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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.1978 - 15 W 159/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2054
OLG Hamm, 07.06.1978 - 15 W 159/78 (https://dejure.org/1978,2054)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.1978 - 15 W 159/78 (https://dejure.org/1978,2054)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 1978 - 15 W 159/78 (https://dejure.org/1978,2054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1978, 304
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1968 - V ZR 92/65
    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1978 - 15 W 159/78
    Vor der Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts ist verbreitet die Rechtsmeinung vertreten worden, daß der spätere Widerruf eines privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakts die bürgerlich-rechtliche Folge des ursprünglich genehmigten Rechtsvorgangs nicht (vgl. z.B. BGH, WM 1966, 640, 641 und DNotZ 1969, 617) oder doch nur unter engen Voraussetzungen beseitigen kann.
  • BGH, 11.04.1957 - III ZR 239/55

    Widerruf von Verwaltungsakten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1978 - 15 W 159/78
    Eine Ausnahme bildete aber selbst nach dem alten Rechtszustand der hier angesprochene Fall, daß der Genehmigungsempfänger eine mit der Genehmigung verbundene Auflage mißachtet und dadurch den Vertrauensschutz verwirkt hatte, wenn die Genehmigungsbehörde ohne die Auflage die Genehmigung nicht erteilt haben würde (vgl. BGHZ 24, 100; BayVGH, VerwRsp. 3, 316, 321; Brügelmann/Grauvogel, Anm. 3 c aa zu § 20 BBauG; Bullinger, DÖV 1957, 761, 763).
  • BGH, 29.03.1966 - V ZR 118/63

    Späterer Widerruf der fehlerfreien Genehmigung eines Kaufvertrages - Ausübung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1978 - 15 W 159/78
    Vor der Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts ist verbreitet die Rechtsmeinung vertreten worden, daß der spätere Widerruf eines privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakts die bürgerlich-rechtliche Folge des ursprünglich genehmigten Rechtsvorgangs nicht (vgl. z.B. BGH, WM 1966, 640, 641 und DNotZ 1969, 617) oder doch nur unter engen Voraussetzungen beseitigen kann.
  • RG, 03.01.1923 - V 390/22

    Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken (BRVO. v. 15. März 1918)

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1978 - 15 W 159/78
    Daher wurde der Widerruf der Genehmigung bei Sinnesänderung der Genehmigungsbehörde als unzulässig angesehen (vgl. etwa RGZ 106, 142).
  • RG, 28.01.1909 - V 168/08

    1. Findet gegen die eine Eintragung im Grundbuche anordnende Entscheidung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1978 - 15 W 159/78
    Im anderen Falle kann die weitere Beschwerde gemäß § 71 Abs. 2 S. 2 GBO nur auf die Eintragung eines Amtswiderspruchs oder auf die Amtslöschung abzielen (RGZ 70, 234, 236; KG, JFG 3, 264, 266 und DNotZ 1972, 176, 177;… Horber und Kuntze, jeweils a.a.O.).
  • KG, 21.03.2016 - 22 W 64/15

    Handelsregistersache: Anwendbares Recht bei grenzüberschreitendem Formwechsel …

    Dies erfolgt hier durch die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und einer Anordnung an das Amtsgericht entsprechend § 572 Abs. 3 ZPO, eine Zwischenverfügung nach Maßgabe der Ausführungen des Senats zu erlassen (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 1978, 15 W 159/78, OLGZ 1972, 304, 306;… Meikel/Streck, 11. Aufl., GBO, § 77 Rdn. 11).
  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Im übrigen habe die Rechtsprechung (BayObLGZ 1974, 263, 268; OLG Hamm OLGZ 1978, 304, 310) "in den immerhin rechtsähnlichen Fällen, in denen um die Eintragung eines Widerspruchs entweder in direkter oder in entsprechender Anwendung des § 23 Abs. 3 BBauG zur Sicherung eines öffentlich-rechtlichen Verfügungsverbots ersucht wurde", die Eintragung eines Widerspruchsberechtigten für entbehrlich gehalten.

    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht für einen Widerspruch nach § 23 Abs. 3 BBauG die Auffassung vertritt, er könne unter besonderen Umständen ausnahmsweise ohne die Bezeichnung eines Widerspruchsberechtigten eingetragen werden (BayObLGZ 1974, 263, 268; zustimmend wohl OLG Hamm OLGZ 1978, 304, 310), läßt sich daraus für den vorliegenden Fall nichts herleiten, ohne daß in diesem Rahmen zu der erwähnten Rechtsprechung Stellung genommen werden muß.

  • KG, 15.07.2022 - 1 W 258/22

    Wohnungseigentumsrecht: Verteilung der Miteigentumsanteile in der …

    Stellt sich dessen Vollzugsreife im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde heraus, ist das Grundbuchamt folglich zur antragsgemäßen Eintragung im Grundbuch anzuweisen (OLG Hamm, OLGZ 1978, 304, 306).
  • BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 2 Z 16/88

    Nachweis der Teilungsgenehmigung im Grundbuchverfahren

    jedenfalls dann unterbleiben, wenn mit der alsbaldigen BeOLG Hamm MittBayNot 1978, 167 ; BayObå›› MittBayNot 1981, hebung des Eintragungshindernisses nicht zu rechnen ist.
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