Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckungsabwehrklage gegen die Inanspruchnahme aus einem Darlehen; Sittenwidrigkeit eines zwischen den Parteien geschlossenen Darlehensvertrages; Haftung einer Beklagten auf Grund eines ihr zurechnenbaren Verhaltens der Initiatorin eines Projekts oder einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 278
Bankhaftung der Treuhänder eines Bauherrenmodells als Erfüllungsgehilfe
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 06.02.1998 - 3 O 437/97
- OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1138
- ZIP 1999, 529
- NZM 1999, 1064
- WM 1999, 844
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91
Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
Der Grundsatz, eine Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank bestehe grundsätzlich nicht, gilt insbesondere bei steuersparenden Bauherren- oder Erwerbermodellen, bei denen davon auszugehen sei, daß die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1992, 1310, 1311 m.w.N.).Der Bundesgerichtshof hat danach ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht in Erwägung gezogen (BGH WM 1992, 1310; BGH WM 1992, 216), wenn.
Der Bundesgerichtshof hat zwar in seinem Urteil vom 28.04.1992 (WM 1992, 1310) einen solchen Interessenkonflikt insofern bejaht, als die Bank durch die Kreditgewährung an die Erwerber ihr finanzielles Engagement gegenüber dem Initiator eines Bauträgermodells zurückführen wollte, auf diese Weise ihr eigenes wirtschaftliches Wagnis auf die Erwerber verlagerte und diese mit einem Risiko belastete, das über die mit der Beteiligung an dem Projekt normalerweise verbundenen Gefahren deutlich hinausging.
Insoweit hat sich der Erwerben selbst sachkundig zu machen und sich erforderlichenfalls dazu der Hilfe von Fachleuten zu bedienen (BGH WM 1992, 1310, 1313).
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94
Makler als Erfüllungsgehilfe
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
Pflichtverletzungen, die ein Erfüllungsgehilfe vorgenommen hat, müssen nämlich objektiv zum Pflichtenkreis des Schuldners, hier der Beklagten, gehören (BGH WM 1996, 315; BGHZ 123, 1, 14; BGHZ 114, 263, 270 ff). - BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89
Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
Pflichtverletzungen, die ein Erfüllungsgehilfe vorgenommen hat, müssen nämlich objektiv zum Pflichtenkreis des Schuldners, hier der Beklagten, gehören (BGH WM 1996, 315; BGHZ 123, 1, 14; BGHZ 114, 263, 270 ff).
- BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95
Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.09.1996 (WM 1996, 2105), auf das sich der Kläger zu Unrecht beruft, ergibt sich nichts anderes. - BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
Pflichtverletzungen, die ein Erfüllungsgehilfe vorgenommen hat, müssen nämlich objektiv zum Pflichtenkreis des Schuldners, hier der Beklagten, gehören (BGH WM 1996, 315; BGHZ 123, 1, 14; BGHZ 114, 263, 270 ff). - BGH, 28.01.1997 - XI ZR 22/96
Verleitung eines unerfahrenen Bankkunden zur Aktienspekulation auf Kredit
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
Dies hat der Bundesgerichtshof selbst dann angenommen, wenn der Kunde den Kredit zur Wertpapierspekulation benutzen wollte (BGH WM 1997, 662; BGHZ 114, 177, 182 f). - BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91
Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
Der Bundesgerichtshof hat danach ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht in Erwägung gezogen (BGH WM 1992, 1310; BGH WM 1992, 216), wenn. - BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90
Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
Dies hat der Bundesgerichtshof selbst dann angenommen, wenn der Kunde den Kredit zur Wertpapierspekulation benutzen wollte (BGH WM 1997, 662; BGHZ 114, 177, 182 f).
- OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99
Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum …
Auf die bereits vom LG zitierte Rspr. hierzu wird erneut verwiesen (BGH WM 1990, 920, 922; 1991, 85; 1992, 216, 217; WM 1992, 901; WM 1992, 1310, 1311 = DNotZ 1993, 114 ; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529, 530; BGH WM 1988, 561 ; OLG Stuttgart WM 1989, 775; OLG München WM 1997, 254 ; ferner auch OLG Braunschweig WM 1998, 1223 ; OLG Hamm 1998, 1230; OLG Schleswig WM 1998, 1486 ; BGH WM 1999, 678 ).Die in Betracht zu ziehenden Fallgruppen hat das LG zutreffend dahingehend beschrieben, daß Aufklärungspflichten in Betracht kommen, wenn die kreditgebende Bank im Zusammenhang mit Planung, Vertrieb und Durchführung des finanzierten Projektes nach außen erkennbar über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, Risiken des Projektes hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder das Entstehen eines solchen Gefährdungstatbestandes begünstigt, - wenn die Bank sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt und schließlich - wenn die Bank in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat (BGH WM 1988, 561 ; WM 1992, 901; WM 1992 1310 = DNotZ 1993, 114 ; WM 1999, 678 ; Senat ZIP 1999, 529 ; OLG Hamm WM 1998, 1230 ).
