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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.05.2003 - 10 W 32/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3609
OLG Oldenburg, 08.05.2003 - 10 W 32/02 (https://dejure.org/2003,3609)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.05.2003 - 10 W 32/02 (https://dejure.org/2003,3609)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 10 W 32/02 (https://dejure.org/2003,3609)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Formlose Hoferbenbestimmung: Bewirtschaftung des Hofes durch den potentiellen Hoferben und seinen Ehegatten; nicht vollständige Nutzung der Hofgebäude

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 HöfeO; § 6 Abs. 5 HöfeO
    Einziehung und Erteilung eines Hoffolgezeugnisses; Formlose Hoferbenbestimmung; Gemeinsame Bewirtschaftung des potenziellen Hoferben mit dem Ehegatten; Unschädlichkeit einer nicht vollständigen Nutzung der Hofgebäude

  • Judicialis

    HöfeO § 6 Abs. 1 Nr. 5; ; HöfeO § 6 Abs. 5

  • Deutsches Notarinstitut

    HöfeO § 6 Abs. 1
    Formlose Hoferbenbestimmung, auch wenn Hoferbe Wohnhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 6 Abs. 1 Nr. 5; HöfeO § 6 Abs. 5
    Voraussetzungen einer formlosen Hoferbenbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Formlose Hoferbenbestimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einziehung und Erteilung eines Hoffolgezeugnisses; Formlose Hoferbenbestimmung; Gemeinsame Bewirtschaftung des potenziellen Hoferben mit dem Ehegatten; Unschädlichkeit einer nicht vollständigen Nutzung der Hofgebäude

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1306
  • FamRZ 2004, 228
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 18.11.1983 - 23 WLw 19/83

    Keine Beteiligung des nichtmitwirkenden weichenden Erben im Verfahren zur …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.2003 - 10 W 32/02
    Grundsätzlich trifft es zu, dass der potentielle Erbe Haus und Hof insgesamt genutzt haben muss, um als Erbe zu gelten (BGH RdL 1980, 108, 110; OLG Köln AgrarR 1984, 133, 134; Bendel, AgrarR 1976, 121, 123).
  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher …

    aa) Zieht der Staat einen berufsmäßigen Betreuer heran, hat er auch die Verpflichtung, diesem die ihm gesetzlich zustehende Entschädigung zu gewährleisten (vgl. grundlegend zum aus § 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Vergütungsanspruch des Berufsvormunds BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 350), d.h. die Erstattung der zum Zweck der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (BayObLGZ 1997, 301/303; BayObLG NJW-RR 2003, 1306).
  • BGH, 29.04.2016 - LwZB 2/15

    Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen …

    Die gesetzliche Berufung zum Hoferben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 HöfeO setzt voraus, dass der potentielle Erbe Haus und Hof insgesamt genutzt hat (Senat, Beschluss vom 4. Juli 1979 - V BLw 9/79, RdL 1980, 108, 110; Beschluss vom 18. März 2004 - BLw 32/03, RdL 2004, 194; OLG Hamm, AgrarR 1983, 186; OLG Oldenburg, AUR 2003, 316, 317).
  • OLG Oldenburg, 07.06.2007 - 10 W 11/07

    Rechtliche Ausgestaltung der Hoferbfolge im Sinne der Höfeordnung; Anforderungen …

    Auch der Senat hat den Begriff der Bewirtschaftung in diesem Sinne in seiner Rechtsprechung zu Grunde gelegt (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 1306, 1307).
  • OLG Hamm, 01.03.2005 - 10 W 56/04

    Einziehung eines Hoffolgezeugnisses wegen Unrichtigkeit; Anordnung bedingter …

    Nach ganz herrschender Meinung, welcher der Senat folgt, setzt eine Übertragung der Bewirtschaftung des Hofes, welche auch durch einen Pachtvertrag erfolgen kann, voraus, dass dem Abkömmling vom Erblasser eine solche umfassende Rechtsstellung eingeräumt worden ist, die es ihm erlaubt, sämtliche mit der Bewirtschaftung zusammenhängenden Entscheidungen aus eigener Machtvollkommenheit zu treffen (…Wöhrmann, Das Landwirtschaftserbrecht, 8. Auflage, § 6 Rdnr. 16;… Lange/ Wulff/Lüdtke-Handjery, § 6 Rdnr. 4; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 228, 229), wobei gelegentlich auszuübende Kontrollrechte des Erblassers unschädlich sind (…vgl. nur Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, § 6 Rdnr. 4).
  • AG Warburg, 08.10.2024 - 51 Lw 52/22
    Damit gemeint sind alle mit der Betriebsführung im weiteren Sinne zusammenhängenden Funktionen tatsächlicher und rechtlicher Art, so die Aufstellung des Wirtschaftsplans, die Organisation und Durchführung der anfallenden Arbeiten, die Einstellung von Hilfskräften, der Waren- und Geldverkehr, der Abschluss von Verträgen, die die Bewirtschaftung betreffen, einschließlich etwaiger Betriebsgemeinschaftsverträge und dergleichen mehr (OLG Oldenburg, NJW-RR 2003, 1306).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3744
OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01 (https://dejure.org/2002,3744)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2002 - 5 U 166/01 (https://dejure.org/2002,3744)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 5 U 166/01 (https://dejure.org/2002,3744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung bei Arbeitsteilung, Hinzuziehung eines Konsiliararztes, Fehlerhafte Behandlung, Neurologie/Unfallchirurgie

