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   OLG Düsseldorf, 30.11.1987 - 3 Wx 389/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3145
OLG Düsseldorf, 30.11.1987 - 3 Wx 389/87 (https://dejure.org/1987,3145)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.1987 - 3 Wx 389/87 (https://dejure.org/1987,3145)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 1987 - 3 Wx 389/87 (https://dejure.org/1987,3145)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veränderungsnachweis; Katasterbehörde; Grundbuchberichtigung; Grundbuchamt; Beschwerderecht; Fortführungsmitteilung; Übernahmeverpflichtung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Eintragungsmitteilung und Ersuchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GBO § 29 Abs. 3, § 38

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 140
  • OLGZ 1988, 58
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 04.06.1985 - 15 W 393/84

    Vorliegen eines Gewässers zweiter Ordnung im Sinne des Wassergesetzes für das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.1987 - 3 Wx 389/87
    Lehnt das GBA die Übernahme der in einem Veränderungsnachweis (Fortführungsmitteilung) enthaltenen Änderungen gemäß § 8 Abs. 1 ÜbereinstimmungsAV ab, steht der Vermessungs- und Katasterbehörde die Erinnerung/Beschwerde gegen diese Entscheidung zu (OLG Hamm, Rpfleger 1985, 396).
  • BGH, 20.07.2017 - V ZB 47/16

    Grundbuchberichtigung: Vollzug eines Fortführungsnachweises der

    Jedenfalls macht der Landkreis eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne von § 59 Abs. 1 FamFG geltend, die sich aus den bereits genannten gesetzlichen Aufgaben der Vermessungsbehörde ergibt; es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Vermessungsbehörde Entscheidungen des Grundbuchamts anfechten kann, mit denen die Übernahme von Fortführungsnachweisen abgelehnt wird (vgl. nur OLG Hamm, OLGZ 1985, 276, 277 f.; OLG Düsseldorf, OLGZ 1988, 58, 59; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 2 Rn. 24; Meikel/Nowak, GBO, 11. Aufl., § 2 Rn. 16).
  • OLG Rostock, 23.01.2019 - 3 W 163/15

    Übereinstimmung von Grundbuch und Liegenschaftskataster: Voraussetzungen einer

    Jedenfalls für Berichtigungen rechtlicher Art oder aufgrund Eigentumsirrtums, über welche der Rechtspfleger entscheidet, ist anerkannt, dass das Katasteramt sie im Falle der Ablehnung mit der Beschwerde anfechten kann, denn diese behindert die Katasterbehörde in der Erfüllung ihr übertragener Aufgaben (BGH, Beschl. v. 20.07.2017, V ZB 47/16, NJW-RR 2017, 1162; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.11.1987, 3 Wx 389/87, OLGZ 1988, 58; OLG Hamm, Beschl. v. 04.06.1985, 15 W 393/84, RPfleger, 1985, 396; Demharter, GBO 31. Aufl., § 2 Rn. 24).
  • OLG Dresden, 29.02.2016 - 17 W 132/16
    Auch stellt er kein Ersuchen nach § 29 Abs. 3, § 38 GBO dar (OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 140).
  • VG Karlsruhe, 25.07.2012 - 4 K 1292/11

    Vermessung von Grundstücksgrenzen: Behörde berichtigt Liegenschaftskataster von

    Das Grundbuchamt hat den Veränderungsnachweis, sofern die Form des Verwaltungsakts gewahrt ist, ohne weiteres zu vollziehen, vorbehaltlich der Prüfung, ob dieser Vollzug zu Rechtsänderungen führt und deswegen noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.11.1987 - 3 Wx 389/87 -, ).
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