geschaffen worden wäre (BGH NJW-RR 1992, 373 ; NJW 1992, 2146 = DNotZ 1993, 114; OLG Hamm WM 1998, 1230 ; Senat ZIP 1999, 529 = WM 1999, 844 ).
Von einer Gefahr der Verlagerung eines bereits eingetretenen konkreten Insolvenzrisikos von der kreditgebenden Bank auf unwissende Anleger kann deshalb im konkreten Fall keine Rede sein (hierzu BGH WM 1992, 1310, 1311 = DNotZ 1993, 114; Senat ZIP 1999, 529 ; OLG Hamm WM 1999, 1056; BGH NJW-RR 1986, 1167 ; NJW 1992, 2146 = DNotZ 1993, 114; NJW 1995, 2218 = DNotZ 1996, 286 ; NJW 1997, 1361; WM 1999, 678 ).
Sie entspricht vielmehr der herrschenden Auffassung in Lit. und höchst- und obergerichtlicher Rspr. wie das LG im einzelnen dargetan hat (BGH WM 1992, 602 ; OLG Stuttgart WM 1989, 775, 778; ZIP 1999, 529, 530; OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1229; OLG Hamm WM 1998, 1230 [jeweils bestätigt durch Nichtannahmebeschlüsse des BGH]; OLG Köln WM 1994, 197, 201; OLG Hamm WM 1999, 1056 ; Bruchner WM 1999, 825, 834; von Heymann NJW 1999, 1577, 1584; Stüßer NJW 1999, 1586, 1587).
- OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99
Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank
Abgesehen davon, daß dem Vorbringen der Klägerin schon nicht hinreichend zu entnehmen ist, in welcher Weise konkret die Beklagte an Planung und Vertrieb beteiligt gewesen sein soll, wäre jedenfalls Voraussetzung für sich daraus ergebende Aufklärungspflichten der Beklagten unter dem Gesichtspunkt des Überschreitens der Rolle als Kreditgeber, daß sie dies nach außen erkennbar gemacht und daher einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand für die Klägerin geschaffen hätte (BGH WM 1992, 216; 1310; OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG S. WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295).Es ist nicht erkennbar, daß hierdurch etwa die Gefahr der Verlagerung eines konkreten Insolvenzrisikos von der Beklagten als kreditgebender Bank auf die Klägerin als Käuferin oder eine sonstige erhöhte Gefährdung verbunden gewesen wäre, wie dies Voraussetzung einer Aufklärungspflicht der Bank unter diesen Gesichtspunkten ist (vgl. BGH WM 1992, 1310; WM 1986, 671; WM 1992, 1310; WM 1995, 1306; WM 1999, 678; OLG S. WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295).
- OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02
Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem …
Dies gilt insbesondere bei Steuersparmodellen, bei denen das Finanzierungsinstitut davon ausgehen darf, dass die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1992, 901 m.w.N.; NJW 1999, 2032; WM 2000, 1685 = NJW 2000, 3558 und WM 2000, 1687; ZIP 2000, 1051; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529; OLGR 2001, 12; WM 2000, 292 und 2146; ZIP 2001, 692; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 295, 296; EWiR 2001, 709 und BKR 2002, 128; OLG Hamburg WM 2002, 1289; OLG Frankfurt WM 2002, 1275; OLG Oldenburg BKR 2002, 731).Die Beklagte muss sich die Erklärungen oder die pflichtwidrige Unterlassung von Erklärungen durch die Anlagen- und Kreditvermittler nur insoweit zurechnen lassen, als diese bei der Erfüllung einer die Bank treffenden Verbindlichkeit als ihre Hilfspersonen, also in ihrem Pflichtenkreis, tätig wurden (BGH NJW 1996, 451; WM 1996, 2105; NJW-RR 1997, 116; NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685; NJW 2001, 358 = ZIP 2000, 2291; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529 = WM 1999, 844; OLGR 1999, 300; OLGR 2001, 12; WM 2000, 292; OLG Karlsruhe BKR 2002, 128; OLG München ZIP 2000, 2295, 2300; OLG Bamberg WM 2002, 537, 543; OLG Köln ZIP 2001, 1808; OLG Oldenburg BKR 2002, 731, 735).
- OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00
Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und …
Die Klägerin haftet nach dem Grundsatz der "rollenbedingten Verantwortlichkeit" für Fehlverhalten der Anlagevermittler nur insoweit, als es um die Erfüllung von Informations- und Aufklärungspflichten geht, die im Zusammenhang mit dem Darlehen stehen, nicht dagegen für solche, die das Anlageobjekt betreffen (vgl. BGHZ 114, 263; NJW 92, 555; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; BGH WM 92, 602; 96, 2105; BGH WM 2000, 1685; OLG Köln WM 2000, 2139). - OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 6 U 35/03
Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds: Widerrufsbelehrung im …
Die Beklagte muss sich die Erklärungen oder die pflichtwidrige Unterlassung von Erklärungen durch Anlage- und Kreditvermittler nur insoweit zurechnen lassen, als diese bei der Erfüllung einer die Bank treffenden Verbindlichkeit als ihre Hilfspersonen, also in ihrem Pflichtenkreis, tätig wurden, ihr Verhalten also den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrags betrifft (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH NJW 03, 422; BGH-Urteil 29.04.03, BKR 03, 636; Urteil 03.06.03, WM 03, 1710; Urteil 15.07.03, ZIP 03, 1741; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; WM 00, 292; OLGR 02, 317; OLG Karlsruhe BKR 02, 128; OLG München ZIP 00, 2295; OLG Bamberg WM 02, 537; OLG Köln ZIP 01, 1808; OLG Oldenburg BKR 02, 731). - OLG München, 26.04.2002 - 21 U 4618/01
Verstoß des Geschäftsversorgungsvertrages gegen Rechtsberatungsgesetz führt nicht …
Diese "rollenbedingte Zuordnung" entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 452 [richtig: NJW 1996, 451 - d. Red.] , NJW-RR 1989, 150; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 93/94). - OLG München, 03.05.2002 - 21 U 5239/01
Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages gegen Rechtsberatungsgesetz führt nicht …
Diese "rollenbedingte Zuordnung" entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 452 [richtig: NJW 1996, 451 - d. Red.] ; NJW-RR 1989, 150; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 93/94). - OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01
Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo - …
Dass die Klägerin in einer nach außen erkennbaren Weise Funktionen anderer Projektbeteiligter übernommen hat und insbesondere bei Planung, Vertrieb und Durchführung des Bauvorhabens derart mitgewirkt hätte, dass für die Beklagten ein zusätzlicher Vertrauenstatbestand geschaffen worden wäre, ist nicht erkennbar (BGH WM 1992, 216; 1992, 1310; OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG Stuttgart WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295; OLG Report Karlsruhe/Stuttgart 2001, 12, 14; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137). - OLG Stuttgart, 27.05.2002 - 6 U 52/02
Verbraucherkredit: Ordnungsgemäße Belehrung bei Haustürsituation; …
Dies gilt insbesondere bei Steuersparmodellen, bei denen das Finanzierungsinstitut davon ausgehen darf, dass die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1992, 901 m.w.N.; NJW 1999, 2032; WM 2000, 1685 = NJW 2000, 3558 und WM 2000, 1687; ZIP 2000, 1051; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529; OLGR 2001, 12; WM 2000, 292 und 2146; ZIP 2001, 692; OLG München ZIP 2000, 2295, OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709 und BKR 2002, 128). - OLG Koblenz, 10.01.2003 - 10 U 607/02
Hinweis- und Aufklärungspflichten der Kredit gebenden Bank in Bezug auf riskante …
Eine Zurechnung von Erklärungen des Vermittlers ist daher nur insoweit möglich, als sich diese speziell auf die Anbahnung des Kreditverhältnisses bezogen (BGH WM 1992, 602; OLG Stuttgart WM 1999, 844 und 2000, 292; OLG Karlsruhe WM 2001, 245; OLG Frankfurt WM 2000, 2135). - OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
Darlehensvertrag - Anfechtung - Verschulden bei Vertragsschluss - gefälschte …
- OLG Stuttgart, 18.06.2002 - 6 U 77/02
Finanzierter Fondsbeitritt: Wirksamkeit eines Verbraucherkreditvertrages zur …
- OLG Stuttgart, 12.02.2001 - 6 U 150/00
Rückübertragung von Rechten aus einer zur Sicherung abgetretenen …
- LG Dortmund, 06.06.2000 - 3 O 271/99
- LG Dortmund, 23.03.2000 - 3 O 298/99
- OLG Brandenburg, 29.08.2001 - 14 U 111/99
Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung bei Bestellung einer …
- LSG Bayern, 11.06.1999 - L 3 U 319/99
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des zuständigen Richters; Missachtung der Interessen eines Beklagten durch einen Richter
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des zuständigen Richters; Missachtung der Interessen eines Beklagten durch einen Richter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern - 4 C 1253/98
- LG Kaiserslautern, 21.09.1998 - 1 AR 25/98
- OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
Papierfundstellen
- MDR 1999, 113
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
