Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Wahl des Vorstandsmitgliedes für die Gruppe der Beamten im Hauptpersonalrat ; Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestellung des Gruppenvertreters durch Losentscheid ; Verstoß gegen das im Personalvertretungsrecht herrschende Gruppenprinzip und ...
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 29.03.2000 - 3 P 50037/98
- OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Papierfundstellen
- PersV 2002, 515
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 15.05.1991 - 6 P 15.89
Personalratsvorstand - Wahl von Gruppenmitgliedern - Stimmengleichheit
Auszug aus OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Der Antrag kann mangels entsprechend anderweitiger Regelung grundsätzlich unbefristet gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 1991 - 6 P 15/89 -, BVerwGE 88, 183, vom 27. September 1990 - 6 P 23.88 -, PersV 1991, 266, und vom 3. Oktober 1958 - 7 P 12.57 -, BVerwGE 7, 253;… Krüger, Schipp u.a., Landespersonalvertretungsgesetz Thüringen, 9. Lfg., § 33 Rz. 90).Dies wäre anzunehmen, wenn er längere Zeit sein Recht nicht geltend gemacht hätte und die Beteiligten darauf vertrauen durften, dass ein solcher Antrag nicht mehr gestellt wird, d.h. die Geltendmachung mit Treu und Glauben nicht mehr zu vereinbaren wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1991 - 6 P 15/89 - a.a.O.;… Krüger, Schipp u.a., a.a.O.).
Bei dem Losentscheid ist eine Methode zu wählen, die einen Einfluss auf das Zufallsergebnis nicht zulässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 1991 - 6 P 15.89 - …und vom 1. August 1958 - 7 P 21.57 -, a.a.O.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 9. Mai 1980 - P OVG G 823/79 - Krüger, Schipp u.a., a.a.O., § 33 Rz. 16 f).
Im Gegensatz zum "Streichholzziehen" genügt der reguläre Münzwurf diesen Anforderungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1991 - 6 P 15.89 -, a.a.O.;… OVG Lüneburg, a.a.O.; wohl auch: OVG Münster, Beschluss vom 9. August 1989 - CB 145/89 -).
Von diesen rechtlichen Grundsätzen ausgehend, vor allem der Gleichheit der errungenen Mandate, bestehen nicht nur keine Bedenken gegen § 33 Abs. 1 S. 4 ThürPersVG, sondern der Losentscheid ist im Falle der Stimmengleichheit im Interesse der Gewährleistung einer effektiven Vertretung der Gruppe im Vorstand und dessen Funktionsfähigkeit geboten (vgl. hierzu im Einzelnen den in dem angefochtenen Beschluss wörtlich zitierten Beschluss des BVerwG vom 15. Mai 1991 - 6 P 15/89 -, a.a.O.; Verweigerung des Losentscheids als grobe Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung: BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1961 - 7 P 3.61 -, BVerwGE 13, 242).
Soweit im Bund und in den weiteren Ländern keine solche Regelung besteht, ist der Losentscheid jedoch rechtlich anerkanntes Mittel zur Lösung von Patt-Situationen bei Abstimmungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1990 - 6 P 15/89 -, a.a.O.).
- BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvL 8/88
Verfassungsmäßigkeit des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
Auszug aus OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Der Vorstand ist nach § 33 ThürPersVG das geschäftsführende Organ des Personalrats und mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte betraut, ohne dass die Personalvertretung in ihrer Entscheidungsbefugnis eingeschränkt wird (vgl. zur entsprechenden Rechtslage in Nordrhein-Westfalen: BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvL 8/88 -, BVerfGE 91, 367;… Krüger, Schipp u.a., a.a.O., § 33 Rz. 55 ff).Unabhängig davon, ob diesem Prinzip überhaupt Verfassungsrang zukommt, was vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich offen gelassen wurde (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvL 8/88 -, a.a.O.), besagt dies im Wesentlichen, dass die verschiedenartigen Interessen der Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst (Beamte, Angestellte, Arbeiter) in den Personalvertretungen durch von den Gruppenmitgliedern gewählte Vertreter gewahrt werden müssen.
Auch die im Zusammenhang mit dem Gruppenprinzip zu erhebende Forderung, dass das Interesse der Gruppe nach dem Willen der Mehrheit der Gruppe zu bestimmen ist, mithin der Mehrheitswille der Gruppe ausschlaggebend sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvL 8/88 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1970 - 7 P 5.70 -, BVerwGE 36, 174), führt zu keinem anderen Ergebnis.
- BVerwG, 27.09.1990 - 6 P 23.88
Verfassungsmäßigkeit des § 33 Satz 2 BPersVG
Auszug aus OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Der Antrag kann mangels entsprechend anderweitiger Regelung grundsätzlich unbefristet gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 1991 - 6 P 15/89 -, BVerwGE 88, 183, vom 27. September 1990 - 6 P 23.88 -, PersV 1991, 266, und vom 3. Oktober 1958 - 7 P 12.57 -, BVerwGE 7, 253;… Krüger, Schipp u.a., Landespersonalvertretungsgesetz Thüringen, 9. Lfg., § 33 Rz. 90).Soweit die Rechtsprechung verfassungsrechtliche Anforderungen aus Art. 3 und 9 Abs. 3 GG und in Anknüpfung an die staatsrechtlichen demokratischen Wahlgrundsätze für die Wahlen zu den Personalvertretungen entwickelt hat, beziehen sich diese ausschließlich auf diese Wahlen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 -, BVerfGE 71, 81, und vom 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 -, BVerfGE 60, 162; BVerwG, Beschluss vom 27. September 1990 - 6 P 23.88 -, a.a.O.).
