Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89 |
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Wohnungseigentum
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WEG - Wirtschaftsplan
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zur Frage des Anspruchs des Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf Ausgliederung der Ausgaben in der Jahresabrechnung; Wohngeldzahlungspflicht des Eigentümers bei Begründung der Wohngeldzahlungspflicht durch seinen Rechtsvorgänger; Zur Anfechtbarkeit des ...
Verfahrensgang
- AG Böblingen - 16 GR 54/88
- LG Stuttgart, 13.12.1988 - 2 T 691/88
- OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
Papierfundstellen
- OLGZ 1990, 175
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
Die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 104, 197) sei im vorliegenden Falle nicht einschlägig. - BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79
Vertretungsmacht des Verwalters
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
Die Frage ist in BGHZ 78, 166, 169 offengelassen, während der Bundesgerichtshof in ZMR 1986, 245 von der wirksamen Begründung einer Prozeßstandschaft durch Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeht, ohne auf dessen Verbindlichkeit infolge Nichtanfechtung abzuheben. - BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85
Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
Ist sie aber angefochten, so ist sie bis zu einer etwaigen Aufhebung im gerichtlichen Verfahren gleichwohl wirksam (BayObLGZ 1986, 128), und deshalb bedarf die streitige Frage in diesem neuen Verfahren einer erneuten Prüfung. - OLG Zweibrücken, 10.06.1987 - 3 W 53/87
Beschluss über gerichtliche Vertretung durch Verwalter
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
Daß sie sich nicht auf Fallgestaltungen erstrecken kann, die außerhalb dieses Bereichs liegen und Einstimmigkeit erfordern, bedarf keiner ausdrücklichen Erwähnung, bleibt vielmehr der Prüfung im Einzelfall überlassen (so auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 1366 zur Vollmachtserteilung). - BayObLG, 31.01.1985 - BReg. 2 Z 98/84
Wohnungseigentümer; Wohnraummiete; Verwaltungsangelegenheit; Eigentümerbeschluß
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
Die Antragsteller verkennen bei dieser Argumentation, daß auch ein Mehrheitsbeschluß ungeachtet seiner Verbindlichkeit durch einen neuen Mehrheitsbeschluß abgeändert werden kann (BayObLGZ 1985, 57, Weitnauer, 7. Aufl., RN 10 zu § 23 WEG).
- OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine …
Nach herrschender Auffassung (…vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 55;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 377; BayObLG NZM 1999, 133; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175; vgl. auch Wilhelmy NZM 2004, 921), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. WuM 2003, 647 m. w. N.), besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Jahresabrechnung an § 27 der zweiten Berechnungsverordnung auszurichten; dies bedarf ggf. einer entsprechenden Vereinbarung. - OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der …
Nach herrschender Auffassung (…vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 55;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 377; BayObLG NZM 1999, 133; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175; vgl. auch Wilhelmy NZM 2004, 921), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. WuM 2003, 647 m. w. N.), besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Jahresabrechnung an § 27 der zweiten Berechnungsverordnung auszurichten; dies bedarf ggf. einer entsprechenden Vereinbarung. - OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers
Die Entscheidung des OLG Stuttgart v. 31.10.1989, 8 W 37/89 (OLGZ 1990, 175, 178), nach der das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Wirtschaftsplanes wegfalle, wenn über die streitige Frage im Rahmen der Jahresabrechnung beschlossen wird, steht dieser rechtlichen Würdigung nicht entgegen, da diese Entscheidung einen anderen Sachverhalt betrifft.
- OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 20 W 261/01
Wohnungseigentum: Jahresabrechnung am Maßstab der II. BVO; Geschäftswert der …
Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung wird von der Rechtsprechung und einem Teil der Literatur abgelehnt (BayObLG NZM 1999, 133; dass. NZM 2000, 507, 508; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175 ;… Palandt/Bassenge: WEG, 62. Aufl., § 28, Rdnr. 9;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28 Rdnr. 55;… Staudinger/Bub: WEG, 12.Aufl., § 28, Rdnr. 377;… anderer Auffassung: Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 28, Rdnr. 81). - BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Diese Rechtsansicht wird von anderen Oberlandesgerichten geteilt (OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 383; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175/178). - BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 49/98
Aufnahme von Versicherungsprämien in die Jahresabrechnung
- OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99 Dies besteht - abgesehen vor hier nicht vorliegenden Ausnahmen - nach Ablauf des entsprechenden Wirtschaftsjahres (KG ZMR 1986, 190; OLG Hamm OLGZ 1971, 96, 100; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175, 178;… Bub aaO § 28 Rdnr. 493;… Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 50) sowie selbst nach der Genehmigung der Jahresabrechnung für den entsprechenden Zeitraum fort (BayObLG …
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01
Streit um die Kostentragung für Mahnung und Vertretung im Gerichtsverfahren für …
Ein Ermächtigungsbeschluss, wie er vorliegend erfolgt ist, entspricht nach einhelliger Ansicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, so dass hierfür ein einfacher Mehrheitsbeschluss gemäß § 21 Abs. 3 WEG ausreichend ist (…vgl. BGH NJW 81, S. 1841; OLG Stuttgart OLGZ 90, S. 175 ;… BayObLG in BayObLGE 86, S. 128 und 88, S. 287;… Bärmann/Pick/Merle WEG § 27 Rdnr. 137;… Weitnauer/Hauger WEG § 27 Rdnr. 21;… Palandt/Bassenge BGB § 27 WEG Rdnr. 16).
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