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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 28.08.1980

Rechtsprechung
   BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2438
BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79 (https://dejure.org/1980,2438)
BayObLG, Entscheidung vom 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79 (https://dejure.org/1980,2438)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Oktober 1980 - BReg. 2 Z 69/79 (https://dejure.org/1980,2438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 109
  • DNotZ 1981, 573 (Ls.)
  • BayObLGZ 1980, 299
  • OLGZ 1981, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (4)

  • RG, 04.06.1932 - V B 6/32

    1. Zur Auslegung von § 79 Abs. 2 GBO. 2. Ist zur Überführung eines Grundstücks …

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79
    Dies ist besonders augenscheinlich bei der Übertragung von einer (fortbestehenden) offenen Handelsgesellschaft auf eine BGB-Gesellschaft und umgekehrt im Hinblick auf die weitgehende Verselbständigung des Vermögens der in vielen Belangen einer juristischen Person angenäherten offenen Handelsgesellschaft (RGZ 136, 402/406- f.;… Staudinger, BGB-RGRK, GroßkommHGB, jew. aaO).

    Dieses Ergebnis wird insbesondere auch noch dadurch unterstützt, daß die vom Reichsgericht ( RGZ 136, 402 /407) im Anschluß an das vorlegende Kammergericht hervorgehobenen Gebote der Rechtssicherheit im Grundbuchverkehr und der Verhütung von unlauteren Machenschaften auf diesem der Durchsichtigkeit und Zuverlässigkeit besonders bedürftigen Gebiet uneingeschränkt auch für den vorliegenden Fall zutreffen (…vgl. auch BGB-RGRK aaO).

  • RG, 16.03.1910 - V 23/10

    Ist zur Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung eines neuen Eigentümers der …

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79
    Dem Berichtigungsantrag kann aber gleichwohl nicht stattgegeben werden, wenn sich aus der Eintragungsbewilligung oder aus den mit ihr vorgelegten Urkunden oder aus sonstigen dem Grundbuchamt bekannten Umständen ergibt, daß das Grundbuch durch die der Bewilligung entsprechende Eintragung unrichtig würde ( RGZ 73, 154 /157; …
  • RG, 11.05.1937 - II B 5/36

    1. Kann das Kammergericht oder das Oberlandesgericht München von der Entscheidung …

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79
    Es handelt sich daher im vorliegenden Fall nicht lediglich um die Umwandlung einer (Personen-)Gesellschaft in eine andere personengleiche Gesellschaft, bei der sich gegebenenfalls die Rechtsform (z.B. BGB-Gesellschaft statt OHG oder umgekehrt), nicht aber die Identität in der gesamthänderischen Zuordnung des Gesellschaftsvermögens ändert und eine Auflassung von zu diesem Vermögen gehörenden Grundstücken deshalb nicht für erforderlich gehalten wird ( RGZ 155, 75 /84 ff.; BayObLGZ 1948-1951, 426/429 f.; KG JFG 12, 279/280 ff.; Wiedemann Gesellschaftsrecht Band 1 § 5 II 1 S. 259;… KEHE § 20 Rdnr. 30;… Haegele Grundbuchrecht 6. Aufl. Rdnr. 1849 a Buchst. x;… Staudinger BGB 11. Aufl. Rdnr. 11, BGB-RGRK 12. Aufl. Rdnr.-12, Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 8, Palandt BGB 39. Aufl. Anm. 2c, je zu § 925;… GroßKommHGB 3. Aufl. § 105 Anm. 42a, b;… Hueck Das Recht der OHG 4. Aufl. § 6 V 3;… für den Sonderfall der Entstehung einer OHG aus einer Erbengemeinschaft vgl. aaO § 6 V 5).
  • BGH, 09.07.1968 - V ZR 80/66

    Vorkaufsrecht einer OHG

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79
    Daß bei einem Gesellschafterwechsel (Ein- und bzw. oder Austritt) infolge des in § 738 BGB zum Ausdruck gekommenen Prinzips der An- und Abwachsung eine Übertragung des Gesellschaftsvermögens und damit auch einzelner Gegenstände dieses Vermögens weder nötig noch möglich ist (vgl. BGHZ 50, 307/309;… BGB-RGRK aaO;… Soergel Rdnr. 8 zu § 925;… Haegele Rdnr. 1850 b), steht dem nicht entgegen; insoweit bleibt die Identität des Rechtsträgers erhalten (Wiedemann § 5 II 1 S. 258).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …

    Denn in beiden Fällen sind die aufgrund der Verwerfung ihrer Erstbeschwerden den Beteiligten grundsätzlich eröffneten weiteren Beschwerden (vgl. Senat, Beschl. v. 3. Februar 1994, V ZB 31/93, NJW 1994, 1158; KG OLGZ 1971, 450, 452; BayObLGZ 1980, 299, 301;… Budde in Bauer/von Oefele, GBO, § 78 Rdn. 12) mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …

    Die erforderliche Beschwerdebefugnis der Antragsteller ist ebenfalls zu bejahen; sie folgt aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (vgl. Senat, Beschl. v. 3. Februar 1994, V ZB 31/93, NJW 1994, 1158; BayObLGZ 1980, 299, 301; OLG Hamm, OLGZ 1988, 185, 186).
  • OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13

    Grundbuchverfahren: Grundbuchberichtigung aufgrund Bewilligung im Wege der …

    Der Berichtigungsantrag ist indessen zurückzuweisen, wenn sich aus den mit der Bewilligung vorgelegten Urkunden oder aus anderen dem Grundbuchamt bekannten Umständen ergibt, dass das Grundbuch durch die der Bewilligung entsprechende Eintragung unrichtig werden würde (BayObLGZ 1980, 299/303;… Demharter § 22 Rn. 28); bloße Zweifel an der Richtigkeit der Angaben rechtfertigen die Zurückweisung hingegen nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.08.1980 - 20 W 351/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,14768
OLG Frankfurt, 28.08.1980 - 20 W 351/80 (https://dejure.org/1980,14768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.08.1980 - 20 W 351/80 (https://dejure.org/1980,14768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. August 1980 - 20 W 351/80 (https://dejure.org/1980,14768)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1981, 154
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …

    Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BayObLG, ZfIR 1999, 194, 195 m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1981, 154, 155).
  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der …

    Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BayObLG, ZfIR 1999, 194 [195] = ZMR 1999, 271 [273] m. w. Nachw.; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1981, 154 [155]).

    Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BayObLG, ZfIR 1999, 194 [195] = ZMR 1999, 271 [273] m. w. Nachw.; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1981, 154 [155]).

  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 44/92
    Das Rechtsschutzbedürfnis wird vom Gesetz stillschweigend vorausgesetzt und braucht im Einzelfall nicht besonders dargelegt zu werden (KG Rpfleger 1976, 216; OLG Frankfurt OLGZ 1981, 154/155).
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