Rechtsprechung
| OLG Dresden, 30.01.1997 - 7 U 1631/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 463 481
Haftung des Schweinezüchters bei Verkauf infizierter Ferkel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bautzen - 3 O 200/94
- OLG Dresden, 30.01.1997 - 7 U 1631/96
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79
Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV, …
- BGH, 20.04.1988 - VIII ZR 35/87
Gewährleistung beim Kauf eines Turnierpferdes; Anfechtung wegen arglistiger …
Auszug aus OLG Dresden, 30.01.1997 - 7 U 1631/96
Zwar schließen die §§ 481 ff. BGB die Anwendung des § 463 S. 2 BGB auf arglistig verschwiegene Nebenmängel nicht aus (…vgl. Palandt-Putzo, BGB , 55. Aufl., § 492 , RN 5;… Staudinger-Honsell, BGB , 13. Aufl., § 482 , RNr. 14;… RGRK-Mezger, BGB , 12. Aufl., § 482 , RN 7;… MK-H.P. Westernann, BGB , 3. Aufl., §§ 481/482, RN 13; wohl ebenso BGH NJW-RR 1988, 1010, 1011; a.A. Soergel-Huber, BGB , 12. Auf 1., vor § 481, RN 4). - BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 181/85
Zusicherung von Eigenschaften hinsichtlich des Gesundheitszustandes und …
Auszug aus OLG Dresden, 30.01.1997 - 7 U 1631/96
In Betracht zu ziehen ist die Möglichkeit, daß der Verkäufer mit der Vorlage einer Bescheinigung lediglich für den Umstand, daß ein Tierarzt die aus der Bescheinigung ersichtliche Untersuchung vorgenommen und den dort festgehaltenen Befund erhoben hat, einstehen will (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1438). - OLG Schleswig, 16.03.1987 - 16 U 28/87
Auszug aus OLG Dresden, 30.01.1997 - 7 U 1631/96
Dabei mag dahinstehen, ob der Umstand der Übergabe einer tierärztlichen Bescheinigung über einen negativen Befund hinsichtlich einer bestimmten Krankheit bei vorheriger Beauftragung des Tierarztes durch den Verkäufer die Wertung rechtfertigt, der Verkäufer habe für die Gesundheit der verkauften Tiere oder doch zumindest für das Nichtvorliegen bestimmter Krankheiten die Gewähr übernehmen wollen (vgl. OLG Schleswig, VersR 1987, 624). - OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 6 U 185/89
Auszug aus OLG Dresden, 30.01.1997 - 7 U 1631/96
4.) Dahinstehen kann, ob Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung bereits generell aufgrund der Sonderregelung der §§ 481 ff. BGB ausgeschlossen sind (…vgl. Staudinger-Honsell, BGB , 13. Aufl., § 482 , RN 12) oder zumindest im Hinblick auf Rechtsgüter, die neben der Kaufsache selbst beeinträchtigt worden sind, in Betracht kommen können (vgl. OLG DÜsseldorf NJW-RR 1990, 732, 733).
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Rechtsprechung
| OLG München, 25.04.1997 - 21 U 5928/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO §§ 182 223
Wirksamkeit der Zustellung eines Mahnbescheids durch Zurücklassen von Benachrichtigungszetteln durch den Gerichtswachtmeister - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 24 O 10223/96
- OLG München, 25.04.1997 - 21 U 5928/96
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.10.1980 - V ZR 125/79
Rechtskräftiges Teilurteil - Bedeutung - Revisionsentscheidung - Schlußurteil - …
Auszug aus OLG München, 25.04.1997 - 21 U 5928/96
Zur Ergänzung des Geschehensablaufs, der mehrfachen Zustellungsversuche bei Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid sowie des Vortrags beider Parteien wird auf den Tatbestand des Ersturteils Bezug genommen, den sich der Senat zu eigen macht § 543 Abs. 2 ZPO ; BGH NJW 1981, 1045/1046 oben linke Spalte. - BGH, 16.10.1991 - XII ZB 113/91
Verwerfung der Berufung wegen eines Mangels der gesetzlichen Form - Zustellung …
Auszug aus OLG München, 25.04.1997 - 21 U 5928/96
Sie trägt aber nichts dazu vor, wann sie von der Tatsache der Zustellung an ihrem Sohn am 25.01.1996 erstmals Kenntnis erlangte und aus welchen Gründen sie trotz ihres Wissens um die Zustellung des Mahnbescheids am 28.11.1995 (siehe oben I; Schriftsatz des anwaltlichen Vertreters vom 25.06.1996, Bl. 27/28 d. A.) und die spätere Niederlegung des Vollstreckungsbescheids am 19.05.1996 in Pommelsbrunn (Bl. 24 d. A.) ihrerseits nichts unternahm, weder die niedergelegten Schriftstücke abholte noch von sich aus Rechtsrat einzog, wozu sie auch als juristischer Laie und gehbehinderte ältere Dame verpflichtet gewesen wäre (vgl. BGH VersR 1977, 719 und BGH FamRZ 1992, 300 ).
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