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| StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 779 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hessen (Leitsatz)
Art 1 GG, Art 3 GG, Art 1 Verf HE, Art 3 Verf HE, Art 131 Verf HE
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51
Hypothekensicherungsgesetz
Auszug aus StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 779
Das Außerkrafttreten einer Norm macht eine Grundrechtsklage unmittelbar gegen diese Norm nicht gegenstandslos, weil das Außerkrafttreten einer Vorschrift eine in der Vergangenheit liegende auf ihr beruhende Grundrechtsverletzung nicht beseitigt (Anschluß an BVerfGE 2, 237, 242 [BVerfG 24.04.1953 - 1 BvR 102/51] ; 23, 208, 223). - BVerwG, 10.10.1975 - VII C 26.73
Klagebegehren - Gerichtliche Überprüfbarkeit - Justitiabilität - Antrag auf …
Auszug aus StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 779
Zur Frage der Zulässigkeit der Grundrechtsklage gegen einen negativen Gnadenakt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1975 MDR 1976, 170 = NJW 1976, 305 [BVerwG 10.10.1975 - BVerwG VII C 26.73] ). - BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63
Verfassungswidrigkeit von § 19 Abs. 1 MFG und der VO über die Beimischung …
Auszug aus StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 779
Das Außerkrafttreten einer Norm macht eine Grundrechtsklage unmittelbar gegen diese Norm nicht gegenstandslos, weil das Außerkrafttreten einer Vorschrift eine in der Vergangenheit liegende auf ihr beruhende Grundrechtsverletzung nicht beseitigt (Anschluß an BVerfGE 2, 237, 242 [BVerfG 24.04.1953 - 1 BvR 102/51] ; 23, 208, 223).
- StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838
Beschränkung; Besuchsbeschränkungen; Durchsuchung; Grundrechtsklage; …
Auf die Frage, ob der Antragsteller die Grundrechtsklage insoweit rechtzeitig erhoben hat, was bei Grundrechtsklagen gegen Rechtsnormen binnen eines Jahres seit Inkrafttreten der Norm zu geschehen hat (vgl. dazu StGH, Urteil vom 20. November 1971 - P.St. 608, 637 -, StAnz. 1972, 112 [117] = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285), kommt es daher ebensowenig an wie darauf, ob das Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften eine gegen sie gerichtete Grundrechtsklage gegenstandslos macht (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 7. April 1976 - P.St. 779 -). - StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 841
Verfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Grundrechtsklage - …
Auf die Frage, ob der Antragsteller die Grundrechtsklage insoweit rechtzeitig erhoben hat, was bei Grundrechtsklagen gegen Rechtsnormen binnen eines Jahres seit Inkrafttreten der Norm zu geschehen hat (vgl. dazu StGH, Urteil vom 20. November 1971 - P.St. 608, 637 -, StAnz. 1972, 112 [117] = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285), kommt es daher ebensowenig an wie darauf, ob das Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften eine gegen sie gerichtete Grundrechtsklage gegenstandslos macht (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 7. April 1976 - P.St. 779 -). - StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 787
Armenrecht; Einstweilige Verfügung; Gnadenentscheidung; Grundrechtsklage; …
Rn. 14 Gegen die Zulässigkeit einer gegen einen ablehnenden Gnadenbescheid gerichteten Grundrechtsklage bestehen keine Bedenken, wie der Staatsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (zuletzt in drei Entscheidungen vom 7. April 1976 - P.St. 779, 799 und 811/822 -).
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