Dieses in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Grundrecht gewährleistet auch bei einer Entscheidung über die Ablehnung eines Richters, dass Tatsachen, die das Gericht der dienstlichen Äusserung entnommen hat, nur dann verwertet werden, wenn die ablehnende Partei Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (BVerfG NJW 1968, 1621 und NJW 1993, 2229, 2230). - BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
Dieses in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Grundrecht gewährleistet auch bei einer Entscheidung über die Ablehnung eines Richters, dass Tatsachen, die das Gericht der dienstlichen Äusserung entnommen hat, nur dann verwertet werden, wenn die ablehnende Partei Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (BVerfG NJW 1968, 1621 und NJW 1993, 2229, 2230). - BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77
Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
Etwas anderes gilt jedoch, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und/oder sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (BayObLG DRiZ 1977, 244 (245); OLG Koblenz NJW-RR 1992, 191 ).
- BGH, 02.10.1996 - XII ZB 145/96
Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das richtige Gericht; Weiterleitung des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
Insoweit finden die von Rechtsprechung und Literatur (BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; BGH vgl. nur FamRZ 1997, 172, 173 und VersR 1987, 47, 48;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 21. Aufl. § 518 Rdnr. 4;… Müko/Rimmelspacher, ZPO § 518 Rdnr. 28;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 56. Aufl. § 518 Rdnr. 4;… Zöller/Gummer, ZPO 20. Aufl. § 518 Rdnr. 13) zum Eingang der Berufungsschrift entwickelten Grundsätze Anwendung (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 577 Rdnr. 8;… Wieczorek/Rössler, ZPO 2. Aufl. § 577 Rdnr. B III;… Zöller/Gummer a.a.O. § 577 Rdnr. 13). - OLG Koblenz, 21.01.1991 - 4 W 823/90
Ablehnungsgrund; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines Terminswunsches
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
Etwas anderes gilt jedoch, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und/oder sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (BayObLG DRiZ 1977, 244 (245); OLG Koblenz NJW-RR 1992, 191 ). - OLG Karlsruhe, 25.07.1983 - 7 U 202/82
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur in den Fällen, in denen sich die dienstliche Äusserung auf die formelhafte Äusserung beschränkt, der Richter fühle sich nicht befangen (vgl. OLG Köln MDR 1973, 57) bzw. in denen die dienstliche Äusserung keine über den unstreitigen Sachverhalt hinausgehenden Angaben enthält und die Entscheidung nicht auf Tatsachen gestützt wird, die der dienstlichen Äusserung entnommen sind (OLG Karlsruhe OLGZ 84, 101, 102).
- KG, 07.07.2006 - 15 W 43/06
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen Zurückweisung eines …
Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann die Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags ein Befangenheitsersuchen nach § 42 Abs. 2 ZPO nur dann rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind und darüber hinaus mit der Ablehnung des Antrags eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (vgl. KG, MDR 2005, 708; KGR Berlin 2005, 140; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291 [1292]; OLG Köln, MDR 2003, 170; OLGR 2004, 404 [405]; NJW-RR 2000, 591 [592]; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 42 Rdnr. 50;… Müko/Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 42 Rdnr. 29 f.;… Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 42 Rdnr. 10). - KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04
Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminverlegungsantrags
Es ist anerkannt, dass in der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227). - KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04
Richterablehnung: Rechtsauffassung oder Rechtsanwendung sowie Verweigerung einer …
Für den Fall der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ist anerkannt, dass nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227).
- KG, 02.03.2004 - 15 W 15/04
Richterablehnung: Befangenheit wegen der Ablehnung eines Antrags auf …
In der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung liegt dann ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227). - LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02 Solche besonderen Umstände sind auch in diesem Zusammenhang nur anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448).
- LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 105/01
Ablehnung eines Richters am Sozialgericht wegen Besorgnis der Befangenheit
Solche besonderen Umstände sind anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448). - LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 106/01 Solche besonderen Umstände sind anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448).
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