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Rechtsprechung
   KG, 02.10.1981 - 1 W 4877/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,16402
KG, 02.10.1981 - 1 W 4877/80 (https://dejure.org/1981,16402)
KG, Entscheidung vom 02.10.1981 - 1 W 4877/80 (https://dejure.org/1981,16402)
KG, Entscheidung vom 02. Oktober 1981 - 1 W 4877/80 (https://dejure.org/1981,16402)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 149
  • OLGZ 1982, 131
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 181/03

    Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters bei eigenmächtiger Beauftragung …

    Auch die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, wozu die Errichtung von Einrichtungen gehört, die bereits in der Teilungserklärung vorgesehen sind (BayObLG NZM 1999, 29; KG OLGZ 1982, 131;… Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 22 WEG Rn. 6), ist in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst.
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte …

    Denn obgleich die Regelungen der Gemeinschaftsordnung im Verhältnis der (späteren) Wohnungseigentümer untereinander einer Vereinbarung derselben nach § 10 Abs. 1 WEG gleichstehen (BayObLGZ 1965, 283/287; 1982, 9/12; OLG Hamm, Rechtspfleger 1978, 60; KG, OLGZ 1982, 131/133), beruhen sie nicht auf einem Vertrag, sondern auf einer einseitigen Erklärung.

    2 Z 66/79">1980, 154/158 1982, 9/13 und 69/73; KG, OLGZ 1982, 131/135).

    Dabei können Umstände, die außerhalb der Eintragung und de: darin in Bezug genommenen Unterlagen liegen, mit herangezogen werden, wenn und soweit sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 59, 205/209 = NJW 1972, 1464; WM 1958, 759/760; DNotZ 1976, 16/17; KG, OLGZ 1982, 131/135).

  • KG, 23.07.1984 - 24 W 2514/84

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondernutzungsrecht; …

    Soweit eine "bauliche Veränderung" als solche nicht überraschend nachträglich kommt, vielmehr bereits von der natürlichen Zweckbestimmung des Grundstücks oder der konkreten Gemeinschaftsordnung, auch der Teilungserklärung, festgelegt und aus ihr erkennbar ist, kommt allerdings eine Anwendung des § 22 Abs. 1 WEG nicht in Betracht, sondern kann jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 WEG eine den Vereinbarungen der Wohnungseigentümer entsprechende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums fordern (KG OLGZ 1982, 131, 132 f. m. w. N.).

    Die in der Teilungserklärung enthaltenen Erklärungen sind, wie das Landgericht rechtlich einwandfrei ausführt, nach den Grundsätzen auszulegen, wie sie auch sonst für die Auslegung der für den Inhalt dinglicher Rechte maßgeblichen Eintragung im Grundbuch gelten (BGHZ 59, 205, 208 f. KG OLGZ 1982, 131).

    Zu diesen Beeinträchtigungen und Nachteilen zählen grundsätzlich auch - wie das Landgericht zutreffend ausführt - Veränderungen des optischen Gesamteindruckes und des architektonisch-ästhetischen Bildes einer Wohnungseigentumgsanlage (BGHZ 73, 201; BayObLGZ 1975, 183; OLG Hamburg MDR 1977, 230; KG OLGZ 1982, 131; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 80).

  • OLG München, 25.07.2005 - 34 Wx 59/05

    Entbehrliche Zustimmung des Wohnungseigentümers bei erstmaligem Einbau eines …

    Auf die Baubeschreibung, die nicht Grundbuchinhalt geworden ist, kann nicht abgestellt werden (BayObLG NZM 1999, 29; NZM 2000, 515; OLG Köln OLGZ 1982, 131; NZM 2000, 101 - Leitsatz -).
  • OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91

    Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer …

    Auszulegen ist nach dem Wortlaut und Sinn, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des im Grundbuch Eingetragenen oder dort in Bezug Genommenen ergibt (vergl. BGHZ 92, 18/21; BayObLGZ 1982, 69/73; KG OLGZ 1982, 131/134).
  • OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Die vom Ag. angeführten Entscheidungen des OLG Düsseldorf ( DNotZ 1970, 42 ) und des KG ( OLGZ 1982, 131 ) stehen der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen; denn die grundsätzliche Anerkennung eines Anspruchs auf Herstellung des der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustandes versagt, wenn - wie hier - die Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind.
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 50/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondernutzung; Nutzungsrecht; Garten; …

    2 Z 9/81">1982, 69, 73; BayObLG, ZMR 1986, 247; KG, OLGZ 1982, 131, 134; Bärmann/Pick/Merle, WEG , 5. Aufl., § 10 Rdn. 53; Augustin, WEG § 10 Rdn. 36).
  • OLG Braunschweig, 27.11.1990 - 3 W 67/90

    Schließung eines vorhandenen Durchgangs zwischen zwei Grundstücken als bauliche …

    Betrifft eine Maßnahme die Vervollständigung einer Wohnanlage von der natürlichen Zweckbestimmung des Grundstücks her (zur Umzäunung vgl. KG OLGZ 1982, 131 ff = Rpfleger 1982, 22), muß eine solche bauliche Veränderung nicht vorliegen.
  • OLG Hamburg, 30.01.1989 - 2 W 24/88

    Anforderungen an die sofortige weitere Beschwerde; Entscheidung zur …

    Dieser Gesichtspunkt nötigt jedenfalls zur Zurückhaltung bei der Anerkennung eines mit besonderen Anlieger-Befugnissen verbundenen Nähebereichs außerhalb eines Sondernutzungsrechts als Faktor bei der Abwägung gemäß § 14 Nr. 1 WEG (zur Bedeutung der natürlichen Zweckbestimmung für die Anwendung von § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG vgl. im übrigen KG OLGZ 82, 131).
  • LG Konstanz, 20.02.2001 - 6 T 17/99

    Gemeinsame Nutzung eines Gartens; Verteilung von Miteigentumsanteilen an einer …

    Eine Vervollständigung kann sich aus der natürlichen Zweckbestimmung des Grundstücks ergeben (OLG Karlsruhe, Die Justiz 1979, 336) oder in der konkreten Gemeinschaftsordnung festgelegt werden oder aus ihr erkennbar sein (Kammergericht OLGZ 1982, 131, 133).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.1986 - 11 W 115/86

    Zulässigkeit eines Antrags im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz; …

  • BayObLG, 11.10.1989 - BReg. 2 Z 96/89

    Wohnungseigentum; Sondereigentum; Zulässigkeit; Lokal; Diskothek; Tanzbetrieb; …

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