die Verkehrsauffassung diesbezüglich muss nahezu einheitlich sein (vgl. BGHZ 106, 101, 104 - Dresdner Stollen l), jedenfalls darf nur noch ein ganz kleiner bzw. unbeachtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise mit der Bezeichnung einen Hinweis auf die örtliche Herkunft verbinden (vgl. BGH WRP 1998, 1002, 1005 - Warsteiner II).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
    Zwar liegt nahe, dass dadurch beim durchschnittlich informierten, verständigen Verbraucher (vgl. BGH GRUR 2000, 875, 877 Davidoff) jegliche Assoziation auf eine regionale oder betriebliche Herkunft jedenfalls weitestgehend ausgeschlossen wird.
  • EuGH, 07.11.2000 - C-312/98

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN GELTUNGSBEREICH DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER …

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
    Die nationalen Bestimmungen zum Schutz (einfacher) geografischer Herkunftsangaben werden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 nicht ausgeschlossen (vgl. BGH WRP 2001, 546, 547 - SPA; EuGH WRP 2000, 1389, 1394 Tz. 54 -Warsteiner).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 120/98

    SPA; Anspruch auf Rücknahme einer Markenanmeldung

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
    Die nationalen Bestimmungen zum Schutz (einfacher) geografischer Herkunftsangaben werden durch die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 14. Juli 1992 nicht ausgeschlossen (vgl. BGH WRP 2001, 546, 547 - SPA; EuGH WRP 2000, 1389, 1394 Tz. 54 -Warsteiner).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92

    Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
    Vielmehr ist die Bewertung des Verkehrsverständnisses unter Berücksichtigung des modernen Verbraucherleitbildes naheliegend (vgl. BGH WRP 1995, 398, 401 - Rügenwalder Teewurst II).
  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 96/92

    Produktionsstätte - Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
    Die Verwendung einer unmittelbaren Herkunftsbezeichnung für eine Ware, die nicht aus dem angegebenen Ort stammt, ist zwar grundsätzlich irreführend (vgl. BGH GRUR 1995, 65, 66 - Produktionsstätte).
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91

    Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
    Dies kann der Senat das aus eigener Sachkunde beurteilen (vgl. BGH GRUR 1992, 707, 709 - Erdgassteuer).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86

    Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung …

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
    Die Verkehrsauffassung diesbezüglich muss nahezu einheitlich sein (vgl. BGHZ 106, 101, 104 - Dresdner Stollen l), jedenfalls darf nur noch ein ganz kleiner bzw. unbeachtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise mit der Bezeichnung einen Hinweis auf die örtliche Herkunft verbinden (vgl. BGH WRP 1998, 1002, 1005 - Warsteiner II).
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung …

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
    Dies wäre in Anbetracht der eindeutigen adjektivischen Verwendung eines Ortsnamens lediglich dann nicht der Fall, wenn der angegebene Ort nicht aufgrund seiner Eigenart oder wegen der Besonderheit der Ware als Produktionsstätte erkennbar ausscheidet (vgl. BGH GRUR 1983, 768, 769 - Capri Sonne).
  • BGH, 27.05.1993 - I ZR 115/91

    Emilio Adani II - Irreführung/Bezugsart oder -quelle

  • BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80

    Elsässer Nudeln

  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim …

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.01.2002 - 1 U 4/01   

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https://dejure.org/2002,21937
OLG Hamburg, 25.01.2002 - 1 U 4/01 (https://dejure.org/2002,21937)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2002 - 1 U 4/01 (https://dejure.org/2002,21937)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 1 U 4/01 (https://dejure.org/2002,21937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Arzthaftung: Verwechslung von Mittel- und Ringfinger bei Ringbandspaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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