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers eines Arztes; Unterlassen einer weiteren diagnostischen Abklärung durch ein CCT; Verantwortung des behandelnden Arztes für den Patienten bei Hinzuziehung eines Konsiliararztes ; Verspätete ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1031
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01
    Unterlässt eine Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch notwendiger Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243 f.; 1999, 1282, 1283;… Geiss/Greiner, aaO, Rdn. B 296).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01
    Unterlässt eine Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch notwendiger Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243 f.; 1999, 1282, 1283;… Geiss/Greiner, aaO, Rdn. B 296).
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01
    Unterlässt eine Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch notwendiger Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243 f.; 1999, 1282, 1283;… Geiss/Greiner, aaO, Rdn. B 296).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01
    Unterlässt eine Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch notwendiger Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243 f.; 1999, 1282, 1283;… Geiss/Greiner, aaO, Rdn. B 296).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 78/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Amtshaftungsanspruch gegen einen Arzt; Abgrenzung …

    Dass dieser unabhängig davon, wie seine "Konsiliartätigkeit" rechtlich einzuordnen ist, für sein fehlerhaftes ärztliches Handeln selbst aus Delikt haftet, kann nicht zweifelhaft sein (vgl. etwa OLG Jena, VersR 2008, 401, 403; OLG Köln, NJW-RR 2003, 1031;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Rn. B 124;… Wenzel/Henning, aaO, Kap. 2 Rn. 58).
  • OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05

    Grober Behandlungsfehler durch unterlassene histologische Abklärung eines …

    Die Arbeitsteilung darf im Ergebnis jedenfalls nicht dazu führen, dass eine Behandlerseite "blind" wird und sich keine Gedanken mehr über eine weiterführende Diagnostik macht (OLG Köln NJW-RR 2003, 1031-1032;… Geiß/Greiner Rn. 116, 122 m. w. N.).

    Keinesfalls darf ein Arzt, der an der Richtigkeit einer ihm übermittelten Diagnose oder Indikationsstellung Zweifel hat oder haben muss, diese auf sich beruhen lassen (BGH NJW 1994, 797-799; OLG Celle NJW-RR 2002, 314 -315; OLG Köln NJW-RR 2003, 1031-1032).

  • OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08

    Arzthaftungsrecht: Verpflichtung eines Anästhesiearztes zur Untersuchung einer …

    Das OLG Köln (NJW-RR 2003, 1031) hat bei der verspäteten Behandlung eines gutartigen Gehirntumors um 1 1/2 Jahre ein Schmerzensgeld von 10.000,00 EUR zugesprochen.
  • OLG Jena, 15.10.2008 - 4 U 990/06

    Fehlbefundung einer Mammographie im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung und ihre …

    Versäumt er dies, begründet das seine Haftung wegen eigenen Fehlverhaltens ungeachtet des Fehlens eines Vertragsverhältnisses mit dem Patienten zumindest und jedenfalls aus § 823 BGB (OLG Köln NJW-RR 2003, 1031).

    Ebenso darf ein Arzt, der an der Richtigkeit einer ihm übermittelten Empfehlung (hier Kontrolluntersuchung in 2 Jahren) Zweifel hat oder haben muss, diese nicht auf sich beruhen lassen (BGH NJW 1994, 797; OLG Celle NJW-RR 2002, 314; OLG Köln NJW-RR 2003, 1031).

  • OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08

    Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung; …

    Denn einem Befunderhebungsfehler steht es gleich, wenn der Befund deshalb nicht erhoben wird, weil der Arzt den Patienten nicht auf die Notwendigkeit der diagnostischen Maßnahme aufmerksam gemacht hat (vgl. Senat, Urteil vom 5.10.2005, Az. 5 U 46/05, S. 7 m.w.N.; Oberlandesgericht Köln, NJW-RR 2003, S. 1031, 1031).
  • OLG Frankfurt, 06.09.2005 - 8 U 79/04

    Arzthaftung: Beweislastumkehr bei fehlerhaft unterlassener Befunderhebung nach …

    Sie hat durch ihre unzureichende Befunderhebung sichere Feststellungen unmöglich gemacht und muss nun die hieraus entstandenen Nachteile tragen (vgl. OLG Köln - OLG-Report 2003, 334, 336).
  • OLG Köln, 19.02.2002 - 5 U 122/02

