Weitere Entscheidung unten: LG Essen, 21.08.1998

Rechtsprechung
   BSG, 03.11.1999 - B 3 P 3/99 R   

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https://dejure.org/1999,1375
BSG, 03.11.1999 - B 3 P 3/99 R (https://dejure.org/1999,1375)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1999 - B 3 P 3/99 R (https://dejure.org/1999,1375)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1999 - B 3 P 3/99 R (https://dejure.org/1999,1375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umrüstung eines Rolladens und einer Markise auf Elektroantrieb als Hilfsmittel der Pflegeversicherung oder zuschussfähiger Umbaumaßnahme - Aufrechterhaltung einer möglichst selbstständigen Lebensführung - Begriff der (technischen) Pflegehilfsmittel - Unbestimmter ...

  • Judicialis

    SGB XI § 40 Abs 1; ; SGB XI § 40 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behindertengerechter Umbau der Wohnung und dauerhafter Geräteeinbau keine Pflegehilfsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 404
  • PflR 2001, 83
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 P 3/99 R
    Soweit das LSG als technische Pflegehilfsmittel nur solche ansieht, die unabhängig von der konkreten Wohnsituation des Pflegebedürftigen einsetzbar sind, knüpft es an ein Kriterium an, das im Rahmen des § 33 Abs. 1 SGB Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bei der Hilfsmittelversorgung der Krankenversicherung maßgebend ist (vgl zuletzt BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 30).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 P 6/99 R

    Pflegeversicherung - Umbau und technische Hilfe zur Verbesserung des

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 P 3/99 R
    Die einschränkende Auslegung des LSG trifft im Ergebnis jedoch zu: Der behindertengerechte Umbau der Wohnung und der dauerhafte Einbau von Geräten, die ein weitgehend selbständiges Wohnen des Pflegebedürftigen ermöglichen sollen, sind keine (technischen) Pflegehilfsmittel im Sinn von § 40 Abs. 1 und 3 SGB XI. Dies ergibt sich aus der Abgrenzung von Abs. 1 und Abs. 4 des § 40 SGB XI. Für Maßnahmen, die der Verbesserung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen dienen, sieht das SGB XI in § 40 Abs. 4 eine eigenständige und spezielle Regelung vor, die einen Rückgriff auf § 40 Abs. 1 SGB XI ausschließt (vgl auch Urteil des erkennenden Senats vom 3. November 1999, B 3 P 6/99 R).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Eine notwendige Beiladung der zuständigen Krankenkasse als Rehabilitationsträger (iVm § 14 SGB IX) scheidet schon deshalb aus, weil der Aufzug als fester Einbau in das Wohngebäude kein Hilfsmittel iS des § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) ist (vgl: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 30; BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 1) und andere Leistungen der Krankenkasse nicht in Betracht kommen.
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 P 3/14 R

    Private Pflegeversicherung - Maßnahme zur Verbesserung des individuellen

    In entsprechender Weise seien Maßnahmen zur Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung nur bezuschussungsfähig, soweit elementare Belange der Lebensführung betroffen seien (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 S 6, Nr. 5 S 26 und Nr. 6 S 33; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 RdNr 5) .

    Dies sei ausgeschlossen, wenn das verfolgte Bedürfnis über die üblichen und durchschnittlichen Anforderungen des Wohnstandards und Wohnkomforts hinausgehe (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 S 6 f, Nr. 4 S 22 und Nr. 5 S 27; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 RdNr 7).

  • BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R

    Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, sind Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nicht auf die für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit maßgebenden Verrichtungen des täglichen Lebens beschränkt (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 S 5, Nr. 4 S 21 und Nr. 5 S 27).

    In entsprechender Weise sind Maßnahmen zur Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung (§ 40 Abs. 4 Satz 1, 2. Alt SGB XI) nur bezuschussungsfähig, soweit elementare Belange der Lebensführung betroffen sind (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 S 6, Nr. 5 S 26 und Nr. 6 S 33; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 RdNr 5).

    Das ist ausgeschlossen, wenn das verfolgte Bedürfnis über die üblichen und durchschnittlichen Anforderungen des Wohnstandards und Wohnkomforts hinausgeht (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 1 S 6 f, Nr. 4 S 22 und Nr. 5 S 27; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 RdNr 7).

