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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 15.10.1998

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2890
OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98 (https://dejure.org/1998,2890)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.07.1998 - 9 U 55/98 (https://dejure.org/1998,2890)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 9 U 55/98 (https://dejure.org/1998,2890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Inanspruchnahme aus einem Darlehen; Sittenwidrigkeit eines zwischen den Parteien geschlossenen Darlehensvertrages; Haftung einer Beklagten auf Grund eines ihr zurechnenbaren Verhaltens der Initiatorin eines Projekts oder einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 278
    Bankhaftung der Treuhänder eines Bauherrenmodells als Erfüllungsgehilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1138
  • ZIP 1999, 529
  • NZM 1999, 1064
  • WM 1999, 844
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Der Grundsatz, eine Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank bestehe grundsätzlich nicht, gilt insbesondere bei steuersparenden Bauherren- oder Erwerbermodellen, bei denen davon auszugehen sei, daß die Interessenten entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1992, 1310, 1311 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat danach ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht in Erwägung gezogen (BGH WM 1992, 1310; BGH WM 1992, 216), wenn.

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in seinem Urteil vom 28.04.1992 (WM 1992, 1310) einen solchen Interessenkonflikt insofern bejaht, als die Bank durch die Kreditgewährung an die Erwerber ihr finanzielles Engagement gegenüber dem Initiator eines Bauträgermodells zurückführen wollte, auf diese Weise ihr eigenes wirtschaftliches Wagnis auf die Erwerber verlagerte und diese mit einem Risiko belastete, das über die mit der Beteiligung an dem Projekt normalerweise verbundenen Gefahren deutlich hinausging.

    Insoweit hat sich der Erwerben selbst sachkundig zu machen und sich erforderlichenfalls dazu der Hilfe von Fachleuten zu bedienen (BGH WM 1992, 1310, 1313).

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Pflichtverletzungen, die ein Erfüllungsgehilfe vorgenommen hat, müssen nämlich objektiv zum Pflichtenkreis des Schuldners, hier der Beklagten, gehören (BGH WM 1996, 315; BGHZ 123, 1, 14; BGHZ 114, 263, 270 ff).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Pflichtverletzungen, die ein Erfüllungsgehilfe vorgenommen hat, müssen nämlich objektiv zum Pflichtenkreis des Schuldners, hier der Beklagten, gehören (BGH WM 1996, 315; BGHZ 123, 1, 14; BGHZ 114, 263, 270 ff).
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.09.1996 (WM 1996, 2105), auf das sich der Kläger zu Unrecht beruft, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Pflichtverletzungen, die ein Erfüllungsgehilfe vorgenommen hat, müssen nämlich objektiv zum Pflichtenkreis des Schuldners, hier der Beklagten, gehören (BGH WM 1996, 315; BGHZ 123, 1, 14; BGHZ 114, 263, 270 ff).
  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 22/96

    Verleitung eines unerfahrenen Bankkunden zur Aktienspekulation auf Kredit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Dies hat der Bundesgerichtshof selbst dann angenommen, wenn der Kunde den Kredit zur Wertpapierspekulation benutzen wollte (BGH WM 1997, 662; BGHZ 114, 177, 182 f).
  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Der Bundesgerichtshof hat danach ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht in Erwägung gezogen (BGH WM 1992, 1310; BGH WM 1992, 216), wenn.
  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90

    Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98
    Dies hat der Bundesgerichtshof selbst dann angenommen, wenn der Kunde den Kredit zur Wertpapierspekulation benutzen wollte (BGH WM 1997, 662; BGHZ 114, 177, 182 f).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6807
OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98 (https://dejure.org/1998,6807)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.10.1998 - 3 W 225/98 (https://dejure.org/1998,6807)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - 3 W 225/98 (https://dejure.org/1998,6807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des zuständigen Richters; Missachtung der Interessen eines Beklagten durch einen Richter

