Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.08.2007 - 9 U 25/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Forstwirtschaft, Borkenkäfer, Käferbefall, Windbruch, Anscheinsbeweis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 823 Abs. 1 BGB
Forstwirtschaft, Borkenkäfer, Käferbefall, Windbruch, Anscheinsbeweis - Judicialis
BGB § 823 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Zur Haftung für Folgeschäden aus Borkenkäferbefall bei überlanger Lagerung von geschlagenem Holz - Verkehrssicherungspflichtverletzung; Anscheinsbeweis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung wegen Begünstigung des Befalls mit Borkenkäfern; Vereinbarkeit einer überlangen Lagerung von geschlagenem und gepoltertem Holz mit der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft; Verursachung von anderweitigen Forstschäden durch ausschwärmende Borkenkäfer; Windbruchschaden ...
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 16.12.2005 - 25 O 478/04
- OLG Hamm, 10.08.2007 - 9 U 25/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 265
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92
Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2007 - 9 U 25/06
Der Berufung ist zunächst darin zu folgen, dass die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht die - ebenso wie Schutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften - typischen Gefährdungen entgegenwirken soll, zur Anwendung des Anscheinsbeweises für die Kausalität führt, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden sollte; BGH NJW 1994, 945. - BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89
verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene …
Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2007 - 9 U 25/06
Für den Zeitraum ab Eintritt der Rechtshängigkeit bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ist ein an sich mögliches Übergehen von der Feststellungs- zur Leistungsklage hier wegen der geltend gemachten Fortentwicklung des anspruchsbegründenden Sachverhalts nicht erforderlich; vgl. BGH VersR 1991, 788.
- LG Paderborn, 23.10.2015 - 2 S 4/15
Treibjagd
Denn die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, die - ebenso wie Schutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften - typischen Gefährdungen entgegenwirken soll, führt zur Anwendung des Anscheinsbeweises für die Kausalität, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden sollte (s. u.a. OLG Hamm, Urt. v. 10.08.2007, Az. 9 U 25/06, Rn. 12, zit. n. juris). - LG Düsseldorf, 25.05.2009 - 12 O 167/05 Insofern unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von demjenigen, den das LG und das OLG Frankfurt am Main zu entscheiden hatten (2-27 O 186/05 = 9 U 25/06).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.03.2007 - 6 W 41/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 104; ; ZPO § 126; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; RVG § 11; ; RVG § 11 Abs. 1; ; RpflG § 11 Abs. 1; ; RpflG § 11 Abs. 2 Satz 3
- rechtsportal.de
RVG § 11 Abs. 1
Festsetzungsverfahren nach § 11 Abs. 1 RVG betrifft nur den gesetzlichen Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes, nicht dessen Erfüllung - Wolters Kluwer
Rückzahlung überzahlter Gebührenbeträge
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 02.09.2005 - 31 O 8/05
- OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 6 W 135/06
- OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 6 W 9/07
- LG Frankfurt/Oder, 20.02.2007 - 31 O 8/05
- OLG Brandenburg, 13.03.2007 - 6 W 41/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 6 W 9/07
Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der bedürftigen Partei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2007 - 6 W 41/07
Im Beschwerdeverfahren betreffend die Kostenfestsetzung hat das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 16. Januar 2007 (Beschwerdeverfahren 6 W 135/06 und 6 W 9/07) die Kostenfestsetzung des Landgerichts abgeändert.In der Beschwerdeentscheidung (Beschluss vom 16. Januar 2007 - 6 W 9/07 -) hat das Oberlandesgericht darauf hingewiesen, dass der Beklagte mit seinem Vortrag, er habe seinen Anwalt bereits voll bezahlt, in einem Kostenfestsetzungsverfahren nach § 126 ZPO nicht gehört werden könne.
- OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 6 W 135/06
Kostenfestsetzung: Berechnung des Erstattungsanspruchs bei einer Kostenverteilung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2007 - 6 W 41/07
Im Beschwerdeverfahren betreffend die Kostenfestsetzung hat das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 16. Januar 2007 (Beschwerdeverfahren 6 W 135/06 und 6 W 9/07) die Kostenfestsetzung des Landgerichts abgeändert.Der Antragsteller meint, nachdem das Oberlandesgericht im Beschwerdeverfahren 6 W 135/06 zu seinen Gunsten entschieden habe, dass er die Erstattung außergerichtlicher Kosten gegenüber der Klägerseite nicht schulde, müssten die von ihm an Rechtsanwalt M... überzahlten Gebühren von Letztgenanntem zurückerstattet werden.
