Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - I-8 U 56/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rabüro.de
Zur Haftung des Orthopäden im Zusammenhang mit der Durchführung einer Arthroskopie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 (a.F.); ZPO § 448
Arzthaftungsprozess wegen Muskelschwächung und Belastungsschmerzen nach durchgeführter Arthroskopie - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund einer vermeintlichen Schädigung durch einen Orthopäden; darlegungspflicht uind Beweislast eines Klägers in einem Arzthaftungsprozess; Fehler bei der Anwendung einer Blutsperre; Haftung wegen unzureichender ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Patient vor der Operation über das Risiko aufgeklärt? - Unterschriebenes Aufklärungsformular reicht als Beweis nicht
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13
Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer …
Rn. 15 Der rechtliche Ausgangspunkt, dass ein vom Patienten unterschriebenes Aufklärungs- und Einwilligungsformular allein nicht den Schluss darauf zulässt, dass das erforderliche Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient tatsächlich stattgefunden hat (vgl. etwa OLGR Düsseldorf 2006, 12, 13), entspricht dem Grundsatz, dass dem unterschriebenen Aufklärungsformular nur eine Indizwirkung hinsichtlich eines Aufklärungsgesprächs zukommt. - OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 U 45/11
Gastroskopie - Arzthaftung: Beweiswert einer elektronisch geführten …
Einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation kann bis zum Beweis des Gegenteils Glauben geschenkt werden (OLG Düsseldorf Urteil vom 17.3.2005 - 8 U 56/04 - [z.B. OLGR 2006, 12]; OLG Oldenburg Urteil vom 28.2.2007 - 5 U 147/05 - [z.B. VersR 2007, 1567]; hier: jeweils zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 15.11.2011 - 1 U 31/11
Arzthaftungsprozess: Beweiswert eines Operationsberichts
Rn. 19 Einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation kann bis zum Beweis des Gegenteils Glauben geschenkt werden (OLG Düsseldorf Urteil vom 17.3.2005 - 8 U 56/04 - [z.B. OLGR 2006, 12]; OLG Oldenburg Urteil vom 28.2.2007 - 5 U 147/05 - [z.B. VersR 2007, 1567]; hier: jeweils zitiert nach juris).
- OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08
Arzthaftung: Aufklärungspflicht bei einer Bandscheibenoperation
Gleichwohl hat aber die Erklärung in der vorzunehmenden Gesamtwürdigung gem. § 286 ZPO durchaus eine nicht ganz unerhebliche Bedeutung (vgl. BGH NJW 2001, 403; NJW 1999, 863; OLG Düsseldorf GesR 2005, 464). - OLG München, 15.07.2011 - 1 U 5092/10
Arzthaftung: Sepsis nach Entfernen einer Venenkanüle; Glaubhaftigkeit einer …
Grundsätzlich kann das Gericht einer formell und materiell ordnungsgemäßen Dokumentation, die - wie vorliegend - keinerlei Anhalt für Veränderungen/Verfälschung oder Widersprüchlichkeiten bietet, Glauben schenken (vgl. OLG Düsseldorf vom 17.03.2005 - Az. 8 U 56/04; OLG Oldenburg vom 28.02.2007 - Az. 5 U 147/05). - LG Detmold, 03.08.2018 - 1 O 185/18
Arzthaftung - Schwangerschaft - Schmerzensgeld - Schadensersatz
Denn einer vertrauenswürdige ärztlichen Dokumentation ist grundsätzlich bis zum Beweis der Unrichtigkeit Glauben zu schenken (vgl. OLGR Düsseldorf 2006, S. 12 ff. und OLGR Oldenburg 2007, S. 810 f.). - LG Köln, 16.07.2013 - 3 O 569/06
Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen gesundheitlicher …
Bei der Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ist zwar grundsätzlich der dokumentierte Behandlungsverlauf zugrunde zu legen, wenn die Dokumentation äußerlich ordnungsgemäß ist und keine konkreten Anhaltspunkte Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2005, 8 U 56/04 - GesR 2005, 464).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
-
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Schadenersatz wegen Verletzung der kommunalen Verkehrssicherungspflicht [unbefestigtes Fahrbahnbankett] - Pflicht zur Aufstellung von Warnhinweisen? - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Erforderlichkeit von Markierungshinweisen oder Warnhinweisen
Verfahrensgang
- LG Kempten - 1 O 1911/03
- OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße
Auszug aus OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04
Das Landgericht hat, ausgehend von der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 16.12.1968 (III ZR 110/66 = VersR 1969, 280; bestätigt durch BGH, Entscheidung vom 15.12.1988, III ZR 112/87 = VersR 1989, 847), vollkommen zurecht darauf erkannt, dass der Grasstreifen am Rand der Fahrbahn, auf den der Fahrer des Klägers mit seinem Bus auswich, als unbefestigter Randstreifen weder dazu bestimmt war, von schweren Fahrzeugen als Ausweichstreifen benutzt zu werden, noch von Lenkern solcher Fahrzeuge dafür gehalten werden konnte. - BGH, 16.12.1968 - III ZR 110/66
Befahren der Bankette - Überholen - Ausweichen - Anhalten - Warnhinweis
Auszug aus OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04
Das Landgericht hat, ausgehend von der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 16.12.1968 (III ZR 110/66 = VersR 1969, 280; bestätigt durch BGH, Entscheidung vom 15.12.1988, III ZR 112/87 = VersR 1989, 847), vollkommen zurecht darauf erkannt, dass der Grasstreifen am Rand der Fahrbahn, auf den der Fahrer des Klägers mit seinem Bus auswich, als unbefestigter Randstreifen weder dazu bestimmt war, von schweren Fahrzeugen als Ausweichstreifen benutzt zu werden, noch von Lenkern solcher Fahrzeuge dafür gehalten werden konnte. - OLG Karlsruhe, 29.09.1977 - 4 U 109/76
Straße; Breite; Bankett; Überfahren; Verkehrssicherungspflicht; Geschwindigkeit; …
Auszug aus OLG München, 06.05.2004 - 1 U 2998/04
Er hat dann die Verkehrsteilnehmer vor dort befindlichen Gefahrenquellen zu warnen, allerdings auch nur, wenn diese nicht zu erkennen oder zu vermuten sind (vgl. OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.9.77 = VersR 1978, 573).
- LG Münster, 21.03.2014 - 11 O 207/13 Denn Verkehrssicherungspflichtige sind häufig, nachdem sich ein Unfall ereignet hat, bemüht, überobligationsmäßig Beseitigungsmaßnahmen vorzunehmen, sei es aus "Imagegründe" oder um künftigen, weiteren (unberechtigten) Inanspruchnahmen und dem damit verbundenen Aufwand vorzubeugen (…vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG München, Urteil vom 06.05.2004, 1 U 2998/04, zit. nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".