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des zuständigen Richters; Missachtung der Interessen eines Beklagten durch einen Richter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 113
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
    Dieses in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Grundrecht gewährleistet auch bei einer Entscheidung über die Ablehnung eines Richters, dass Tatsachen, die das Gericht der dienstlichen Äusserung entnommen hat, nur dann verwertet werden, wenn die ablehnende Partei Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (BVerfG NJW 1968, 1621 und NJW 1993, 2229, 2230).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
    Dieses in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Grundrecht gewährleistet auch bei einer Entscheidung über die Ablehnung eines Richters, dass Tatsachen, die das Gericht der dienstlichen Äusserung entnommen hat, nur dann verwertet werden, wenn die ablehnende Partei Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (BVerfG NJW 1968, 1621 und NJW 1993, 2229, 2230).
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und/oder sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (BayObLG DRiZ 1977, 244 (245); OLG Koblenz NJW-RR 1992, 191 ).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 145/96

    Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das richtige Gericht; Weiterleitung des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
    Insoweit finden die von Rechtsprechung und Literatur (BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; BGH vgl. nur FamRZ 1997, 172, 173 und VersR 1987, 47, 48;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 21. Aufl. § 518 Rdnr. 4;… Müko/Rimmelspacher, ZPO § 518 Rdnr. 28;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 56. Aufl. § 518 Rdnr. 4;… Zöller/Gummer, ZPO 20. Aufl. § 518 Rdnr. 13) zum Eingang der Berufungsschrift entwickelten Grundsätze Anwendung (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 577 Rdnr. 8;… Wieczorek/Rössler, ZPO 2. Aufl. § 577 Rdnr. B III;… Zöller/Gummer a.a.O. § 577 Rdnr. 13).
  • OLG Koblenz, 21.01.1991 - 4 W 823/90

    Ablehnungsgrund; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines Terminswunsches

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und/oder sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (BayObLG DRiZ 1977, 244 (245); OLG Koblenz NJW-RR 1992, 191 ).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.1983 - 7 U 202/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur in den Fällen, in denen sich die dienstliche Äusserung auf die formelhafte Äusserung beschränkt, der Richter fühle sich nicht befangen (vgl. OLG Köln MDR 1973, 57) bzw. in denen die dienstliche Äusserung keine über den unstreitigen Sachverhalt hinausgehenden Angaben enthält und die Entscheidung nicht auf Tatsachen gestützt wird, die der dienstlichen Äusserung entnommen sind (OLG Karlsruhe OLGZ 84, 101, 102).
  • KG, 07.07.2006 - 15 W 43/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen Zurückweisung eines …

    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann die Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags ein Befangenheitsersuchen nach § 42 Abs. 2 ZPO nur dann rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind und darüber hinaus mit der Ablehnung des Antrags eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (vgl. KG, MDR 2005, 708; KGR Berlin 2005, 140; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291 [1292]; OLG Köln, MDR 2003, 170; OLGR 2004, 404 [405]; NJW-RR 2000, 591 [592]; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 42 Rdnr. 50;… Müko/Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 42 Rdnr. 29 f.;… Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 42 Rdnr. 10).
  • KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminverlegungsantrags

    Es ist anerkannt, dass in der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227).
  • KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04

    Richterablehnung: Rechtsauffassung oder Rechtsanwendung sowie Verweigerung einer …

    Für den Fall der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ist anerkannt, dass nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227).
  • KG, 02.03.2004 - 15 W 15/04

    Richterablehnung: Befangenheit wegen der Ablehnung eines Antrags auf …

    In der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung liegt dann ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227).
  • LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Solche besonderen Umstände sind auch in diesem Zusammenhang nur anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448).
  • LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 105/01

    Ablehnung eines Richters am Sozialgericht wegen Besorgnis der Befangenheit

    Solche besonderen Umstände sind anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448).
  • LSG Bayern, 31.07.2001 - L 5 AR 106/01
    Solche besonderen Umstände sind anzunehmen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters den Anschein von Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 113; OLG Koblenz, MDR 1991, 448).
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