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| OLG Frankfurt, 29.11.1984 - 20 W 192/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Verfolgung eines Beseitigungsanspruches
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 62 UR 123/82
- LG Frankfurt/Main, 04.06.1984 - 9 T 300/83
- OLG Frankfurt, 29.11.1984 - 20 W 192/84
Papierfundstellen
- OLGZ 1985, 48
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69
Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1984 - 20 W 192/84
Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht auch in der Sache selbst auf den wirksamen Eigentümerbeschluß vom 27.4.1981 zur Loggia-Verglasung abgestellt, in dessen Verfolgung der Beseitigungsanspruch der Antragsteller aus § 1004 BGB (vgl. OLG Stuttgart NJW 70, 102) begründet ist. - OLG Köln, 30.07.1980 - 16 Wx 67/80
Antrag eines Wohnungseigentümers gegen einen Miteigentümer auf Wiederherstellung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1984 - 20 W 192/84
Die hiervon benachteiligten Miteigentümer - und bei der hier vorliegenden nicht unerheblichen Veränderung des optischen Gesamteindruckes der Wohnanlage sind alle Miteigentümer betroffen (vgl. BGH Rpfleger 79, 131; OLG Köln NJW 81, 585; OLG Stuttgart Die Justiz 80, 474 zur Vollverglasung eines Balkons; OLG Frankfurt Rpfleger 83, 64 zum Einbau einer Sprossenverglasung) - und die Verwaltung haben dieser zusätzlichen baulichen Änderung ihre Zustimmung nicht gegeben. - OLG Frankfurt, 18.11.1982 - 20 W 712/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1984 - 20 W 192/84
Die hiervon benachteiligten Miteigentümer - und bei der hier vorliegenden nicht unerheblichen Veränderung des optischen Gesamteindruckes der Wohnanlage sind alle Miteigentümer betroffen (vgl. BGH Rpfleger 79, 131; OLG Köln NJW 81, 585; OLG Stuttgart Die Justiz 80, 474 zur Vollverglasung eines Balkons; OLG Frankfurt Rpfleger 83, 64 zum Einbau einer Sprossenverglasung) - und die Verwaltung haben dieser zusätzlichen baulichen Änderung ihre Zustimmung nicht gegeben.
- BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92 1b Z 22/89">NJW-RR 1990, 1168/1169; OLG Stuttgart WEM 1980, 36/37; OLG Frankfurt OLGZ 1985, 48/49; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358).
- OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87
Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung
Hierzu zählen grundsätzlich auch Glasfensterkonstruktionen an einem Balkon oder die Verglasung einer Loggia (BayObLG Rpfleger 1982, 268; Der Wohnungseigentümer 1983, 123; OLG Stuttgart Justiz 1980, 474; OLG Frankfurt a.M. OLGZ 1985, 48;… Roll in MünchKomm z. BGB, 2. Aufl., § 22 WEG Rdnr. 21;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 22 Rdnrn 8, 34, 51 ff, 54;… Weitnauer, a.a.O., § 22 Rdnr. 2 a;… Müller, a.a.O., Rdnr. 592;… Palandt/Bassenge, BGB, 46. Aufl., § 22 WEG Anm. 1 b bb). - OLG Frankfurt, 14.05.1985 - 20 W 370/84
Errichtung einer Markise als bauliche Veränderung; Zustimmung von Miteigentümern …
Das Landgericht hat zwar erkannt, daß es nur auf die Zustimmung der nach den §§ 22 I 2, 14 WEG benachteiligten Wohnungseigentümer ankommt und ein Nachteil für alle Miteigentümer auch in einer nicht unerheblichen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage zu sehen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 80, 80 zur Umgestaltung eines Müllcontainerplatzes; Rpfleger 83, 64 zur Sprossenverglasung von Fenstern; 20 W 242/84 vom 6.12.1984 zur Errichtung einer Gartenhütte; 20 W 130/84 vom 26.11.1984 zur Balkonverglasung; 20 W 192/84 vom 29.11.1984 zur einheitlichen Verglasung von Loggien; BayObLG …
- OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
Mitwirkung blinder Richter
Rechtsfehlerfrei haben die Vorinstanzen die Antragsgegner zur Beseitigung der Balkonverglasung verpflichtet, weil diese eine auch die Antragstellerin benachteiligende bauliche Veränderung darstellt, die nur einstimmig beschlossen werden kann (§ 22 I WEG; OLG Frankfurt OLGZ 85, 48; BayObLG WEZ 87, 336; OLG Zweibrücken WEZ 87, 357). - OLG Bremen, 03.11.1992 - 3 W 56/92
Verpflichtung zur Beseitigung einer Balkonverkleidung als bauliche Veränderung im …
Derartige Veränderungen können grundsätzlich nicht als ganz geringfügig eingestuft werden (vgl. hierzu OLG Frankfurt in OLGZ 85, 48; OLG Zweibrücken in NJW-RR 87, 1358 und OLGZ 89, 181, 182). - BayObLG, 03.04.1987 - BReg. 2 Z 34/87 Hierunter fällt auch eine Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes durch Anbringung einer Balkonverkleidung in Form einer Verglasung (vgl. § 5 Abs. 1 WEG - BayObLG WEM 1980 S.31- OLG Stuttgart WEM 1980, 36; OLG Frankfurt OLGZ 1985, 48;… Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr.2, Augustin WEG RdNr.4, Palandt BGB 46.Aufl. Anm. lb bb, je zu § 22 WEG ).
- BayObLG, 27.07.1995 - 2Z BR 60/95
Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels
Diese Maßnahme stellt eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG dar, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht; sie bedurfte der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (vgl. bezüglich Balkonverglasung BayObLG NJW-RR 1993, 337 und WuM 1993, 750/751; OLG Bremen WuM 1993, 209/210; OLG Düsseldorf WE 1995, 217, bezüglich Loggiaverglasung OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; bezüglich Balkon- oder Loggiaverglasung OLG Frankfurt OLGZ 1985, 48/49; bezüglich Erweiterung einer Terrassenüberdachung und Rundumverglasung OLG Zweibrücken OLGZ 1989, 181).
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