Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/2002, 16 Wx 226/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15
Wohnungseigentum - Nutzung von Büroräumen im Keller als Wohnräume - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassen einer teilungserklärungswidrigen Nutzung eines als Büro ausgewiesenen Teileigentums zu Wohnzwecken; Zur Störung der übrigen Wohnungseigentümer; Voraussetzungen der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Nutzung von Teileigentum entgegen der Teilungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Büroräume als Wohnraum?
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Teilungswidrige Nutzung
Verfahrensgang
- AG Brühl - 90 II 15/01
- LG Köln, 24.07.2002 - 29 T 39/02
- OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/2002, 16 Wx 226/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 333/97
Verwirkung des Anspruchs auf Beendigung der gegen die teilungserklärung …
Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02
Unrichtig ist der Einwand der Rechtsbeschwerde, die widerspruchslose Duldung habe hier annähernd 9 Jahre betragen - einer ähnlich langen Nutzungsdauer, bei der der Senat Verwirkung bejaht habe (über 9 Jahre: Beschluss vom 6.2.98 - 16 Wx 333/97 = NJW-RR 98, 1625). - OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99
Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs im Falle zweckwidriger …
Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02
Eine solche mit der Teilungserklärung nicht übereinstimmende Nutzung von Teileigentumsräumlichkeiten ist nur grundsätzlich unzulässig, d.h. sie kann ausnahmsweise zulässig sein, sofern durch sie kein anderer Wohnungseigentümer mehr gestört oder beeinträchtigt wird als durch eine Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung (vgl. BayObLG ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 191 = NZM 2000, 866; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 212;… Bärmann/Pick/Merle WEG § 15 Rdnr. 16;… Palandt/Bassenge WEG § 15 Rdnr. 17). - BayObLG, 13.01.1994 - 2Z BR 130/93
Zweckbestimmung eines Sondereigentums Festlegung eines Eigentums als …
Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02
Der Senat teilt die Auffassung, dass die Nutzung eines als Büro - wie bei einem als Keller- (…so BayObLG aaO) oder Dachgeschossraum (so BayObLG WuM 94, 222 = DWE 94, 153) - ausgewiesenen Teileigentums zu Wohnzwecken wegen der intensiveren Nutzungsmöglichkeit generell mehr stört als die bestimmungsgemäße Nutzung als Büro, selbst wenn diese eine gewerbliche, mit Publikumsverkehr verbundene Nutzung einschließt, denn das Büro wäre- anders im Fall des OLG Karlsruhe aaO, bei dem es um einen "Ausstellungsraum" ging - regelmäßig nur an Werktagen und auch nur über bestimmte Tageszeiten geöffnet, so dass in der übrigen Zeit keinerlei Störung für die übrigen Wohnungseigentümer ausgehen würde.
- OLG Karlsruhe, 15.01.2001 - 11 Wx 44/00
Nutzung von Sondereigentum - abweichender Wortlaut der Teilungserklärung - …
Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02
Eine solche mit der Teilungserklärung nicht übereinstimmende Nutzung von Teileigentumsräumlichkeiten ist nur grundsätzlich unzulässig, d.h. sie kann ausnahmsweise zulässig sein, sofern durch sie kein anderer Wohnungseigentümer mehr gestört oder beeinträchtigt wird als durch eine Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung (vgl. BayObLG ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 191 = NZM 2000, 866; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 212;… Bärmann/Pick/Merle WEG § 15 Rdnr. 16;… Palandt/Bassenge WEG § 15 Rdnr. 17). - OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
Verwirkung von Unterlassungsanprüchen unter Miteigentümern
Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02
Das Landgericht hat unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats mit Recht ausgeführt, dass allein der Ablauf der längeren widerspruchslosen Zeitspanne für eine Verwirkung nicht ausreicht, sondern zu dieser Untätigkeitsdauer ein Verhalten des Berechtigten (Umstandsmoment) hinzukommen muss, das bei dem Anspruchsgegner das Vertrauen begründet hat, der Berechtigte werde auch in Zukunft seinen Anspruch nicht geltendmachen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 31.7.97 - 16 Wx 78/97 = ZMR 98, 111 - mehr als 16-jährige Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken;… ebenso OLG Düsseldorf und BayObLG jeweils aaO mwN). - BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99
Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter
Auszug aus OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02
Eine solche mit der Teilungserklärung nicht übereinstimmende Nutzung von Teileigentumsräumlichkeiten ist nur grundsätzlich unzulässig, d.h. sie kann ausnahmsweise zulässig sein, sofern durch sie kein anderer Wohnungseigentümer mehr gestört oder beeinträchtigt wird als durch eine Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung (vgl. BayObLG ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 191 = NZM 2000, 866; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 212;… Bärmann/Pick/Merle WEG § 15 Rdnr. 16;… Palandt/Bassenge WEG § 15 Rdnr. 17).
- OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02
Von der Teilungserklärung abweichende Nutzung des Sondereigentums
Es entspricht jedoch überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat seit längerem angeschlossen hat, eine vom Inhalt der Teilungserklärung abweichende Nutzung ausnahmsweise als zulässig anzusehen, wenn sie die übrigen Miteigentümer nicht stärker beeinträchtigt als die in der Teilungserklärung vorgesehene Nutzung ( Beschlüsse des Senats vom 15.2.2002 - 16 Wx 232/01-; vom 8.4.2002 - 16 Wx 45/02; vom 27.11.2002 -16 Wx 226/02; OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayOblG, NJW-RR 96, 1358; BayObLG, NZM 99, 130; OLG Karlsruhe, OLGR 01, 212 ).Hierbei ist eine typisierende, verallgemeinernde Betrachtung zugrunde zu legen ( Senat vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/02 m. w. N. ).
- OLG Köln, 25.03.2004 - 16 Wx 52/04
Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal bezeichneten Teileigentums …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht weitgehende Übereinstimmung dahin, dass in der näheren Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung - z.B. als "Laden" - in der Regel - jedenfalls sofern die Gemeinschaftsordnung, wie vorliegend, für das Teileigentum keine hiervon abweichenden Benutzungsregelungen enthält (…vgl. Bub/Kreuzer/Rapp/Spiegelberger/Stuhrmann/Wenzel, WEG, Band 1, 12. Aufl., § 15 Rdnr. 45) - eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß §§ 5 Abs. 4, 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG liegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/2002 - und 13.09.1999 - 16 Wx 65/99 - = NZM 2000, 390 LS; BayObLG München NJW-RR 2000, 1465;… OLG Düsseldorf, a.a.O.).Zwar ist grundsätzlich auch eine andere Nutzung des Teileigentums als diejenige, die sich aus der Zweckbestimmung ergibt, zulässig, sofern diese nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (vgl. Senatsbeschluss vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/2002 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BayObLG NJW-RR 2000, 1323 f. und 1465).
Insoweit hat das Landgericht unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats zutreffend ausgeführt, dass allein der Ablauf einer längeren widerspruchslosen Zeitspanne für eine Verwirkung nicht ausreicht, sondern ein Verhalten des Berechtigten (Umstandsmoment) hinzukommen muss, das bei dem Anspruchsgegner das Vertrauen begründet hat, der Berechtigte werde seinen Anspruch auch in Zukunft nicht geltend machen (vgl. etwa den Senatsbeschluss vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/2002- m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02, 8 W 428/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de
FGG § 19 § 68 § 68b
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anfechtung von Zwischenentscheidungen; Anfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsanordnungsverfahrens; Anfechtbarkeit der Beauftragung eines medizinischen Sachverständigen nach § 68 b FGG; Anfechtbarkeit interner verfahrensleitender Maßnahmen; Anforderungen an eine ...
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst - 1 OH 11/02
- LG Ellwangen/Jagst - 1 OH 12/02
- LG Ellwangen/Jagst - 1 OH 1412/02
- LG Ellwangen/Jagst - 1 T 187/02
- OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02, 8 W 428/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2003, 72
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01
Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02
aa) Dass die Einleitung eines Verfahrens in "Betreuungssachen" (§§ 65 - 69 o FGG), also die Einleitung der Prüfung, ob für eine bestimmte Person ein Betreuer zu bestellen ist, keine "Entscheidung" des Vormundschaftsgerichts ist, die als solche der Anfechtung durch Rechtsmittel unterliegt, sondern als interne verfahrensleitende Maßnahme einer Beschwerde entzogen ist, ist allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (BayObLG FGPrax 2001, 78 = FamRZ 2001, 707 = BtPrax 2001, 123; BtPrax 1998, 148; KG RPfl 1971, 180;… Keidel / Kahl, aaO § 19 Rn 5, 9, 14;… Bassenge / Herbst, aaO, § 19 Rn 10).Deshalb teilt der Senat die weit überwiegende Meinung, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 68 b FGG keine anfechtbare (Zwischen-) Entscheidung ist, und nimmt insbesondere auf den Beschluss des 3. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 31.1.2001 (FamRZ 2001, 707 = FGPrax 2001, 78 = BtPrax 2001, 123 mNw zur bisherigen Rspr) Bezug (ebenso BayObLG (29.2.2002) BtPrax 2002, 215; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayVerfGH BtPrax 1995, 179).