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Rechtsprechung
   LG Essen, 21.08.1998 - 3 O 266/98   

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https://dejure.org/1998,5761
LG Essen, 21.08.1998 - 3 O 266/98 (https://dejure.org/1998,5761)
LG Essen, Entscheidung vom 21.08.1998 - 3 O 266/98 (https://dejure.org/1998,5761)
LG Essen, Entscheidung vom 21. August 1998 - 3 O 266/98 (https://dejure.org/1998,5761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regressansprüche einer gesetzlichen Krankenversicherung wegen positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung; Vertragliche Nebenpflichten des Betreibers eines Altenpflegeheims aus einem Heimbetreuungsvertrag; Freiheitsberaubung durch Anbringung eines Bettgitters

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nicht einfach das Bett vergittern!

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 893
  • PflR 2001, 83
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München VersR 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893).
  • OLG Hamm, 18.10.2005 - 24 U 13/05

    Sturz eines Heimbewohners im Bereich des Heims - Obhutspflichten - Beweislast

    Bei deren Auslegung ist allgemein anerkannt, dass die Pflichten auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen begrenzt sind, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (BGH NJW 2005, 1937, 1938; OLG München VersR 2004, 618, 619; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868; Landgericht Essen VersR 2000, 893).
  • OLG Hamm, 30.09.2015 - 12 U 197/14

    Umfang der Obhutspflichten des Betreibers eines Seniorenheims

    Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München, VersR 2004, 618 f.; LG Essen, VersR 2000, 893).
  • OLG Bamberg, 01.02.2010 - 6 U 54/09

    Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Heimbewohners: Umfang

    Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München VersR 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893).
  • OLG München, 12.11.2008 - 20 U 3322/08

    Heimvertrag: Schadensersatzanspruch eines gestürzten Pflegeheimbewohners

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 28.04.2005, III ZR 399/04, NJW 2005, 1937) geht der Senat davon aus, dass diese Pflichten begrenzt sind auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München, Urteile vom 28.02.20006, 20 U 4636/05 und vom 25.07.2003, 27 U 237/03, VersR 2004, 618 [619]; LG Essen, VersR 2000, 893).
  • LG Zweibrücken, 07.06.2006 - 3 S 43/06

    Sicherung sturzgefährdeter Heimbewohner: Umfang der Pflichten des Pflegeheims;

    Danach sind die Pflichten des Pflege-/Altenheims begrenzt auf die in solchen Heimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind ( OLG München VersR 2004, 618 f, LG Essen VersR 2000, 893 ).
  • LG Paderborn, 21.06.2001 - 3 O 38/01

    Begrenzte Schutz- und Überwachungspflichten im Rahmen eines

    Soweit die Klägerin ihre Rechtsauffassung auf von ihr zitierte Entscheidungen (LG Essen, VersR 2000, S. 893; OLG Dresden, NJW-RR 2000, S. 761) stützen will, ist dem entgegenzuhalten, daß jeweils andere Sachverhalte zugrundelagen.
  • OLG Bamberg, 21.12.2009 - 6 U 54/09

    Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Heimbewohners: Umfang

    Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München VersR 2004, 618, 619; LG Essen VersR 2000, 893).
  • LG Köln, 24.08.2011 - 7 O 64/10

    Zahlung von Kosten einer stationären Behandlung eines Versicherten;

    Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2010 - 24 U 141/09, NJW-RR 2010, 1533; OLG München, Urt. v. 25.07.2003 - 27 U 237/03, VersR 2004, 618 (619); LG Essen, Urt. v. 21.08.1998 - 3 O 266/98, VersR 2000, 893).
  • LG Hagen, 04.03.2011 - 8 O 183/10

    Anspruch eines Krankenversicherers auf Ersatz der durch einen Pflegefehler

    Dabei sind auch therapeutische Zielvorstellungen zu beachten (LG Essen Urteil vom 21.08.1998 - 3 O 266/98).
  • LG Itzehoe, 29.10.2009 - 7 O 246/08

    Beweislast bei Unfällen in Pflegeheimen; grobe Fahrlässigkeit

  • LG Bochum, 24.03.2010 - 6 O 213/09

    Haftung eines Krankenhauses für einen Sturz bei unzureichender Beaufsichtigung

  • LG Essen, 26.03.2003 - 1 S 207/02
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