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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 01.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.07.2002 - 2 W 83/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7590
OLG Köln, 22.07.2002 - 2 W 83/02 (https://dejure.org/2002,7590)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.07.2002 - 2 W 83/02 (https://dejure.org/2002,7590)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2002 - 2 W 83/02 (https://dejure.org/2002,7590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 118 Abs. 1
    PKH - rechtliches Gehör für Antragsteller

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über sofortige Beschwerde durch Einzelrichter ; Anspruch auf Gewährung von rechtlichem Gehör des Antragsgegners im Prozesskostenhilfeverfahren; Interessenwahrung des Antragsgegners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 573
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Bayern, 02.02.1962 - 109-VI-61
    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2002 - 2 W 83/02
    Er hat hierbei ein schutzwürdiges Interesse daran, daß ein Prozeß durch die Ablehnung des Gesuchs von Prozeßkostenhilfe vermieden wird, wenn die vom Antragsteller vorgetragene Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet (BayVerfGH NJW 1962, 627).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - 2 U 79/02

    Unterbrechung des Insolvenzverfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe - …

    Daher ist vor einer solchen Entscheidung gemäß § 118 Abs. 1 S. 1 ZPO der jeweilige Gegner zur Wahrung seiner Interessen anzuhören (vgl. dazu Senat, Rpfleger 2002, 573;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 118 Rn. 6;… MK/Wax, a.a.O., § 118 Rn. 6;… Musielak/Fischer, a.a.O., § 118 Rn. 2;… Thomas/Putzo/Reichold, a.a.O., § 118 Rn. 2;… Zöller/Philippi, ZPO, a.a.O., § 118 Rn. 2;… a.A. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Auflage 1994, § 118 Rn. 8 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.02.2002 - 14 U 88/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21360
OLG Hamburg, 01.02.2002 - 14 U 88/01 (https://dejure.org/2002,21360)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.02.2002 - 14 U 88/01 (https://dejure.org/2002,21360)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 14 U 88/01 (https://dejure.org/2002,21360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StVO § 3 Abs. 1 S. 4
    Geltung des Sichtfahrgebots auf einer Bundesstrasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs …

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2002 - 14 U 88/01
    Auch in NJW-RR 87, 1235 ff. hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass mit liegengebliebenen unbeleuchteten Fahrzeugen immer gerechnet werden müsse, anderes könne nur unter ganz besonderen Verhältnissen für auf der Fahrbahn befindliche Gegenstände gelten, deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist.
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.02.2002 - 14 U 88/01
    Anders könnte es nur dann sein, wenn man den querstehenden Sattelhänger unter der besonderen Situation, dass die Zugmaschine sich bereits parallel zur Straßenrichtung befand und mit ihrem Abblendlicht nach vorne leuchtete, einem jener Gegenstände gleichstellen würde, die aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit gemessen an den herrschenden Sichtbedingungen erst außergewöhnlich spät erkennbar sind und deren nicht rechtzeitiges Erkennen deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes keinen Verstoß gegen das Sichtfahrgebot darstellt (vgl. BGH NJW 84, 2412 f.).
  • AG Hamburg-Harburg, 18.12.2006 - 644 C 420/06

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes …

    Auch wenn der Kläger vorträgt, das Chassis sei von seinem Scheinwerferlicht nicht angestrahlt worden, steht dies einem Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO nicht entgegen, weil er auch dann nur so schnell fahren durfte, dass er innerhalb der übersehbaren Strecken halten kann  (hierzu HansOLG Hamburg, Urt. v. 1.2.2002 - 14 U 88/01, OLGR 2002, 470 ff.).

    Unter Zugrundelegung des unstreitigen bzw. nach Durchführung des Beweisaufnahme festgestellten Sachverhalts hält das Gericht unter Würdigung aller Umstände eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten der Beklagten für angemessen (vgl. HansOLG Hamburg, Urt. v. 1.2.2002 - 14 U 88/01, OLGR 2002, 470 ff. [30 %];… s. ferner OLG Celle, Urt. v. 9.11.2000 - 14 U 12/00, VRS 1000, 169 ff. zu einem - hinsichtlich der Verschuldensbeiträge - vergleichbaren Sachverhalt;… für eine Haftungsquote von 40 : 60 bei einer Kollision mit "hoher" Geschwindigkeit OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.7.1973 - 10 U 4/73, VersR 1974, 659 f.;… ebenso AG Böblingen, Urt. v. 23.5.1997 - 21 C 311/97, Schaden-Praxis 1997, 387;… für eine Mithaftung von lediglich 15 % bei unübersichtlicher Stelle AG Bernau, Urt. v. 17.3.1998 - 11 C 538/97, Schaden-Praxis 1998, 275;… zu einer Alleinhaftung bei Geschwindigkeits- und Lenkzeitverstoßes LG Bochum, Urt. v. 25.11.1987 - 4 O 684/86, VRS 74, 324 f.;… Haftung von 2/3 zu Lasten des Auffahrenden bei Befahren der Standspur mit überhöhter Geschwindigkeit OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.2.1991 - 10 U 211/91, VersR 1992, 67 f.;… für eine Schadensteilung bei Zweifeln über das Vorliegen eines Anscheinsbeweises Hamburg, Urt. v. 18.9.1998 - 331 O 159/98, Schaden-Praxis 1998, 454 f.;… ferner , Urt. v. 8.12.1987 - VI ZR 82/87, NJW-RR 1988, 406 - juris Rn. 20).

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