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer zahnärztlichen …

    Unterlässt ein Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch erhobener (Kontroll-) Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243; 1999, 1282, 1283; Senatsurt. v.16. Dezember 2002 - 5 U 166/01).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 7 U 146/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10180
OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 7 U 146/01 (https://dejure.org/2002,10180)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2002 - 7 U 146/01 (https://dejure.org/2002,10180)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 7 U 146/01 (https://dejure.org/2002,10180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an den Umfang der Aufklärung über einen medizinischen Eingriff; Rechtswidriger medizinischer Eingriff mangels wirksamer Einwilligung; Schmerzensgeldumfang bei Schmerzen nach Augenoperation; Aufklärung über Behandlungsalternativen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 7 U 146/01
    Im Hinblick darauf besteht auch keine Veranlassung die Beklagten zu 2 und 3 als Partei gem. § 448 ZPO zu vernehmen, denn weder aus dem Vortrag der Beklagten noch aus der insoweit nichtssagenden Dokumentation im Krankenblatt ergeben sich ausreichende Anhaltspunkte oder gar einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch, was Veranlassung sein könnte, die behandelnden Ärzte als Partei zu vernehmen und ihnen zu glauben (vgl. dazu BGH VersR 1985, 361, 362).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 7 U 146/01
    Ihm muss als medizinischem Laien eine zutreffende Vorstellung darüber vermittelt werden, wie ihm nach medizinischer Erfahrung durch den Eingriff geholfen werden kann und welchen Gefahren er sich dabei aussetzt (BGH VersR 1989, 514, 516).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97

    Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 7 U 146/01
    Davon abgesehen kommt es wegen der Haftung der Beklagten infolge versäumter Aufklärung auf die Frage eines Behandlungsfehlers nicht an (vgl. BGH NJW 1998, 1784, 1786).
  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 7 U 146/01
    Dieses für eine eigenverantwortliche Entscheidung notwendige Wissen wird dem Patienten nur dann vermittelt, wenn er die Umstände kennt, die die Operation indizieren, ihm in groben Zügen erklärt wurde, wie die Operation technisch durchgeführt wird, ihm gesagt wird, welches Risiko er eingeht, und er darüber hinaus darüber informiert wird, welche Erfolgsaussichten der Eingriff hat (BGH VersR 1987, 667, 668; VersR 1990, 1010, 1011 f.).
  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 82/86

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer varisierenden Osteotomie; Umfang des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 7 U 146/01
    Dieses für eine eigenverantwortliche Entscheidung notwendige Wissen wird dem Patienten nur dann vermittelt, wenn er die Umstände kennt, die die Operation indizieren, ihm in groben Zügen erklärt wurde, wie die Operation technisch durchgeführt wird, ihm gesagt wird, welches Risiko er eingeht, und er darüber hinaus darüber informiert wird, welche Erfolgsaussichten der Eingriff hat (BGH VersR 1987, 667, 668; VersR 1990, 1010, 1011 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.02.2003 - 4 U 174/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8691
OLG Naumburg, 12.02.2003 - 4 U 174/96 (https://dejure.org/2003,8691)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.02.2003 - 4 U 174/96 (https://dejure.org/2003,8691)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 4 U 174/96 (https://dejure.org/2003,8691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KostVfg § 8 Abs. 1 Satz 3; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 1; ; GKG §§ 49 ff.

  • rechtsportal.de

    GKG § 58 Abs. 2 S. 1
    Voraussetzungen der Haftung als Zweitschuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Aussichtslosigkeit einer Vollstreckung im Ausland in das bewegliche Vermögen; Zur Pflicht der Staatskasse zur Kostengeltendmachung

Verfahrensgang

  • LG Halle - 5 O 526/95
  • OLG Naumburg, 12.02.2003 - 4 U 174/96
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01

    Ausweisung eines minderjährigen Straftäters

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.02.2003 - 4 U 174/96
    Dies befreit die Staatskasse regelmäßig jedoch nicht davon, bei dem im Ausland befindlichen Kostenschuldner die Kosten überhaupt geltend zu machen (VGH Baden-Württemberg, NJW 2002, 1516 mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).

    Dies befreit die Staatskasse regelmäßig jedoch nicht davon, bei dem im Ausland befindlichen Kostenschuldner die Kosten überhaupt geltend zu machen (VGH Baden-Württemberg, NJW 2002, 1516 mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).

