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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.07.1985 - 8 W 564/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2208
OLG Stuttgart, 29.07.1985 - 8 W 564/84 (https://dejure.org/1985,2208)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.07.1985 - 8 W 564/84 (https://dejure.org/1985,2208)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juli 1985 - 8 W 564/84 (https://dejure.org/1985,2208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 2278, 2289

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abänderung einer Erbeinsetzung; Bestimmtheit der quotalen Erbeinsetzung als Voraussetzung eines wirksamen Erbvertrags

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 2 T 147/84
  • OLG Stuttgart, 29.07.1985 - 8 W 564/84

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 165
  • MDR 1985, 1030
  • DNotZ 1986, 551
  • FamRZ 1986, 108 (Ls.)
  • OLGZ 1985, 434
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1985 - 8 W 564/84
    Dieser bezieht sich auf BGHZ 26, 204 , wo u. a.-ausgeführt ist, der Erbvertrag und der in ihm enthaltene Vorbehalt müßten so gefaßt sein, daß eindeutig bestimmt werden könne, welches Recht dem vertragsmäßig Bedachten bindend zugewandt sei.

    Aus BGHZ 26, 204 läßt sich nichts anderes ableiten.

    Fraglich erscheint dagegen, ob die ebenfalls herangezogenen Siebert (…Festschrift für Hedemann, 1958, S. 237, 244) und Johannsen (Anmerkung zu BGH LM Nr. 3 zu § 2289 BGB), die sich beide auf BGHZ 26, 204 beziehen, auch beim hier vorliegenden Sachverhalt einen zulässigen Vorbehalt annehmen würden.

  • BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 252/80

    Auseinandersetzung des Nachlasses des nachverstorbenen Ehegatten - Anordnungen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1985 - 8 W 564/84
    Auch in WPM 1982, 211 = NJW 1982, 441 stellt der BGH eine Gesamtbetrachtung an, wenn er ausführt: Daß die Verträge der Eltern der Parteien durch die Vorbehaltsklausel (für Vorausvermächtnisse) nicht "ihres eigentlichen Wesens entkleidet" wurden, sondern Erbverträge sind, folgt schon daraus, daß die Vorbehaltsklausel die vertragsmäßige gegenseitige Erbeinsetzung der Eltern vollständig und die ebenfalls vertragsmäßige Erbeinsetzung der Parteien (der Kinder), von der Zuteilung der Grundstücke abgesehen, unberührt- läßt.
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 48/85

    Erfüllung der Einlageschuld durch Zahlung an die KG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1985 - 8 W 564/84
    BGH, Urteil vom 25.11.1985 - II ZR 48/85 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH.
  • BGH, 18.12.1969 - III ZR 51/67

    Sachprüfung in revisionsinstanzlichem Umfang bei einem Versäumnisurteil - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1985 - 8 W 564/84
    Der BGH-hat dazu in WPM 1970, 482 = DNotZ 1970, 356 ausgeführt, daß der Vorbehalt einer nachträglichen Abänderung der Erbfolge durch den Überlebenden (vertraglich zum Alleinerben des Erstverstorbenen eingesetzten) Ehegatten im Hinblick auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit zulässig gewesen wäre, sofern er -nur den Vertrag nicht inhaltlos gemacht oder seines eigentlichen Sinnes entkleidet hätte.
  • OLG Stuttgart, 25.10.1978 - 8 W 256/78
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.07.1985 - 8 W 564/84
    Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der auch für den Erbvertrag gilt (vgl. u. a. Coing, NJW 1958, 689, 691, unter Hinweis auf die Motive - V S. 332 -) und den Parteien eine beliebige Grenzziehung zwischen Bindung und Testierfreiheit gestattet, solange sie den Erbvertrag nicht insgesamt gegenstandslos macht (Senatsbeschluß OLGZ 1979, 49 ).
  • OLG Stuttgart, 29.08.2002 - 19 U 39/02

    Erbvertrag: Anordnung eines Vorausvermächtnisses über den gesamten Nachlass; …

    Es genügt aber, wenn der Änderungsvorbehalt kein totaler ist, sondern mindestens eine bindende Verfügung bestehen bleiben lässt (…BGH, Urteile vom 02.12.1981, a.a.O. und vom 11.06.1986 - IVa ZR 248/84, WM 1986, 1221, 1222; OLG Stuttgart OLGZ 1979, 49, 51 und NJW-RR 1986, 165, 166).
  • OLG Köln, 01.03.2001 - 12 U 249/00

    Bindungswirkung eines Erbvertrages; Anordnung eines Vorausvermächtnisses zu …

    Rn. 7 Grundsätzlich ist es in einem Erbvertrag ungeachtet der Bindungswirkung zulässig, dem überlebenden Ehegatten das Recht vorzubehalten, die für den zweiten Erbfall getroffenen Bestimmungen in einem bestimmten Rahmen abzuändern (OLG Stuttgart OLGZ 85, 434, 435 f.;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2289 Rdn. 8 jeweils m.w.N.;… einschränkend Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 2278 Rdn. 22).
  • BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98

    Auslegung eines unklaren Änderungsvorbehalts in einem Ehegatten-Erbvertrag

    Da der Änderungsvorbehalt die vertragliche Bindung an die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten und an die Schlußerbeneinsetzung bis zum Tode eines Ehegatten unberührt läßt, liegt kein unwirksamer Totalvorbehalt vor (vgl. BGHZ 24, 204/208; OLG Stuttgart, OLGZ 1985, 434; OLG Köln NJW-RR 1994, 651).
  • OLG Stuttgart, 10.08.1999 - 8 W 393/99

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung eines Erbscheins; Umfang der …

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  • OLG Stuttgart, 01.08.1989 - 8 AR 8/89
    Ein Bedürfnis für die Beratungshilfe tritt aber i. d. R. am Wohnsitz der rechtsuchenden Person oder dort auf, wo sie einen Aufenthalt von nicht ganz unbedeutender Dauer hat, nicht aber am Sitz der aufgesuchten Anwaltskanzlei (Senat, Justiz 1983, 412; 1985, 395).
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