Rechtsprechung
| KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gemeinschaftliches Testament eines Ehepaars mit gegenseitiger Einsetzung als Alleinerben und der Nichten und Neffen eines Ehegatten als Schlusserben erlangt mit Tod des Erstversterbenden keine Bindungswirkung für Überlebenden - Nichten und Neffen des einen Ehegatten sind ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 2270 Abs. 2
Auslegung eines Testaments - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung der Wechselbezüglichkeit bei einer Schlusserbeinsetzung; Widerruf einer letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament durch den Überlebenden; Begriff der nahestehenden Person nach § 2270 Abs. 2 BGB für die Annahme einer wechselbezüglichen ...
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 64 VI 2/90
- KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91
Papierfundstellen
- DNotZ 1993, 825
- FamRZ 1993, 1251
- Rpfleger 1993, 344
- OLGZ 1993, 398
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 02.07.1985 - BReg. 1 Z 42/85
Wechselbezügliche Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 31.12.1982 - BReg. 1 Z 98/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- KG, 08.10.1982 - 1 W 1573/82
Wechselbezüglichkeit der Einsetzung von Adoptivenkeln zu Ersatzschlusserben in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 15.08.1972 - 1 W 2500/71 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
Ergänzende Testamentsauslegung
Rn. 48 Maßgeblich ist insoweit, dass die Beteiligte zu 2 als Nichte selbst mit dem Erblasser verwandt ist und es nicht naheliegend erscheint, dass die vorverstorbene Ehefrau des Erblassers ein Interesse daran hatte, dass eine Verwandte ihres Mannes eine nicht mehr zu entziehende Rechtsposition an Grundvermögen erlangt, das aus der Familie der Ehefrau stammt (KG FamRZ 1993, 1251). - OLG Frankfurt, 11.03.2016 - 21 W 152/15
Zu den Anforderungen an ein im Sinne von § 2271 Abs. 2 BGB bestehendes …
aaa) Ob der Begriff der nahestehenden Person in § 2270 Abs. 2 BGB erfüllt wird, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 1Z BR 26/93, Juris Rn 30; KG, Beschluss vom 16. Februar 1993 - 1 W 6261/91, Juris Rn 10).Daher fallen nur Personen darunter, zu denen der betroffene Ehegatte enge persönliche und innere Bindungen gehabt hat, die mindestens dem üblichen Verhältnis zu nahen Verwandten entsprechen (vgl. KG OLGZ 1993, 398;… Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 2270 Rn 9), wobei maßgeblich für die Beurteilung des Näheverhältnisses der Zeitpunkt der Testamentserrichtung ist (vgl. BGHZ 149, 363).
Denn wenn nach § 2270 Abs. 2 BGB der überlebende Ehegatte im Zweifel an die Schlusserbeneinsetzung gebunden ist, wenn er Verwandte des anderen Ehegatten eingesetzt hat, so kann daraus im Umkehrschluss gefolgert werden, dass er an die Schlusserbeneinsetzung eigener Verwandter grundsätzlich nicht gebunden ist (vgl. KG, Beschluss vom 16. Feburar 1993 - 1 W 6261/91, Juris Rn 10).
- OLG Hamm, 10.12.2009 - 15 Wx 344/08
Anforderungen an die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen von Ehegatten von Todes …
Nach der allgemeinen Lebenserfahrung soll nämlich in einem solchen Fall der Überlebende in der Regel das Recht behalten, die Schlusserbeinsetzung seiner eigenen Verwandten zu ändern, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verschlechterung seiner Beziehungen zu den Bedachten (BayObLG FamRZ 1985, 1287, 1289; KG OLGZ 1993, 398, 401; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1541, 1543; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1917, 1918;… Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 2270, Rz. 6;… Erman/Schmidt, BGB, 12. Aufl., § 2270, Rz. 2;… Litzenburger in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 2270, Rz. 12).Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass an den Begriff des "Nahestehens" im Sinne des § 2270 Abs. 2 BGB strenge Anforderungen zu stellen sind, um die gesetzliche Vermutung nicht zur gesetzlichen Regel werden zu lassen (Senat FamRZ 2001, 1647, 1649; BayObLGZ 1982, 474, 478; BayObLG FamRZ 1991, 1232, 1234; KG OLGZ 1993, 398, 403; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1541, 1543; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1917, 1918;… Palandt/ Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 2270, Rz. 9;… Litzenburger in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 2270, Rz. 21;… Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2270, Rz. 7;… Staudinger/Kanzleiter, BGB, Neubearbeitung 2006, § 2270, Rz. 31;… Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 2270, Rz. 13;… Erman/Schmidt, BGB, 12. Aufl., § 2270, Rz. 5).
- OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 W 9/20
Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB
Ist nämlich der Schlusserbe nur mit dem überlebenden Ehegatten verwandt, entspricht es der Lebenserfahrung, dass der vorversterbende Ehegatte seinem Partner regelmäßig das Recht belassen will, als Überlebender jederzeit die Einsetzung des Schlusserben zu ändern, insbesondere im Fall einer Verschlechterung seiner persönlichen Beziehungen zu dem Bedachten (BayObLG FamRZ 1985, 1287; FamRZ 1991, 1232; OLG Hamm FamRZ 2010, 1201; KG OLGZ 93, 398; OLG München FamRZ 2007, 2111). - OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06
Auslegung des § 2270 Abs. 2 BGB zu dem anderen Ehegatten nahe stehenden Personen
Ungeachtet dessen kann die durch ein gemeinschaftliches Testament bedachte Person aufgrund der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB nur dann als dem Erblasser nahe stehende Person angesehen werden, wenn ein solches Näheverhältnis besteht, dass dieses einem Verwandtschaftsverhältnis gleichkommt (…Bamberger/Roth-Litzenburger, § 2270 Rn. 11; KG DNotZ 1993, 825 = FamRZ 1993, 366).Wenn nach § 2270 Abs. 2 BGB der überlebende Ehegatte im Zweifel an die Schlusserbeneinsetzung gebunden ist, wenn er Verwandte des anderen Ehegatten eingesetzt hat, so kann daraus im Umkehrschluss gefolgert werden, dass er an die Schlusserbeneinsetzung eigener Verwandter im Grundsatz nicht gebunden ist (KG DNotZ 1993, 825.827 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12
Wechselbezüglichkeit einer auslegungsbedürftigen Nacherbeneinsetzung
- OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95
Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf …
Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest eben nahe gelegen haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; Senat in 20 W 551/94 vom 07.09.1995 = NJW-RR 1996, 261 = FamRZ 1996, 829 = ZEV 1995, 457 = ErbPrax 1996, 67 = OLG-Report Frankfurt am Main 1995, 272; OLG Hamm OLGZ 1992, 23 = NJW-RR 1991, 1349; KG OLGZ 1993, 398 = FamRZ 1993, 1251;… Keidel/Kuntze FGG Teil A 13. Aufl. Rn. 47, 48, Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 20, 21, je zu § 27).Im übrigen sind an den Begriff "nahe stehen" strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG DNotZ 1977, 40/42; BayObLG FamRZ 1991, 1232; KG OLGZ 1993, 398 = FamRZ 1993, 1251;… Palandt/Edenhofer aaO § 2270 Rn. 9).
- OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Verneinung der …
Diese Grundsätze gelten auch für die Frage der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 3 W 254/00 - KG FamRZ 1993, 1251, 1252 m.w.N.;… OLG Köln aaO S. 398). - BayObLG, 26.01.1999 - 1Z BR 44/98
Wechselbezüglichkeit zeitlich auseinanderliegender gemeinschaftlicher Testamente
Daraus rechtfertigt sich regelmäßig die Folgerung, daß er ohne die Verfügung des anderen Ehegatten seine Verfügung nicht getroffen hätte (KG, OLGZ 1993, 398 [404] ). - OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben
1a Z 80/90">BayObLGZ 1991, 173, 176; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400 f. jeweils mit weiteren Nachweisen).Rn. 27 aa) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß Verfügungen von Todes wegen in einem gemeinschaftlichen Testament nach § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich sind, wenn - was bei Zweifeln durch Auslegung zu ermitteln ist - anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, daß die Verfügungen nach dem Willen der Eheleute so eng miteinander verbunden sind, daß sie nach dem beiderseitigen Willen miteinander stehen und fallen sollen (Senat, FamRZ 1993, 1371, 1372; BayObLG FamRZ 1985, 1287, 1288; 1994, 191, 192; 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400).
- OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00
Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit von Verfügungen - …
- OLG Naumburg, 04.10.2006 - 10 Wx 4/06
Zur Formwirksamkeit eines nach ZGB DDR errichteten gemeinschaftlichen …
- OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94
Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit
- OLG Brandenburg, 12.05.1998 - 10 U 35/97
Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks; Gemeinschaftliches Testament ; …
- OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13
Erbschaftsrecht: Auslegung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit einer …
- BayObLG, 15.04.2003 - 1Z BR 10/03
Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments mit …
- OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 21 W 165/20
Auslegung einer Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament von …
- KG, 25.08.2015 - 6 W 30/15
Gemeinschaftlichen Testament: Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung …
- OLG Düsseldorf, 15.04.2011 - 7 U 230/09
Wechselbezüglichkeit der Einsetzung des einzigen Kindes des Erblassers aus erster …
- KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96
Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an …
- BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
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