Obwohl der Senat der Rechtsauffassung des KG ausdrücklich entgegentritt, kommt eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG nicht in Betracht: die erstgenannte Entscheidung des KG ist nicht auf weitere Beschwerde ergangen (vgl. auch BayObLG v. 31.1.2001 aaO) und die zweite Entscheidung beruht nicht auf der abweichenden Rechtsansicht, wie das KG selbst ausgeführt hat.
- OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00
Berufsbetreuung; Betreuerauswahl
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02
Der vom 1. Senat des Kammergerichts in 2 jüngeren Entscheidungen (v. 12.9.2000 - FGPrax 2000, 239 - und v. 11.9.2001 - KGRep 2002, 39 = FGPrax 2002, 63 = FamRZ 2002, 970 = NJW-RR 2002, 944) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen. - KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01
Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02
Der vom 1. Senat des Kammergerichts in 2 jüngeren Entscheidungen (v. 12.9.2000 - FGPrax 2000, 239 - und v. 11.9.2001 - KGRep 2002, 39 = FGPrax 2002, 63 = FamRZ 2002, 970 = NJW-RR 2002, 944) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.
- BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02
Deshalb teilt der Senat die weit überwiegende Meinung, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 68 b FGG keine anfechtbare (Zwischen-) Entscheidung ist, und nimmt insbesondere auf den Beschluss des 3. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 31.1.2001 (FamRZ 2001, 707 = FGPrax 2001, 78 = BtPrax 2001, 123 mNw zur bisherigen Rspr) Bezug (ebenso BayObLG (29.2.2002) BtPrax 2002, 215; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayVerfGH BtPrax 1995, 179). - OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 143/96
Untersuchung einer im Betreuungsverfahren befindlichen Person
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02
Deshalb teilt der Senat die weit überwiegende Meinung, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 68 b FGG keine anfechtbare (Zwischen-) Entscheidung ist, und nimmt insbesondere auf den Beschluss des 3. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 31.1.2001 (FamRZ 2001, 707 = FGPrax 2001, 78 = BtPrax 2001, 123 mNw zur bisherigen Rspr) Bezug (ebenso BayObLG (29.2.2002) BtPrax 2002, 215; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayVerfGH BtPrax 1995, 179). - VerfGH Bayern, 02.06.1995 - 121-VI-93
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02
Deshalb teilt der Senat die weit überwiegende Meinung, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 68 b FGG keine anfechtbare (Zwischen-) Entscheidung ist, und nimmt insbesondere auf den Beschluss des 3. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 31.1.2001 (FamRZ 2001, 707 = FGPrax 2001, 78 = BtPrax 2001, 123 mNw zur bisherigen Rspr) Bezug (ebenso BayObLG (29.2.2002) BtPrax 2002, 215; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayVerfGH BtPrax 1995, 179). - OLG Brandenburg, 18.07.1996 - 9 Wx 19/96
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02
Deshalb teilt der Senat die weit überwiegende Meinung, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 68 b FGG keine anfechtbare (Zwischen-) Entscheidung ist, und nimmt insbesondere auf den Beschluss des 3. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 31.1.2001 (FamRZ 2001, 707 = FGPrax 2001, 78 = BtPrax 2001, 123 mNw zur bisherigen Rspr) Bezug (ebenso BayObLG (29.2.2002) BtPrax 2002, 215; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayVerfGH BtPrax 1995, 179). - BayObLG, 06.03.1998 - 4Z BR 21/98
Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02
aa) Dass die Einleitung eines Verfahrens in "Betreuungssachen" (§§ 65 - 69 o FGG), also die Einleitung der Prüfung, ob für eine bestimmte Person ein Betreuer zu bestellen ist, keine "Entscheidung" des Vormundschaftsgerichts ist, die als solche der Anfechtung durch Rechtsmittel unterliegt, sondern als interne verfahrensleitende Maßnahme einer Beschwerde entzogen ist, ist allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (BayObLG FGPrax 2001, 78 = FamRZ 2001, 707 = BtPrax 2001, 123; BtPrax 1998, 148; KG RPfl 1971, 180;… Keidel / Kahl, aaO § 19 Rn 5, 9, 14;… Bassenge / Herbst, aaO, § 19 Rn 10). - OLG Stuttgart, 03.12.1974 - 8 W 212/74
