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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 01.04.2009 - PL 9 A 552/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8855
OVG Sachsen, 01.04.2009 - PL 9 A 552/08 (https://dejure.org/2009,8855)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.04.2009 - PL 9 A 552/08 (https://dejure.org/2009,8855)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. April 2009 - PL 9 A 552/08 (https://dejure.org/2009,8855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BPersVG § 64 Abs. 1 S. 2, § 60 Abs. 4, 29 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 2; SächsPersVG § 64 Abs. 1 S. 2, § 61 Abs. 4, § 29 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 2; HG 2006/2007

  • Judicialis

    BPersVG § 9 Abs. 2; ; BPersVG § ... 29 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; ; BPersVG § 60 Abs. 4; ; BPersVG § 64 Abs. 1 S. 2; ; SächsPersVG § 9 Abs. 2; ; SächsPersVG § 9 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; ; SächsPersVG § 29 Abs. 1 Nr. 4; ; SächsPersVG § 61 Abs. 4; ; SächsPersVG § 64 Abs. 1 S. 2; ; HG 2006/2007

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht; Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendstufenvertreters; Auflösungsbegehren des Arbeitgebers; verwaltungsseitiger Einstellungsstopp; Schutzbereich; Rechtsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung aller Dienststellen im Geschäftsbereich der übergeordneten Dienststelle bei Prüfung der Verfügbarkeit eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes für ein Mitglied der Jugendvertretung und Auszubildendenstufenvertretung; Rechtfertigung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2010, 310
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.04.2009 - PL 9 A 552/08
    Lässt ein verwaltungsseitiger Einstellungsstopp Ausnahmen zu, so müssen diese so eindeutig gefasst sein, dass sich auch nur der Verdacht einer Benachteiligungsabsicht von vornherein, d. h. anhand objektiver Kriterien, ausschließen lässt (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, BVerwGE 97, 68).

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Haushaltsgesetzgeber auf globale Vorgaben zur Personaleinsparung in bestimmten Ressortbereichen beschränkt (BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, BVerwGE 97, 68).

    Lässt ein behördlicher Einstellungsstopp Ausnahmen zu, so dürfen diese nicht in erheblichem Umfang für Wertungen offen bleiben, sondern müssen so eindeutig gefasst sein, dass sich auch nur der Verdacht einer Benachteiligungsabsicht von vornherein, d. h. anhand objektiver Kriterien, ausschließen lässt (BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, a. a. O.).

    Damit hat der Antragsteller, der darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, a. a. O.), nicht nachgewiesen, dass ihm die Weiterbeschäftigung des Beteiligten zu 1 im gesamten Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz unzumutbar ist.

    Vielmehr sind die Voraussetzungen einer Auflösung des kraft Gesetzes zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses enger und qualifizierter, indem dem Arbeitgeber die Nachweisführung auferlegt wird, dass und aus welchen gewichtigen Gründen ihm die Weiterbeschäftigung ausnahmsweise ("unter Berücksichtigung aller Umstände") unzumutbar ist (ebenso zu § 9 BPersVG: BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, a. a. O.).

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.04.2009 - PL 9 A 552/08
    Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist dann unzumutbar, wenn der Arbeitgeber dem Jugend- und Auszubildendenvertreter zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung keinen ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz bereitstellen kann (BVerwG, Beschl. v. 1.11.2005, BVerwGE 124, 292).

    Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung zur Verfügung steht, kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt und der der Antragsteller in der mündlichen Anhörung auch nicht (mehr) entgegen getreten ist, auf alle Dienststellen im Geschäftsbereich der übergeordneten Dienststelle an, bei welcher die Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung gebildet ist (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Beschl. v. 19.1.2009 - 6 P 1/08 - zitiert nach Juris, unter Aufgabe der im Beschl. v. 1.11.2005, a. a. O., vertretenen gegenteiligen Auffassung).

    Im Ansatz zutreffend macht der Antragsteller freilich geltend, dass darüber, ob ein geeigneter und besetzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, primär der Haushaltsgesetzgeber zu entscheiden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.11.2005, a. a. O. und Beschl. v. 30.5.2007 - BVerwG 6 PB 1.07).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.04.2009 - PL 9 A 552/08
    Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung zur Verfügung steht, kommt es auf alle Dienststellen im Geschäftsbereich der übergeordneten Dienststelle an, bei welcher die Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung gebildet ist (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 19.1.2009 - 6 P 1/08).

    Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung zur Verfügung steht, kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt und der der Antragsteller in der mündlichen Anhörung auch nicht (mehr) entgegen getreten ist, auf alle Dienststellen im Geschäftsbereich der übergeordneten Dienststelle an, bei welcher die Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung gebildet ist (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Beschl. v. 19.1.2009 - 6 P 1/08 - zitiert nach Juris, unter Aufgabe der im Beschl. v. 1.11.2005, a. a. O., vertretenen gegenteiligen Auffassung).