  • OLG Naumburg, 13.08.2002 - 6 U 1986/97

    Zur Möglichkeit der Geltendmachung der Haftung eines Kostenschuldners gem. § 58 …

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.02.2003 - 4 U 174/96
    Auch wenn im Lande Sachsen-Anhalt aufgrund ministerieller Anordnung eine Auslandsvollstreckung nur bei offenen Forderungen über mehr als 1.500 EUR durchgeführt werden soll, so ändert dies an der rechtlichen Beurteilung nichts; denn diese Anordnung setzt die Regelung des § 58 Abs. 2 Satz 1 GKG nicht außer Kraft (vgl. OLG Naumburg, Beschluß vom 13.08.2002, Az. 6 U 1986/97).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 W 104/08

    Inanspruchnahme des Zweitschuldners für die Gerichtskosten bei Vollstreckung …

    Vor Heranziehung des Zweitschuldners ist es allerdings der Gerichtskasse zuzumuten, die Kostenrechnung an den im Ausland wohnenden Erstschuldner zu übersenden und ihn zur Zahlung in angemessener, ausreichend großzügig bemessener Frist aufzufordern (vgl. Senat, JurBüro 1994, 111;… KG aaO; OLG Koblenz, MDR 2005, 1079; OLG Naumburg, OLGR 2003, 334 f;… Meyer, GKG, 8. Aufl., § 31 Rn. 27 mwN;… Oestreich/Winter/ Hellstab, GKG, § 31 Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 10 WF 25/06

    Beitreibung von Gerichtskosten im europäischen Ausland - Reihenfolge der …

    Vor Heranziehung des Zweitschuldners ist es allerdings der Gerichtskasse zuzumuten, die Kostenrechnung an den im Ausland wohnenden Erstschuldner zu übersenden und ihn zur Zahlung in angemessener, ausreichend großzügig bemessener Frist aufzufordern (vgl. Senat, JurBüro 1994, 111;… KG aaO; OLG Koblenz, MDR 2005, 1079; OLG Naumburg, OLGR 2003, 334 f;… Meyer, § 31 Rn. 27 mwN;… Oestreich/Winter/ Hellstab, § 31 Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.07.2002 - 3 W 1631/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5989
OLG Nürnberg, 30.07.2002 - 3 W 1631/02 (https://dejure.org/2002,5989)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.07.2002 - 3 W 1631/02 (https://dejure.org/2002,5989)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 3 W 1631/02 (https://dejure.org/2002,5989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 91 Abs. 2; ; BRAGO § 126 Abs. 1 S. d

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 121 Abs. 3; 91 Abs. 2; BRAGO § 126 Abs. 1 S. 2
    Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts; Einzelfallumstände; Gegenüberstellung der Kostenpositionen ; Entstehung "weiterer Kosten"; "Große Distanz" ; "Kleine Distanz"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 55
  • Rpfleger 2002, 628
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 21.05.2002 - 3 W 1503/02

    Auslegungsgrundsätze des Begriffs "notwendig" in § 91 Abs. 2 S.1 ZPO

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.07.2002 - 3 W 1631/02
    Sie knüpft an die Unterscheidung zwischen "kleiner Distanz" bzw. "großer Distanz" an, wie sie sich beispielsweise auch in § 91 Abs. 2 S. 2 bzw. S. 1 ZPO findet (vgl. hierzu OLG Bamberg 2001, 117; Senatsbeschluß vom 21. Mai 2002, Az. 3 W 1503/02).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.01.2003 - 14 W 35/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13491
OLG Koblenz, 17.01.2003 - 14 W 35/03 (https://dejure.org/2003,13491)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.01.2003 - 14 W 35/03 (https://dejure.org/2003,13491)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 14 W 35/03 (https://dejure.org/2003,13491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Rückfestsetzung überzahlter Kosten; Erforderlichkeit eines ausdrücklichen Zugeständnisses des Rückzahlungsschuldners bei Unstreitigkeit der Rückzahlungspflicht und des Rückzahlungsbetrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 720
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 21.09.2015 - 2 W 212/15

    Keine Rückfestsetzung nach Doppelzahlung im Falle der Aufrechnung des Gläubigers …

    Rn. 4 Dabei kann dahinstehen, ob die Rückfestsetzung überzahlter Kosten im vereinfachten Verfahren nach § 91 Abs. 4 ZPO nur in dem hier nicht vorliegenden Fall einer Änderung oder des Wegfalls der Kostengrundentscheidung (vgl. BGH NJW-RR 2013, 186) möglich ist oder auch dann, wenn der Rückzahlungsbetrag sonstwie feststeht (vgl. zur richterrechtlichen Rechtslage noch vor Inkrafttreten des § 91 Abs. 4 ZPO am 01.09.2004: OLG Düsseldorf JurBüro 1998, 309; OLG Koblenz JurBüro 2003, 199; OLG Zweibrücken JurBüro 2004, 657; a. A.: KG RPfleger 1980, 438; OLG Köln RPfleger 1987, 474; OLG München MDR 1993, 1130).
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