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02
Soweit sich das Kammergericht zur Begründung seiner Auffassung auf die Entscheidung des Senats vom 3.12.1974 (OLGZ 1975, 132) beruft, ist dies verfehlt: Gegenstand der damaligen Entscheidung war in einem Sorgerechtsentziehungsverfahren nach § 1666 BGB eine richterliche Beweisanordnung, die die Mutter - ohne (spezielle) gesetzliche Grundlage - zu einer psychiatrischen Untersuchung durch das Gesundheitsamt verpflichtet hatte. - BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 316/93
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02
Im Hinblick auf das Vorbringen des Beschwerdeführers sei noch ergänzend darauf hingewiesen, dass dem Gesetzgeber des Betreuungsgesetzes die Problematik der Anfechtbarkeit von Ermittlungsmaßnahmen im Vorfeld einer Betreuerbestellung sehr wohl bewusst war; er hat deshalb in § 68b Abs. 3 FGG die vormundschaftsgerichtliche Anordnung zur Untersuchung zwecks Vorbereitung des Gutachtens nach Abs. 1 und zur zwangsweisen Vorführung zur Untersuchung ausdrücklich für nicht anfechtbar erklärt; allein die Anordnung einer vorläufigen Unterbringung zur Vorbereitung eines solchen Gutachtens (§ 68b Abs. 4 FGG) unterliegt wegen der Schwere des Eingriffs der gesonderten Anfechtbarkeit (BayObLG FamRZ 1994, 1190).
- OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 428/02
Anfechtung von Zwischenentscheidungen
Geschäftsnummer: 8 W 427/02 8 W 428/02.
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 190/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
TSG § 4 Abs. 3
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Namensänderung gem. Transsexuellengesetzt (TSG)
- rechtsportal.de
TSG § 4 Abs. 3
Namensänderung: Gutachten über transsexuelle Prägung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gutachten eines Sachverständigenüber die transsexuelle Prägung eines Antragstellers nach § 1 Transsexuellengesetz (TSG); Voraussetzungen für die Namensänderung bei einem Transsexuellen
Verfahrensgang
- LG Kiel, 10.10.2002 - 3 T 144/00
- OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 190/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1017 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- KG, 20.05.2008 - 1 W 62/08
Namensänderung bei Transsexualität: Verfahren bei divergierenden Gutachten zur …
Das OLG Schleswig (OLGR 2003, 227 f.) hat hierzu ausgeführt, dafür dass beide Gutachten hinsichtlich der Annahme des Transsexualismus übereinstimmen müssten, gebe das Gesetz schon nach dem Wortlaut keinen Anhaltspunkt.
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Rechtsprechung
| OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 276
- rechtsportal.de
BGB § 276
Aufklärungs- und Informationspflichten beim geschlossenen Immobilienfonds - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufklärungs- und Informationspflichten der Gesellschafter beim geschlossenen Immobilienfonds; Prospekthaftung; Verjährung; Anforderungen an die Aufklärung im Prospekt; Mietzins- und Projektentwicklungsrisiko; Mietausfallgerantie
Verfahrensgang
- LG München I - 3 O 15390/98
- OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93
Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …
Auszug aus OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01
Ein Anleger darf erwarten, daß er ein zutreffendes Bild von dem Beteiligungsobjekt erhält, d. h., daß der Prospekt ihn über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig unterrichtet, insbesondere über Tatsachen, die den Vertragszweck vereiteln können (BGH NJW 1995, 130).Der Anleger unterliegt dann der Fehlvorstellung, den Vorteil eines eigenständigen Sicherungsmittels zu genießen (BGH NJW 1995, 130 = WM 1994, 2192).
- BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86
Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern; …
Auszug aus OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01
a) Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinn aus der Inanspruchnahme von besonderem persönlichen Vertrauen verjähren auch dann erst in 30 Jahren, wenn über den Beitritt unter Verwendung von Prospekten verhandelt wurde (BGH NJW 1985, 380/381; BGH NJW 1987, 2677).Da sich die Anleger nicht direkt an der KG beteiligt haben, sondern über die (nicht verklagte) Treuhand-Kommanditistin, würden vorvertragliche Aufklärungs- und Informationspflichten grundsätzlich nur die Treuhandkommanditistin treffen (BGH NJW 1987, 2677).
- BGH, 01.10.1984 - II ZR 158/84
Haftung der Gründerkommanditisten einer Publikums-KG für unrichtige …
Auszug aus OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01
a) Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinn aus der Inanspruchnahme von besonderem persönlichen Vertrauen verjähren auch dann erst in 30 Jahren, wenn über den Beitritt unter Verwendung von Prospekten verhandelt wurde (BGH NJW 1985, 380/381; BGH NJW 1987, 2677).Als Gründungsgesellschafter, die im Prospekt ausdrücklich genannt sind, haben die Beklagten auch besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen, Sie haben sich von der Stellung der reinen Kapitalanleger entfernt, ragten aus der anonymen Masse der Kapitalanleger heraus und traten diesen gegenüber auch namentlich als Garant dafür in Erscheinung, daß die gesellschaftlichen Vorhaben sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden (BGH NJW 1985, 380/381).
- BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell
Auszug aus OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01
Ansprüche auf der Grundlage der Prospekthaftung im engeren Sinn (BGHZ 71, 284 = NJW 1978, 1625; BGHZ 111, 314 = NJW 1990, 2461; BGHZ 115, 213 = NJW 1992, 228; BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865) aus der Inanspruchnahme typisierten Vertrauens sind verjährt. - BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92
Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen
Auszug aus OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01
Ansprüche auf der Grundlage der Prospekthaftung im engeren Sinn (BGHZ 71, 284 = NJW 1978, 1625; BGHZ 111, 314 = NJW 1990, 2461; BGHZ 115, 213 = NJW 1992, 228; BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865) aus der Inanspruchnahme typisierten Vertrauens sind verjährt. - BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01
Auch Prospekthaftungsansprüche, die sich aus dem Beitritt zu geschlossenen Immobilienfonds ergeben, verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers und spätestens drei Jahre nach dem Beitritt (BGHZ 83, 222/224; BGH WM 2001, 464; BGH WM 2002, 813/814). - BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen
Auszug aus OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01
Auch Prospekthaftungsansprüche, die sich aus dem Beitritt zu geschlossenen Immobilienfonds ergeben, verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers und spätestens drei Jahre nach dem Beitritt (BGHZ 83, 222/224; BGH WM 2001, 464; BGH WM 2002, 813/814). - BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76
Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder …
Auszug aus OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01
Ansprüche auf der Grundlage der Prospekthaftung im engeren Sinn (BGHZ 71, 284 = NJW 1978, 1625; BGHZ 111, 314 = NJW 1990, 2461; BGHZ 115, 213 = NJW 1992, 228; BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865) aus der Inanspruchnahme typisierten Vertrauens sind verjährt. - BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80
Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu …
Auszug aus OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01
Schließlich liegt auch kein Verstoß gegen die Verpflichtung vor, wesentliche personelle Verflechtungen in bestimmten Fällen zu offenbaren, wie z. B. zwischen einerseits einem Komplementär und andererseits dem Unternehmen, in dessen" Hand die KG das durchzuführende Vorhaben gelegt hat (BGHZ 79, 337 = NJW 1981, 1449). - BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88
Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells
Auszug aus OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01