Die andersartige Stellung und Befugnisse machen es verfassungsrechtlich unter keinen Aspekt erforderlich, dass auch der Vorstand der jeweiligen Personalvertretung als ein repräsentatives Spiegelbild der Wählerschaft zu bestellen ist (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 27. September 1990 - 6 P 23.88 -, a.a.O.).
- BVerwG, 15.12.1961 - VII P 3.61
Auszug aus OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Von diesen rechtlichen Grundsätzen ausgehend, vor allem der Gleichheit der errungenen Mandate, bestehen nicht nur keine Bedenken gegen § 33 Abs. 1 S. 4 ThürPersVG, sondern der Losentscheid ist im Falle der Stimmengleichheit im Interesse der Gewährleistung einer effektiven Vertretung der Gruppe im Vorstand und dessen Funktionsfähigkeit geboten (…vgl. hierzu im Einzelnen den in dem angefochtenen Beschluss wörtlich zitierten Beschluss des BVerwG vom 15. Mai 1991 - 6 P 15/89 -, a.a.O.; Verweigerung des Losentscheids als grobe Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung: BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1961 - 7 P 3.61 -, BVerwGE 13, 242). - BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83
Arbeitnehmerkammern Bremen
Auszug aus OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Soweit die Rechtsprechung verfassungsrechtliche Anforderungen aus Art. 3 und 9 Abs. 3 GG und in Anknüpfung an die staatsrechtlichen demokratischen Wahlgrundsätze für die Wahlen zu den Personalvertretungen entwickelt hat, beziehen sich diese ausschließlich auf diese Wahlen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 -, BVerfGE 71, 81, und vom 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 -, BVerfGE 60, 162; BVerwG…, Beschluss vom 27. September 1990 - 6 P 23.88 -, a.a.O.). - BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
Auszug aus OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Soweit die Rechtsprechung verfassungsrechtliche Anforderungen aus Art. 3 und 9 Abs. 3 GG und in Anknüpfung an die staatsrechtlichen demokratischen Wahlgrundsätze für die Wahlen zu den Personalvertretungen entwickelt hat, beziehen sich diese ausschließlich auf diese Wahlen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 -, BVerfGE 71, 81, und vom 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 -, BVerfGE 60, 162; BVerwG…, Beschluss vom 27. September 1990 - 6 P 23.88 -, a.a.O.). - BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70
Gerichtliche Nachprüfbarkeit eines Beruhens des Beschlusses über Abberufung als …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Auch die im Zusammenhang mit dem Gruppenprinzip zu erhebende Forderung, dass das Interesse der Gruppe nach dem Willen der Mehrheit der Gruppe zu bestimmen ist, mithin der Mehrheitswille der Gruppe ausschlaggebend sein muss (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. Dezember 1994 - 2 BvL 8/88 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1970 - 7 P 5.70 -, BVerwGE 36, 174), führt zu keinem anderen Ergebnis. - BVerwG, 01.08.1958 - VII P 21.57
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Bei dem Losentscheid ist eine Methode zu wählen, die einen Einfluss auf das Zufallsergebnis nicht zulässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 1991 - 6 P 15.89 - und vom 1. August 1958 - 7 P 21.57 -, a.a.O.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 9. Mai 1980 - P OVG G 823/79 - Krüger, Schipp u.a., a.a.O., § 33 Rz. 16 f). - VG Meiningen, 11.11.1998 - 3 P 50020/98
Gruppenwahl zum örtlichen Personalrat einer Thüringer Universität ; …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Eine solche Vertretung einer Gruppe durch Angehörige einer anderen Gruppe ermöglicht § 18 Abs. 2 ThürPersVG ausdrücklich (vgl. hierzu eingehend: VG Meiningen, Beschluss vom 11.11.1998 - 3 P 50020/98.Me -, PersV 1999, 234). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1993 - 1 B 2477/93
Unterschreitung des vorgesehenen Freistellungssatzes; Beschluß eines …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.03.2001 - 5 PO 407/00
Diese Mehrheitsbildung findet jeweils in dem dazu berufenen Organ mit den darin vertretenen Mitgliedern der Gruppe statt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 16. Dezember 1993 - 1 B 2477/93 PvL -, PersV 1996, 377). - BVerwG, 03.10.1958 - VII P 12.57
Möglichkeit der in den Personlarat gewählten Vertreter einer Gruppe gemäß § 31 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1989 - CB 145/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2010 - 16 A 3259/08
Berücksichtigung der gewählten Vorstandsmitglieder durch den Personalrat i.R.d. …
Rn. 32 Vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20. März 2001 - 5 PO 407/00 -, juris Rdn. 26 (= PersV 2002, 515). - VG Stuttgart, 04.06.2008 - PL 22 K 4503/07
Wahl des Personalratsvorsitzenden; Verfahren bei Stimmengleichheit
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