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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7559
OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05 (https://dejure.org/2006,7559)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2006 - 5 U 56/05 (https://dejure.org/2006,7559)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2006 - 5 U 56/05 (https://dejure.org/2006,7559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UWG § 5

  • webhosting-und-recht.de

    Strato-Server-Werbung rechtswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5
    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung für Provider-Dienstleistungen - "Gratis-Hardware"; "ab-"Preise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
    Hieran ändert auch die von der Beklagten in der Berufung zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Internetwerbung (BGH GRUR 05, 438 - Epson-Tinte) nichts.
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
    Die von der Beklagten zutreffend zitierten Grundsätze höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der BGH-Entscheidung "Dauer-Tiefpreise" (BGH GRUR 04, 605, 607 - Dauer-Tiefpreise) rechtfertigen ebenfalls kein abweichendes Ergebnis.
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
    Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, dass eine durch den Blickfang bewirkte Irreführung nicht dadurch unschädlich wird, dass der Angesprochene durch den weiterenInhalt der Werbeaussage aufgeklärt wird (BGH GRUR 85, 58, 60 - Mischverband II; BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt; BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
    Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, dass eine durch den Blickfang bewirkte Irreführung nicht dadurch unschädlich wird, dass der Angesprochene durch den weiterenInhalt der Werbeaussage aufgeklärt wird (BGH GRUR 85, 58, 60 - Mischverband II; BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt; BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake).
  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
    Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, dass eine durch den Blickfang bewirkte Irreführung nicht dadurch unschädlich wird, dass der Angesprochene durch den weiterenInhalt der Werbeaussage aufgeklärt wird (BGH GRUR 85, 58, 60 - Mischverband II; BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt; BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake).
  • BGH, 02.11.1973 - I ZR 111/72

    Sweepstake

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2006 - 5 U 56/05
    Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, dass eine durch den Blickfang bewirkte Irreführung nicht dadurch unschädlich wird, dass der Angesprochene durch den weiterenInhalt der Werbeaussage aufgeklärt wird (BGH GRUR 85, 58, 60 - Mischverband II; BGH GRUR 1958, 485, 487 - Odol; BGH GRUR 1971, 29, 33 - Deutscher Sekt; BGH GRUR 1974, 729, 731 - Sweepstake).
  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 142/05

    Irreführende Werbung: Bundesweite Werbung für Homezone bei eingeschränkter …

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass es wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn ein Werbetreibender in einer Printwerbung die besonders günstigen Preise eines bestimmten Angebots in den Vordergrund stellt, die Leistungsmerkmale unterschiedlicher "Pakete" von Telekommunikationsdienstleistungen dort aber nicht unmittelbar nennt, sondern Endverbraucher insoweit auf seinen Internet-Auftritt verweist (Senat, 5 U 56/05, Urteil vom 26.04.06 - STRATO-Server).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - I-24 U 166/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5454
OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - I-24 U 166/05 (https://dejure.org/2006,5454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2006 - I-24 U 166/05 (https://dejure.org/2006,5454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - I-24 U 166/05 (https://dejure.org/2006,5454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 535, 280, 546
    Schönheitsreparaturen-Klausel nach Erforderlichkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 § 280 § 546
    Auslegung der Mietvertragsklausel "Der Mieter wird Schönheitsreparaturen nach den Erfordernissen der Praxis vornehmen." - Wegnahme eines nach dem Mietvertrag zulässigen aber vertragswidrig nicht angezeigten Einbaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zu Schönheitsreparaturen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung einer Formularklausel als eine den Vermieter entlastende Freizeichnungsklausel bzw. eine den Mieter belastende Renovierungsklausel; Schadensersatz wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen und unterbliebenen Rückbaus der Mietsache nach beendetem ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht des Mieters zu Schönheitsreparaturen? (IMR 2007, 112)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 24 U 183/01