Ansprüche auf der Grundlage der Prospekthaftung im engeren Sinn (BGHZ 71, 284 = NJW 1978, 1625; BGHZ 111, 314 = NJW 1990, 2461; BGHZ 115, 213 = NJW 1992, 228; BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865) aus der Inanspruchnahme typisierten Vertrauens sind verjährt. - BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
- KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06
Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts …
Aufgrund dieser gewollten Gleichstellung kann es für die Annahme einer die Prospekthaftung im weiteren Sinne auslösenden Vertragsbeziehung zwischen der Musterbeklagten zu 1. als Gründungskommanditistin und dem Musterkläger sowie den Beigeladenen als Anlegerkommanditisten keine Rolle spielen, ob der Beitritt direkt oder nach dem eigenen Konzept der Gründungsgesellschafter lediglich mittelbar über Treuhänder erfolgt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 13.07.2006 - III ZR 361/04 -, Rdnr. 10; vgl. auch OLG München , Urteil vom 21.06.2002 - 21 U 5285/01 -, Rn. 37f., zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 23 U 52/11
Stellung des Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG; Prospektfehler durch …
Die Gründungsgesellschafter ragen aus der anonymen Masse der Kapitalanleger heraus und übernehmen die Garantie für eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung des gesellschaftlichen Vorhabens (OLG München OLGR München 2003, 227f.) Eine Beschränkung der Haftung auf Prospektherausgeber wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH WM 2003, 1818ff., OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.5.2007, 8 U 61/05, bei Juris, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris). - OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
Mängel im Verkaufsprospekt einer Puplikums-KG (DG-Fonds 34)
Die Gründungsgesellschafter ragen aus der anonymen Masse der Kapitalanleger heraus und übernehmen die Garantie für eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung des gesellschaftlichen Vorhabens (OLG München OLGR München 2003, 227f.) Eine Beschränkung der Haftung auf Prospektherausgeber wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH WM 2003, 1818ff., OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.5.2007, 8 U 61/05, bei Juris, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris). - OLG Frankfurt, 18.07.2012 - 23 U 48/11
Fehler im Prospekt einer Publikums-KG (DG-Fonds Nr. 34)
Die Gründungsgesellschafter ragen aus der anonymen Masse der Kapitalanleger heraus und übernehmen die Garantie für eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung des gesellschaftlichen Vorhabens (OLG München OLGR München 2003, 227f.) Eine Beschränkung der Haftung auf Prospektherausgeber wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH WM 2003, 1818ff., OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.5.2007, 8 U 61/05, bei Juris, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1612b
Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Montabaur, 17.12.2001 - 16 F 442/00
- OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00
Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes
Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
Hat der eine Elternteil Unterhalt zu leisten und erhält der andere Elternteil das Kindergeld, so hat der eine Elternteil gegen den anderen Elternteil einen Anspruch auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (vgl. BGH NJW 2002, 1269, 1274 m.w.N.). - BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99
Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts
Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
Entgegen der Ansicht der Berufung kommt es im Streitfall daher nicht auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Anwendung der Differenzmethode anstelle der Anrechnungsmethode an (BGH FamRZ 2001, 986 und 1687), da in dem vorliegend zu beurteilenden Fall im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH FamRZ 2001, 1687 ) bereits bei der Unterhaltsberechnung im Vergleich nicht die Anrechnungsmethode, sondern die Differenzmethode angewandt worden ist. - BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00
Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
Entgegen der Ansicht der Berufung kommt es im Streitfall daher nicht auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Anwendung der Differenzmethode anstelle der Anrechnungsmethode an (BGH FamRZ 2001, 986 und 1687), da in dem vorliegend zu beurteilenden Fall im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH FamRZ 2001, 1687 ) bereits bei der Unterhaltsberechnung im Vergleich nicht die Anrechnungsmethode, sondern die Differenzmethode angewandt worden ist.
- OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99
Klage auf Änderung eines Unterhaltstitels ; Anspruch auf Auskunftserteilung über …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
Es widerspräche jedoch Sinn und Zweck des § 1612 b BGB , das Kindergeld auch dann nur zur Hälfte anzurechnen, wenn - wie im Streitfall - der barunterhaltspflichtige Elternteil für den gesamten Unterhalt aufzukommen hat, weil der kindergeldberechtigte Elternteil nicht leistungsfähig ist; in einem solchen Fall ist vielmehr eine volle Anrechnung des Kindergeldes geboten (OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245 f.; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246 f.; Becker FamRZ 1999, 65, 66; a.A. OLG Celle, FamRZ 2001, 47, 48 f.;… Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 4. Aufl. 2002, Kap. 6 Rdn. 157;… Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl. 2000, § 2 Rdn. 515;… vgl. auch Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl. 2002, Rdn. 831). - OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 6 UF 148/92
Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
Diese Beträge sind bei der Unterhaltsberechnung nicht zu berücksichtigen, weil der Arbeitgeber sie zweckgebunden für die Vermögensbildung gewährt und sie dem Kläger daher nicht zur freien Verfügung stehen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1049, 1050). - OLG Schleswig, 04.10.1999 - 13 WF 95/99
Behandlung des Kindergeldes beim Volljährigenunterhalt
Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
Es widerspräche jedoch Sinn und Zweck des § 1612 b BGB , das Kindergeld auch dann nur zur Hälfte anzurechnen, wenn - wie im Streitfall - der barunterhaltspflichtige Elternteil für den gesamten Unterhalt aufzukommen hat, weil der kindergeldberechtigte Elternteil nicht leistungsfähig ist; in einem solchen Fall ist vielmehr eine volle Anrechnung des Kindergeldes geboten (OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245 f.; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246 f.; Becker FamRZ 1999, 65, 66; a.A. OLG Celle, FamRZ 2001, 47, 48 f.;… Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 4. Aufl. 2002, Kap. 6 Rdn. 157;… Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl. 2000, § 2 Rdn. 515;… vgl. auch Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl. 2002, Rdn. 831). - OLG Braunschweig, 09.05.2000 - 2 UF 9/00
Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
Es widerspräche jedoch Sinn und Zweck des § 1612 b BGB , das Kindergeld auch dann nur zur Hälfte anzurechnen, wenn - wie im Streitfall - der barunterhaltspflichtige Elternteil für den gesamten Unterhalt aufzukommen hat, weil der kindergeldberechtigte Elternteil nicht leistungsfähig ist; in einem solchen Fall ist vielmehr eine volle Anrechnung des Kindergeldes geboten (OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245 f.; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246 f.; Becker FamRZ 1999, 65, 66; a.A. OLG Celle, FamRZ 2001, 47, 48 f.;… Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 4. Aufl. 2002, Kap. 6 Rdn. 157;… Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl. 2000, § 2 Rdn. 515;… vgl. auch Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl. 2002, Rdn. 831). - OLG Koblenz, 27.10.1987 - 11 UF 991/86
Unterhalt; Verheiratet; Heirat; Steuerklasse; Einkommen
Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02
Da die Parteien über die Höhe des Aufstockungsunterhalts für die Zeit ab Januar 2001 streiten, ist es dem Kläger nicht möglich, einen entsprechenden Freibetrag eintragen zu lassen (vgl. Senat FamRZ 1988, 402 ).
- AG Hameln, 06.12.2005 - 31 F 227/05
Abänderung; Abänderungsgrund; Analogie; Anrechnung; Arbeitslosengeld II; …
Rn. 28 3. Der errechnete Zahlbetrag in Höhe von 244, 00 EUR ist jedoch nicht nur gem. § 1612b Abs. 1 BGB um das hälftige Kindergeld, sondern in analogen Anwendung von § 1612b Abs. 3 BGB um das gesamte Kindergeld zu kürzen (OLG Celle, Urteil vom 13.08.2003, 15 UF 48/03; FamRZ 2004, 218/219; OLG Celle, Beschluss vom 28.11.2000, 21 WF 115/00, OLGR Celle 2001, 37/38; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 219/220; OLG Brandenburg, 1. Senat, FamRZ 2003, 553/554, offenbar unter Aufgabe seiner früheren gegenteilige Auffassung, s. FamRZ 2002, 1216/1217; OLG Koblenz, Urteil vom 21.01.2003, 11 UF 48/02, OLGR Koblenz 2003, 227/228; OLG Schleswig, 13. und 15. Senat, FamRZ 2000, 1245/1246; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf, 3. Senat, FamRZ 1999, 1452; AG Hameln, Beschluss vom 14.01.2003, 31 F 356/02 UK;… offenbar nunmehr auch Palandt-Diederichsen, BGB-Kommentar 63. Auflage, § 1612b Rn. 8 und 6 aE.; aA.: OLG Düsseldorf, 8. Senat, FamRZ 2004, 1809 - 1811; OLG Celle, 17. Senat, FamRZ 2001, 47 - 49;… Wendl/Staudigl-Scholz, Das Unterhaltsrecht, 6. Auflage, § 2 Rn. 515).
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