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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.05.2001 - 12 U 196/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8218
OLG Koblenz, 14.05.2001 - 12 U 196/00 (https://dejure.org/2001,8218)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.05.2001 - 12 U 196/00 (https://dejure.org/2001,8218)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 12 U 196/00 (https://dejure.org/2001,8218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 4; ; BGB § 254; ; BGB § 228; ; BGB § 904

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei nächtlichem Verkehrsunfall unter Verstoß gegen das Sichtfahrgebot; Berücksichtigung rechtmäßigen Alternativverhaltens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tierhalterhaftung; Verkehrsunfall; Schadenersatz ; Mitverschuldensquote; Leasingfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PVR 2001, 323
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2001 - 12 U 196/00
    Gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins (BGH, VersR 63, 1026; BGH NJW 84, 50; VRS 87, 249), vorausgesetzt, das Hindernis befand sich schon bei Annäherung auf der Fahrbahn (BGH NZV 89, 265).
  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 99/88

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers auf Straßen außerorts; Einhaltung eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2001 - 12 U 196/00
    Gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins (BGH, VersR 63, 1026; BGH NJW 84, 50; VRS 87, 249), vorausgesetzt, das Hindernis befand sich schon bei Annäherung auf der Fahrbahn (BGH NZV 89, 265).
  • OLG München, 02.03.1984 - 10 U 3850/83

    Schadengeringhaltungspflicht; Unfallschaden; Kaskoversicherer; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2001 - 12 U 196/00
    Der Kläger musste darüber hinaus von Anfang an damit rechnen, dass er einen Teil seines Schadens selbst tragen mußte und dass die Aufwendungen hierfür den Schaden, der ihm durch den Verlust des Schadensfreiheitsrabatts entstehen könnte, um ein Vielfaches übersteigen würden (OLG München, VersR 84, 1054).
  • OLG Hamburg, 10.09.1993 - 14 U 147/91

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines oder mehrerer Fußgänger bei Dunkelheit; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2001 - 12 U 196/00
    Gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins (BGH, VersR 63, 1026; BGH NJW 84, 50; VRS 87, 249), vorausgesetzt, das Hindernis befand sich schon bei Annäherung auf der Fahrbahn (BGH NZV 89, 265).
  • BGH, 28.05.1963 - VI ZR 185/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2001 - 12 U 196/00
    Gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins (BGH, VersR 63, 1026; BGH NJW 84, 50; VRS 87, 249), vorausgesetzt, das Hindernis befand sich schon bei Annäherung auf der Fahrbahn (BGH NZV 89, 265).
  • BGH, 17.11.2020 - VI ZR 569/19

    Ersatz des weiteren Nutzungsausfallschadens nach einem Verkehrsunfall durch den …

    Rn. 14 c) Als treuwidrig könnte sich das Absehen von einer zeitnahen Inanspruchnahme des eigenen Kaskoversicherers und das darin liegende Zuwarten mit der Schadensbeseitigung gegebenenfalls ausnahmsweise dann darstellen, wenn der Geschädigte von vornherein damit zu rechnen hat, dass er einen erheblichen Teil seines Schadens selbst tragen muss und dass die Aufwendungen hierfür den Schaden, der ihm durch den Verlust des Schadensfreiheitsrabatts entstehen könnte, absehbar deutlich übersteigen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14. Mai 2001 - 12 U 196/00, juris Rn. 19; OLG München, VersR 1984, 1054, …
  • OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils über einzelne von verbundenen Klagen; …

    Rn. 11 2. Aus dem Verstoß gegen das Sichtfahrgebot leitet sich zugleich ein unfallursächliches Mitverschulden des VW-Fahrers ab (vgl. die vorstehend zitierte Rechtsprechung); denn gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins, vorausgesetzt, das Hindernis befand sich schon bei Annäherung auf der Fahrbahn, was hier indessen nach den sich aus der schriftlichen Zeugenaussage des Zeugen R. ergebenden Zeitverhältnisse zu bejahen sein dürfte (vgl. dazu OLG Koblenz, PVR 2001, 323 [OLG Koblenz 14.05.2001 - 12 U 196/00] - juris-Rn. 9;… BGH, VersR 1983, 1037 - juris-Rn. 21 a.E.; BGH, NJW-RR 1988, 406 [BGH 08.12.1987 - VI ZR 82/87];… juris-Rn. 11 [dort Satz 3];… BGH, NJW 1987, 1075 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 138/85] - juris-Rn. 23 [dort Satz 2 erster Halbsatz]).
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