    Verantwortlichkeit für Verschlechterungen der Pachtsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 166/05
    Damit ist nicht mehr und nicht weniger als das zum Ausdruck gebracht, von dem auch das Gesetz in § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeht: Fällig sind die Schönheitsreparaturen immer dann, wenn sich die Mietsache in einem so abgenutzten Zustand befindet, dass es aus der Sicht eines objektiven Betrachters unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Rechtsverkehr und der Verkehrssitte unzumutbar ist, sie in diesem Zustand zu belassen (vgl. BGH NJW 2005, 450 = ZMR 2005, 523; Senat ZMR 2003, 25 = OLGR Düsseldorf 2003, 28).
  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 166/05
    Der Vermieter verfolgt damit aber andererseits in erkennbarer und inzwischen verkehrsüblicher Weise (seit BGHZ 92, 363 = NJW 1985, 480 ständ. höchstrichterl. Rspr., z.B. BGH NJW 2004, 2087) auch das Erhaltungsinteresse, also das Interesse, dass die Mietsache nicht an Wert verliert, den sie durch den altersbedingten Verschleiß und die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführten Abnutzungen erleidet.
  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 230/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 166/05
    Der Vermieter verfolgt damit aber andererseits in erkennbarer und inzwischen verkehrsüblicher Weise (seit BGHZ 92, 363 = NJW 1985, 480 ständ. höchstrichterl. Rspr., z.B. BGH NJW 2004, 2087) auch das Erhaltungsinteresse, also das Interesse, dass die Mietsache nicht an Wert verliert, den sie durch den altersbedingten Verschleiß und die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführten Abnutzungen erleidet.
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 17/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 166/05
    Sie spricht vielmehr nur die Fälligkeit der Schönheitsreparaturen an, ohne die sonst in Formularklauseln vielfach zur Orientierung genannten Renovierungsfristen zu nennen (vgl. BGH NJW 2005, 1426 = MDR 2005, 679).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01

    Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 166/05
    Allerdings ist der Mieter gemäß § 546 Abs. 1 BGB grundsätzlich verpflichtet, Einrichtungen, mit denen er die Mietsache versehen hat und bauliche Veränderungen der Mietsache nach Vertragsende wieder zu beseitigen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1216 m.w.N.; vgl. auch Senat MDR 2002, 1244 = ZMR 2003, 23;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. Aufl., § 546 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 166/05
    Damit ist nicht mehr und nicht weniger als das zum Ausdruck gebracht, von dem auch das Gesetz in § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeht: Fällig sind die Schönheitsreparaturen immer dann, wenn sich die Mietsache in einem so abgenutzten Zustand befindet, dass es aus der Sicht eines objektiven Betrachters unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Rechtsverkehr und der Verkehrssitte unzumutbar ist, sie in diesem Zustand zu belassen (vgl. BGH NJW 2005, 450 = ZMR 2005, 523; Senat ZMR 2003, 25 = OLGR Düsseldorf 2003, 28).
  • BGH, 14.05.1997 - XII ZR 140/95

    Anforderungen an die Bezeichnung eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 166/05
    Allerdings ist der Mieter gemäß § 546 Abs. 1 BGB grundsätzlich verpflichtet, Einrichtungen, mit denen er die Mietsache versehen hat und bauliche Veränderungen der Mietsache nach Vertragsende wieder zu beseitigen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1216 m.w.N.; vgl. auch Senat MDR 2002, 1244 = ZMR 2003, 23;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. Aufl., § 546 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 24 U 197/10

    Verpflichtung des Mieters zum Rückbau einer Empore in einem Ladenlokal

    Die Beseitigungspflicht besteht auch dann, wenn der Vermieter der Errichtung zugestimmt hat und die Baulichkeit in sein Eigentum übergegangen ist (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1216; Senat OLGR 2007, 71 = DWW 2007, 20; MDR 2002, 1244 = ZMR 2003, 23).

    Denn dieses Absprachegebot hat ersichtlich nur die Funktion, möglichst frühzeitig Streit der Mietvertragsparteien darüber zu vermeiden, ob bestimmte bauliche Maßnahmen die Bausubstanz negativ beeinflussen (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2007, 71 = DWW 2007, 20).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 56/08

    Umfang der Rückbaupflicht des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses

    Sie regelt nichts, was nicht jeder Mieter kraft Gesetzes ohnehin gemäß § 546 Abs. 1 BGB schuldet, nämlich die Entfernung seiner Sachen (Inventar, Einbauten) nach Beendigung des Mietvertrags (vgl. BGH NJW 1986, 309, 310 sub I.2c; Senat OLGR Düsseldorf 2007, 71 und 2002, 265 sub 1e,aa).
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