- AG München, 08.11.2018 - 282 C 4053/18
Rückerstattung von Vergütungszahlungen
Eine Rückforderung eventuell überzahlter Beträge des Mandanten an den Rechtsanwalt kann im Rahmen des Verfahrens nach § 11 RVG angesichts dessen eindeutigen Wortlauts demgegenüber gerade nicht durchgesetzt werden (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.3.2007 - 6 W 41/07 -, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Internationaler Straßengüterverkehr: Haftungsausschluss bei Raubüberfall auf Lkw in der Slowakei
- Judicialis
CMR Art. 17 Abs. 2
- tis-gdv.de
Raub
- ra.de
- rechtsportal.de
CMR Art. 17 Abs. 1; CMR Art. 17 Abs. 2; VVG § 67
Haftung des Transporteurs bei Verlust der Ladung durch Raubüberfall - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Ladungsverlust bei fingierter Polizeikontrolle ist auch ohne Verlangen des Dienstausweises ein unabwendbares Ereignis
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR); Ausschluss der Haftung aus einem Speditionsvertrags bei Unmöglichkeit der Abwendung des Verlustes der Ladung; Beweislast für Vorliegen eines ...
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 05.01.2007 - 5 O 115/05
- OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.01.2001 - I ZR 256/98
Unvermeidbarkeit eines in Russland begangenen Überfalls auf einen LKW-Transport
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07
Unvermeidbarkeit i.S.v. Art. 17 Abs. 2 CMR ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur anzunehmen, wenn der Frachtführer darlegt und ggf. beweist, dass der Schaden auch bei Anwendung der äußersten, dem Frachtführer möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (vgl. BGH, TranspR 2001, 369 ff. m.w.N.).Letzterer Gesichtspunkt wird unter Hinweis auf BGH, Urt. v.18.01.2001, TranspR 2001, 369 ff.) angeführt.
- OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 9 U 205/99
Sorgfaltspflichten des Frachtführers
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07
Er ist nicht verpflichtet, den Verlust der Ladung unter Einsatz seines Lebens zu verhindern, (so im Ergebnis auch LG Karlsruhe, VersR 2006, 1431 mit Anm. Boettge; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 2002, 466 und LG Nürnberg-Fürth, TranspR 2000, 369 f.; LG Bremen, TranspR 1998, 469 ff. allesamt in ähnlich gelagerten Fällen). - BGH, 25.10.2001 - I ZR 24/01
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07
Dementsprechend hat der BGH in der Entscheidung vom 25.10.2001, TranspR 2003, 349 f. denn auch klargestellt, dass es eine Frage des Einzelfalls sei, ob der Fahrer eines Lkw-Transports mit einer fingierten Kontrolle rechnen muss und deshalb Veranlassung hat, sich einen Dienstausweis der kontrollierenden Person vorlegen zu lassen. - LG Karlsruhe, 24.03.2006 - 15 O 196/04
Internationaler Straßengüterverkehr: Haftungsausschließende Unabwendbarkeit des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07
Er ist nicht verpflichtet, den Verlust der Ladung unter Einsatz seines Lebens zu verhindern, (so im Ergebnis auch LG Karlsruhe, VersR 2006, 1431 mit Anm. Boettge; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 2002, 466 und LG Nürnberg-Fürth, TranspR 2000, 369 f.; LG Bremen, TranspR 1998, 469 ff. allesamt in ähnlich gelagerten Fällen).
- OLG Nürnberg, 08.01.2010 - 12 U 1596/09
Internationaler Straßengüterverkehr: Zur Frage der Unvermeidbarkeit eines …
Rn. 21 cc) Wird das Anhalten des Lkw oder das Aussteigen des Fahrers von dem/den Täter/n durch einen Trick herbeigeführt (etwa durch eine fingierte Polizeikontrolle oder durch sonstige Täuschungen), so kommt es für die Unvermeidbarkeit darauf an, ob der Fahrer des Lkw den Trick hätte kennen können oder müssen und der Verlust möglicherweise hätte verhindert werden können, wenn der Fahrer es unterlassen hätte, sich der trickhaften Handlung gemäß zu verhalten (BGH, Urteil vom 18.01.2001 - I ZR 256/98, TranspR 2001, 369; Beschluss vom 25.10.2001 - I ZR 24/01, TranspR 2003, 349; OLG Bremen TranspR 2001, 75; OLG Karlsruhe TranspR 2004, 126; OLG Stuttgart TranspR 2007, 322; LG Nürnberg-Fürth TranspR 2000, 369; vgl. OLG Hamburg TranspR 2003, 352).Diese Kausalität ist nicht gegeben, wenn auf Grund der kriminellen Energie und Rücksichtslosigkeit der Täter davon auszugehen ist, dass diese sich durch das eigentlich angezeigte Verhalten (etwa durch Fragen nach dem Dienstausweis) von der Tatausführung nicht hätten abhalten lassen (vgl. OLG Stuttgart TranspR 2007, 322; LG Karlsruhe VersR 2006, 1431 mit Anm. Boettge VersR 2006, 1618).
