Rechtsprechung
| OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Geschäftswertbeschwerde: Festsetzung des Geschäftswerts in einem die Entlassung eines Nachlasspflegers betreffenden Verfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 131 Abs. 2; KostO § 30
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens hinsichtlich der Entlassung des Nachlasspflegers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 20.11.2008 - 16 T 16022/08
- OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08
Papierfundstellen
- MDR 2009, 294
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 18.12.1987 - BReg. 1 Z 61/87
Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine Verfügung …
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08
Insoweit liegt der Fall nicht anders als bei Verfahren, die auf die Entlassung des Testamentsvollstreckers oder des Nachlassverwalters gerichtet sind, für die nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig 10 % des Nachlasswertes als Geschäftswert festgesetzt werden (vgl. zur Entlassung des Testamentsvollstreckers BayObLG FamRZ 1990, 429;… Hartmann Kostengesetze 35. Aufl. § 131 KostO Rn. 16; zur Entlassung des Nachlassverwalters BayObLG FamRZ 1988, 543/544). - BayObLG, 12.03.1996 - 1Z BR 122/95
Geschäftswert einer Beschwerde, mit der ein Erbschein als Alleinerbe erstrebt …
Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08
Die in der Kostenordnung enthaltenen besonderen Vorschriften für die Festsetzung des Geschäftswerts im ersten Rechtszug können als Anhaltspunkte herangezogen werden (BayObLG FamRZ 1996, 1560/1562).
- OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11
Zur Wirksamkeit einer zunächst zurückgehaltenen amtsempfangsbedürftigen …
Wegen der Bewertungsunsicherheiten hat der Senat letztlich für die Wertfestsetzung nur 5 Mio. und davon wiederum als Interesse der Beteiligten zu 2) nur 10 % angesetzt (vgl. zum Interesse am Wegfall der Nachlasspflegschaft auch OLG München, MDR 2009, 294 = FamRZ 2009, 1436). - KG, 04.06.2013 - 6 W 176/12
Entlassung des Testamentsvollstreckers: Bemessung des Verfahrenswerts
Dieses Interesse hat das Nachlassgericht im Grundsatz zutreffend, insbesondere im Einklang mit der Rechtsprechung (…vgl. Kammergericht NJW-RR 2002, 58 - 60, zitiert nach juris, dort Rdz. 12 m.w.N.; Kammergericht, Beschluss vom 28. September 2010 zu 1 W 22/10 und 1 W 398/10; OLG München MDR 2009, 294, zitiert nach juris, dort Rdz. 4) und auch der Lehre (…Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage § 131 KostO Rdnr. 16 "Testamentsvollstreckung", Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Auflage § 109 Rdnr. 17) mit 10% des jeweiligen Nachlasswertes bemessen.
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 27.01.2009 - 9 WF 1667/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Bedürftigkeitsprüfung im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für die Rechtsverteidigung in einer Familiensache: Umfang der Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen; Abzugsfähigkeit von Kindergartenbeiträgen
- Judicialis
ZPO § 115
- rechtsportal.de
ZPO § 115
Höhe des notwendigen Bedarfs eines minderjährigen Kindes; Berücksichtigung von Kindergartenbeiträgen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Höhe des notwendigen Bedarfs eines minderjährigen Kindes; Berücksichtigung von Kindergartenbeiträgen
Verfahrensgang
- AG Ansbach, 28.10.2008 - 1 F 881/08
- OLG Nürnberg, 27.01.2009 - 9 WF 1667/08
Papierfundstellen
- MDR 2009, 525
- FamRZ 2009, 1423
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.2009 - 9 WF 1667/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Versäumnisurteil vom 05.03.2008, Az.: XII ZR 150/05, FamRZ 2008, 1152) gehören die für den Kindergarten anfallenden Kosten zum Bedarf des Kindes. - BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OLG Karlsruhe, 20.01.2006 - 20 WF 2/06
Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.2009 - 9 WF 1667/08
Den notwendigen Lebensbedarf - ohne Wohnkosten - des Kindes setzt der Senat mit dem Freibetrag gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b ZPO gleich (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.01.2006, 20 WF 2/06, FamRZ 2006, 799).
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 8 Ta 289/09
Ratenzahlungsanordnung wegen Prozesskostenvorschusspflicht des Ehegatten der …
Der notwendige Bedarf des minderjährigen Kindes, der durch das Kindergeld gedeckt werden muss, entspricht dem Freibetrag gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b ZPO von derzeit 276, 00 Euro (…vgl. Zöller, ZPO, 27. Auflage, § 115 ZPO RZ 19; OLG Nürnberg v. 27.01.2009 - 9 WF 1667/08 - FamRZ 2009, 1423).Demgegenüber wären jedoch die Kinderfreibeträge gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b ZPO sodann nur noch in einer Gesamthöhe von 218, 00 Euro (552,00 Euro minus 334, 00 Euro) anzusetzen, da das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen ist und sich insoweit der Freibetrag des Kindes vermindert bzw. mit dem Kindergeld zu verrechnen ist (OLG Nürnberg v. 27.01.2009, a.a.O.;… Zöller, a.a.O., § 115 RZ 33 m.w.N.).
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