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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.10.1982 - 15 W 226/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2958
OLG Hamm, 18.10.1982 - 15 W 226/82 (https://dejure.org/1982,2958)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.10.1982 - 15 W 226/82 (https://dejure.org/1982,2958)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 1982 - 15 W 226/82 (https://dejure.org/1982,2958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 2211, 2361, 2364, 2365, 2366; FGG § 84
    Erbrecht; Vermächtnis eines Nießbrauchsrechts durch Testament; Anordnung einer Testamentsvollstreckung; Rechtmäßigkeit der Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins bei Ende der Testamentsvollstreckung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Vermachung eines Nießbrauchsrechts durch Testament; Anordnung einer Testamentsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 318
  • DNotZ 1984, 52 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 71
  • OLGZ 1983, 59
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 144/16

    Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur …

    Nachgewiesen wird das Erlöschen der Testamentsvollstreckung als Ganzes gegenüber dem Grundbuchamt üblicherweise durch einen neuen Erbschein (OLG Hamm OLGZ 1983, 59;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3473; Weidlich MittBayNot 2006, 390/391) oder aber es ist offenkundig (vgl. DNotI-Report 2001, 21/22 f.).
  • OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 429/14

    Grundbuchverfahren: Löschung des Testamentsvollstreckervermerks bei …

    Nachgewiesen werden kann das Erlöschen der Testamentsvollstreckung als Ganzes gegenüber dem Grundbuchamt entweder, und üblicherweise, durch einen neuen Erbschein (OLG Hamm OLGZ 1983, 59;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3473; Weidlich MittBayNot 2006, 390/391) - solcher liegt hier nicht vor - oder durch Offenkundigkeit (vgl. DNotI-Report 2001, 21/22 f.).
  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …

    Auch der Erbschein ist trotz des Testamentsvollstreckervermerks richtig, so daß seine Einziehung nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1983, 71 und Haegele/Winkler Der Testamentsvollstrecker 8. Aufl. RdNr. 829).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - 3 Wx 239/19
    Das ist im - hier gegebenen - Fall der Unrichtigkeit eines Testamentsvollstreckervermerks anders und die eingetretene Änderung in der Verfügungsbeschränkung des Erben, die aus der Anordnung der Testamtensvollstreckung folgt, ist durch Erteilung eines neuen Erbscheins ohne Beschränkung und durch Einziehung des unrichtig gewordenen Erbscheins zu berücksichtigen (…MüKo/Griwotz, a.a.O., § 2353 Rn. 41; OLG Hamm MDR 1983, 318 f.;… Palandt-Weidlich, a.a.O., § 2361 Rn. 2).
  • KG, 06.08.1986 - 1 W 3825/84

    Verfügungsfreiheit der Erben über eine durch eine Buchhypothek abgesicherte …

    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung sowie der weitaus herrschenden Auffassung im Schrifttum eine Berichtigung des durch die Beendigung der Testamentsvollstreckung als solcher unrichtig gewordenen Erbscheines unzulässig ist, der mit dem Testamentsvollstreckervermerk versehene Erbschein vielmehr als unrichtig einzuziehen, und ohne den Vermerk neu zu erteilen ist (KGJ 50, 103; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 310; OLG Hamm OLGZ 1983, 59; Jansen, aaO § 84 FGG Rdn. 11 mit Fn. 63; Promberger in MünchKomm, BGB § 2364 Rdn.
  • OLG Hamm, 04.02.1986 - 15 W 47/86

    Kein Beschwerderecht des Beschwerdeführers im Erbscheinsverfahren bei Fehlen …

    Soweit die Beteiligte zu 1) lediglich eine Berichtigung oder Ergänzung dieser Erbscheine begehrt hat, ist dafür keine rechtliche Grundlage vorhanden: Diese Maßnahmen des Nachlaßgerichts sind nach allgemeiner Auffassung nämlich nur dann zulässig, wenn es sich um die Beseitigung unzulässiger oder überflüssiger oder um die Aufnahme vorgeschriebener Zusätze handelt, die den Sachverhalt des Erbscheines unberührt lassen, und die an dem öffentlichen Glauben des Erbscheines nicht teilnehmen (Senatsbeschluß OLGZ 1983, 59).
  • OLG Köln, 29.01.1993 - 2 Wx 48/92

    Prüfungsmaßstab eines Nachlassgerichts bei Anfechtung einer letztwilligen …

    Denn der durch einen gegenstandslosen oder überholten Testamentsvollstreckervermerk unrichtige Erbschein ist nach überwiegender Ansicht einzuziehen (vgl. OLG Hamm OLGZ 1983, 59 ff.;… MK-Promberger a.a.O. § 2364 Rn. 17;… Palandt Edenhofer a.a.O. § 2364 Rn. 1;… Soergel Damrau a.a.O. § 2364 Rn. 2).
  • BayObLG, 15.10.1996 - 3Z BR 138/96

    Gebühr für Einziehung eines Erbscheins nach Erledigung einer …

    Allein diese Auffassung entspricht der Rechtslage, wonach bei Erledigung der Testamentsvollstreckung der Erbschein nicht zu berichtigen, sondern gemäß § 2361 BGB einzuziehen oder für kraftlos zu erklären ist (OLG Hamm OLGZ 1983, 59; Palandt/Edenhofer BGB 55.Aufl. § 2361 Rn.2).
  • BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88

    Weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts auf Ausstellung eines …

    Eine Einziehung ist entbehrlich, wenn es sich um die Beseitigung unzulässiger Zusätze handelt, die den sachlichen Inhalt des Erbscheins unberührt lassen und an seinem öffentlichen Glauben nicht teilnehmen (KG OLGZ 1966, 612/614; OLG Hamm OLGZ 1983, 59/60;… Soergel/Damrau Rn. 7, BGB-RGRK/Kregel 12. Aufl. Rn. 2, jeweils zu § 2361;… Jansen FGG 2. Aufl. § 84 Rn. 11).
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