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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3031
BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95 (https://dejure.org/1995,3031)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1995 - 6 B 61.95 (https://dejure.org/1995,3031)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 (https://dejure.org/1995,3031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Teilnahme der Personalvertretung an Gesprächen mit Bewerbern um Beförderungsämter - Darlegung einer Grundsatzrüge - Entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 § 133 Abs. 3 S. 3
    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer Grundsatzrevision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1996, 27
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95
    Mit der Beschwerde muß deshalb eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert werden, sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb diese Rechtsfrage im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95
    Mit der Beschwerde muß deshalb eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert werden, sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb diese Rechtsfrage im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2024 - 7 A 10660/23

    Islamischer Gesichtsschleier; Verhüllungs- und Verdeckungsverbot im …

    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt dabei u.a. voraus, dass eine bestimmte Frage herausgearbeitet und formuliert wird (…vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 211; ferner BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61/95 -, juris Rn. 5; OVG RP Beschluss vom 24. März 2022 - 7 A 10832/21.OVG -, n.v.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Hiernach ist es zunächst erforderlich, dass in der Antragsschrift eine konkrete - entscheidungserhebliche und klärungsbedürftige - rechtliche oder tatsächliche Frage "aufgeworfen und ausformuliert" wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - BVerwG 6 B 61.95 -, juris). Darüber hinaus obliegt es dem Rechtsschutzsuchenden, im Einzelnen darzulegen, inwiefern die aufgeworfene Frage im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinaus einer fallübergreifenden Klärung bedarf und im konkreten Fall entscheidungserheblich ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 47/19

    Eignungsnachweis mittels Formblatt

    Mit bloßen Angriffen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts bzw. einem reinen zur Überprüfung stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschluss vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 -, Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
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