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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.07.1984 - 14 W 38/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,8836
OLG Hamm, 03.07.1984 - 14 W 38/84 (https://dejure.org/1984,8836)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.1984 - 14 W 38/84 (https://dejure.org/1984,8836)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 1984 - 14 W 38/84 (https://dejure.org/1984,8836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Ordnungsgelds wegen fortgesetzter Zuwiderhandlung gegen eine titulierte Unterlassungspflicht betreffend die Benutzung eines Nachbargrundstücks als Notweg; Ausübung eines Notwegerechts ohne Gestattung des unmittelbaren Besitzers des Verbindungsgrundstücks ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1985, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • RG, 22.12.1915 - V 263/15

    Beginn der Rentenpflicht für einen Notweg

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1984 - 14 W 38/84
    Das Verlangen der Benutzungsduldung, eine empfangsbedürftige Willenserklärung, ist nach fast einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur Voraussetzung für das Entstehen eines Notwegerechts (RGZ 87, 424 (425); BGH MDR 1976, 917 f.;… Staudinger-Beutler, BGB, 12. Aufl., § 917 Rdn. 26;… Soergel-Baur, BGB, 11. Aufl., § 917 Rdn. 13, 18;… Erman-Hagen, BGB, 7. Aufl., § 917 Rdn. 4, 5;… Palandt-Bassenge, BGB, 43. Aufl., § 917 Anm. 2 d;… Dehner, Nachbarrecht im Bundesgebiet, 6. Aufl., S. 594 f. mit FN 64;… Glaser-Dröschel, Das Nachbarrecht in der Praxis, 3. Aufl., S. 297;… Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl., S. 324;… a.A. heute nur Münchener Kommentar-Säcker, BGB, § 917 Rdn. 19 und Säcker-Paschke NJW 1981, 1009, 1012 f. für automatische Entstehung des Notwegerechts bei Vorliegen der Notlage).

    Mit dem Notwegerecht, d.h. der Duldungspflicht seines Nachbarn, entsteht nämlich nach § 917 Abs. 2 S. 1 BGB seine Verpflichtung, seinen Nachbarn für die Duldungsverpflichtung durch eine Geldrente zu entschädigen (RGZ 87, 424 (425); BGH MDR 1976, 917 f.;… Soergel-Baur, BGB, 11. Aufl., § 917 Rdn. 18;… Erman-Hagen, BGB, 7. Aufl., § 917 Rdn. 6;… Palandt-Bassenge, BGB, 43. Aufl., § 917 Anm. 5 a).

  • OLG Hamm, 29.07.1975 - 14 W 24/75
    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.1984 - 14 W 38/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der auf tatsächlichem Gebiet liegende, nicht auf eine Auslegung des Titels gestützte Einwand der Erfüllung im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (OLG Hamm MDR 1977, 411 [OLG Hamm 29.07.1975 - 14 W 24/75] ).
  • OLG Hamm, 22.03.2018 - 5 U 60/17

    Notwegerecht: Ersteigerer eines Wohngrundstücks muss sich nicht auf eine …

    Die Duldungspflicht setzt voraus, dass der Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks die Benutzung der Nachbargrundstücke (zunächst außergerichtlich) verlangt (BGHZ 94, 160, 162 = NJW 1985, 1952 m.w.N.;… BGH NJW-RR 2006, 1160 Rz. 6 mwN; OLG Hamm OLGZ 1985, 222, 224).
  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 28 W 37/00

    Buchauszug, Erfüllungseinwand, Vollstreckungsverfahren, Ersatzvornahme, Kosten …

    Rn. 15 Nach ständiger Rechtsprechung des bisher zuständigen 14. Zivilsenats, der sich der entscheidende Senat anschließt, darf der auf tatsächlichem Gebiet liegende, nicht auf einer Auslegung des Vollstreckungstitels gestützte Einwand der Erfüllung zwar grundsätzlich im Vollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO nicht berücksichtigt werden; Einwendungen gegen die titulierte Forderung sind vielmehr im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 887 ZPO geltend zu machen (vgl. OLG Hamm MDR 1977, 411; MDR 1983, 850; OLGZ 1985, 222, 225; siehe auch OLG Düsseldorf in MDR 1996, 309; OLG Köln in NJW-RR 1989, 188).
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