  • BVerwG, 30.05.2007 - 6 PB 1.07

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Besetzungssperre des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.04.2009 - PL 9 A 552/08
    Im Ansatz zutreffend macht der Antragsteller freilich geltend, dass darüber, ob ein geeigneter und besetzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, primär der Haushaltsgesetzgeber zu entscheiden hat (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.11.2005, a. a. O. und Beschl. v. 30.5.2007 - BVerwG 6 PB 1.07).
  • OVG Sachsen, 21.08.2009 - PB 8 A 29/08

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Einstellungsstopp; interne Ausschreibung

    Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist dann unzumutbar, wenn der Arbeitgeber dem Jugend- und Auszubildendenvertreter zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung keinen ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz bereitstellen kann (BVerwG, Beschl. v. 1.11.2005, BVerwGE 124, 292; SächsOVG, Beschl. v. 1.4.2009 - PL 9 A 552/08 - juris).

    Ob ein geeigneter und besetzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat primär der Haushaltsgesetzgeber zu entscheiden (…BVerwG, Beschl. v. 1.11.2005, a. a. O. und Beschl. v. 30.5.2007 - BVerwG 6 BP 1.07; SächsOVG, Beschl. v. 1.4.2009, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 B 709/07

    Anspruch eines beim Staatlichen Vermessungsamt ausgebildeten …

    War mithin im Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses kein auf die Qualifikation der Beteiligten zu 1 zugeschnittener freier, auf Dauer angelegter Arbeitsplatz vorhanden, kann offen bleiben, ob der Antragsteller dem Weiterbeschäftigungsanspruch ferner einen den Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschl. v. 2.11.1994, a.a.O., 68, 77 f.) und des Senats (vgl. Beschl. v. 1.4.2009 - PL 9 A 552/08 - [...]) entsprechenden wirksamen Einstellungsstopp entgegenhalten kann.
  • OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 A 200/08

    SächsPersVG § 9 Abs 4

    Damit lässt sich der Einstellungsstopp auf eine haushaltsgesetzgeberische Entscheidung zurückführen (vgl. Senatsbeschl. v. 1.4.2009 - PL 9 A 552/08 - juris).
  • OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 B 709/09

    Arbeitsverhältnis, Jugend- und Auszubildendenvertreter

    War mithin im Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses kein auf die Qualifikation der Beteiligten zu 1 zugeschnittener freier, auf Dauer angelegter Arbeitsplatz vorhanden, kann offen bleiben, ob der Antragsteller dem Weiterbeschäftigungsanspruch ferner einen den Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschl. v. 2.11.1994, a. a. O., 68, 77 f.) und des Senats (vgl. Beschl. v. 1.4.2009 - PL 9 A 552/08 - juris) entsprechenden wirksamen Einstellungsstopp entgegenhalten kann.
  • OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 A 202/08

    SächsPersVG § 9

    Damit lässt sich der Einstellungsstopp auf eine haushaltsgesetzgeberische Entscheidung zurückführen (vgl. Senatsbeschl. v. 1.4.2009 - PL 9 A 552/08 - juris).
  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 17 P 11.2748

    Für den Schutz nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG ist nicht auf die Amtszeit der dort …

    Ebenfalls dieser Ansicht sind der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 25.5.1983 ZBR 1983, 364), das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 20.9.1995 PersR 1996, 203), das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 1.4.2009 PersV 2010, 310) und das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 17.5.1995 Az. 18 L 931/95 RdNr. 22).
  • OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 B 468/07

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung; Schaffung eines Arbeitsplatzes durch …

    War mithin im Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses keine auf die Qualifikation des Beteiligten zu 1 zugeschnittene Stelle vorhanden, kann offen bleiben, ob beim Antragsteller seinerzeit ein Personalüberhang von, wie das Verwaltungsgericht meint, 7,91 Stellen bestanden hat, und ob der Antragsteller, wie die Beteiligten zu 3 und 4 vortragen, der Weiterbeschäftigung des Beteiligten zu 1 einen den Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 2.11.1994, E 97, 68, 77 f.) und des Senats (vgl. Beschl. v. 1.4.2009 - PL 9 A 552/08 - juris) entsprechenden wirksamen Einstellungsstopp nicht entgegenhalten kann.
  • OVG Sachsen, 02.02.2010 - PL 9 A 230/08

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, Stellenreste

    War mithin im Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses keine auf die Qualifikation des Beteiligten zu 1 zugeschnittene Stelle im Bereich des Statistischen Landesamts vorhanden, kann offen bleiben, ob das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen ist, dass der Antragsteller der Weiterbeschäftigung des Beteiligten zu 1 auch einen den Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 2.11.1994, E 97, 68, 77 f.) und des Senats (vgl. Beschl. v. 1.4.2009 - PL 9 A 552/08 - juris) entsprechenden wirksamen Einstellungsstopp entgegenhalten kann.
  • OVG Sachsen, 27.04.2010 - PL 9 A 240/09

    Weiterbeschäftigungsanspruch, Stellenplan, Stellenreste

    War demnach im Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses keine auf die Qualifikation der Beteiligten zu 1 zugeschnittene Stelle vorhanden, kann offen bleiben, ob das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen ist, dass die Antragstellerin der Weiterbeschäftigung der Beteiligten zu 1 auch einen den Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 2.11.1994, E 97, 68, 77 f.) und des Senats (vgl. Beschl. v. 1.4.2009 - PL 9 A 552/08 - juris) entsprechenden wirksamen Einstellungsstopp entgegenhalten kann.Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht (vgl. § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i. V. m. § 80 Abs. 1, § 2a Abs. 1 ArbGG und § 2 Abs. 2 GKG).
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