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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.1992 - 15 W 34/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5520
OLG Hamm, 16.03.1992 - 15 W 34/92 (https://dejure.org/1992,5520)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.1992 - 15 W 34/92 (https://dejure.org/1992,5520)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 1992 - 15 W 34/92 (https://dejure.org/1992,5520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung eines Sachverständigen im FGG-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 15 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 397 § 402
    Antrag auf Ladung eines Sachverständigen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1469
  • MDR 1992, 1085
  • FamRZ 1992, 1087
  • OLGZ 1992, 409
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13

    Erbscheinerteilungsverfahren: Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit des …

    Eine Ladungspflicht besteht dann, wenn durch die mündliche Erläuterung weitere entscheidungserhebliche Erkenntnisse zu erwarten sind (im Anschluss an OLG Hamm OLGZ 1992, 409; BVerfG FamRZ 2001, 1285).

    Rn. 32 Die Auffassung des Senats in Bezug auf den Antrag des Beschwerdeführers auf mündliche Erläuterung des Sachverständigen in einem Termin steht nicht in Divergenz zu der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung des OLG Hamm (OLGZ 92, 409).

    Wenngleich darin das OLG Hamm zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Antrag eines Verfahrensbeteiligten, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlich erstatteten Gutachtens zu laden, zwingend zu entsprechen ist, sofern nicht eine rechtsmißbräuchliche Antragstellung vorliegt (vgl. Leitsatz 2), hat es ausdrücklich offen gelassen, ob nicht eine andere Beurteilung angebracht wäre, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung den Antragsteller gebeten hätte, seine Bedenken gegen das schriftliche Gutachten und die Richtung der beabsichtigten Fragen vorab schriftlich zu formulieren (OLGZ 92, 409/411).

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Nichtbeachtung eines Antrags auf Erläuterung eines Sachverständigengutachtens im …

    Sie beansprucht aufgrund der Verweisung des § 15 Abs. 1 Satz 1 FGG auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Geltung (vgl. Oberlandesgericht Hamm, NJW-RR 1992, S. 1469 ;… Bumiller/Winkler, FG, 6. Aufl. 1995, § 15 Anm. 2 e).
  • OLG Köln, 23.05.2005 - 3 W 16/05

    Verfrühte Schließung eines Verklarungsverfahrens durch ein Schifffahrtsgericht

    Wie sich aus § 148 FGG ergibt, wird das Verklarungsverfahren nach den Vorschriften des FGG durchgeführt; mit dem hier gem. § 12 FGG geltenden Amtsermittlungsgrundsatz lässt sich die Möglichkeit einer Präklusion von Parteivorbringen gem. § 296 ZPO nicht in Einklang bringen (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, FamRZ 1992, 1087, 1088; OLG Saarbrücken FamRZ 2003, 614, 615 zu § 296 Abs. 2 ZPO; zum Verhältnis von Amtsermittlung und Präklusion vgl. auch BGH NJW-RR 1998, 1506, 1507; FG Köln, EFG 1988, 644 mit weiteren Nachweisen).
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