- BGH, 15.12.2005 - I ZR 95/03
Mitwirken des Verschuldens des Versenders bei unterlassener Wertangabe
OLG Stuttgart Urteil vom 1.8.2007, 3 U 35/07.
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 27.04.2007 - 15 WF 96/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 120 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 120 Abs. 4
Abänderung der Ratenzahlungsanordnung im PKH-Verfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Abänderungsentscheidung zu Gunsten des Prozesskostenhilfeberechtigten gem. § 120 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO)
Verfahrensgang
- AG Itzehoe, 08.01.2007 - 78 F 49/03
- OLG Schleswig, 27.04.2007 - 15 WF 96/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LSG Thüringen, 15.11.2004 - L 6 B 59/04
Anspruch auf Insolvenzgeld
Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2007 - 15 WF 96/07
Zwar kommt eine Abänderungsentscheidung zugunsten eines Antragstellers gemäß § 120 Abs. 4 ZPO nur in Betracht, wenn dieser bis zum Eintritt der veränderten persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen war oder nicht so lange im Rückstand ist, dass die Prozesskostenhilfebewilligung aufgehoben werden könnte (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 87, 403; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15.11.2004 - L 6 B 59/04 SF). - OLG Stuttgart, 09.12.1986 - 8 W 80/86
Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2007 - 15 WF 96/07
Zwar kommt eine Abänderungsentscheidung zugunsten eines Antragstellers gemäß § 120 Abs. 4 ZPO nur in Betracht, wenn dieser bis zum Eintritt der veränderten persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen war oder nicht so lange im Rückstand ist, dass die Prozesskostenhilfebewilligung aufgehoben werden könnte (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 87, 403; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15.11.2004 - L 6 B 59/04 SF).
- OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08
Werklieferungsvertrag in der Automobil-Zulieferindustrie: …
OLG, Urt. v. 14.02.08 - 7 U 24/06 -, OLGR 2008, 46, Tz. 37).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 16.05.2007 - 3 O 15/07
- OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 775 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
Auch ist sie in den Kontext des Inhalts des Schreibens an Rechtsanwalt H... insgesamt zu stellen (vgl. BVerwG Buchholz 449, § 12 SG Nr. 20 - DVBl 2007, 132 Leitsatz; BGH NJW 2005, 279 = MDR 2005, 507 ).Auch wenn die Äußerung nicht innerhalb eines Prozesses gefallen ist (dazu BGH NJW 2005, 279 ), ist doch der Zusammenhang mit den gerichtlichen Auseinadersetzungen unverkennbar und von daher zu erklären.
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
Würden in einem solchen Fall die tatsächlichen Elemente als ausschlaggebend angesehen, könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (…BVerfG aaO.; vgl. auch BGH NJW 2007, 686 "Terroristentochter").Sie ist darüber hinaus keine Formalbeleidigung oder Schmähkritik, bei der es nur um die Herabsetzung des anderen geht (vgl. BGH NJW 2007, 686 ).
- BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05
Ehrverletzung; Meinungsäußerung; objektiver Bedeutungsgehalt; Kontext der …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
Auch ist sie in den Kontext des Inhalts des Schreibens an Rechtsanwalt H... insgesamt zu stellen (vgl. BVerwG Buchholz 449, § 12 SG Nr. 20 - DVBl 2007, 132 Leitsatz; BGH NJW 2005, 279 = MDR 2005, 507 ). - BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
Zivilrechtliche Bestimmungen zum Schutz des eingerichteten und ausgeübten …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (BVerfG vom 1.12.2005, 1 BvR 2/01).
- VG Berlin, 06.11.2009 - 1 L 557.09
Äußerungen eines Amtsträgers und Meinungsfreiheit
Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache für den Antragsteller auch in beruflicher Hinsicht einzubeziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 14 W 53/08 -, juris: 30.000,-- Euro im Fall der Kritik der Habilitationsschrift eines Universitätsprofessors; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 5 U 737/07 -, juris: 50.000,-- Euro bei der Behauptung, eine Sozietät habe Geldprobleme).
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