Rechtsprechung
| BayObLG, 25.03.1986 - RE-Miet 4/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 2 Abs. 1 Satz 1 MHG
Vereinbarung eines Mietzuschlages bei gewerblicher Nutzung vermieteter Wohnräume; Gewerbliche Nutzung/Mieterhöhung; gewerbliche Nutzung/Mietzuschlag; Nutzung/gewerbliche und Mietzuschlag; Mietzuschlag/gewerbliche Nutzung; Mietzinserhöhung/gewerbliche Nutzung; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnraum-Mietvertrag; Vereinbarung; Nutzung; Wohnzweck; Zustimmungsbedürftig; Zuschlag; Pflicht; Mieter; Zahlung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 892
- MDR 1986, 676
- ZMR 1986, 193
- ZMR 1986, 234
- BayObLGZ 1986, 78
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.03.1977 - VIII ZR 153/75
Vermietung oder Pacht von Räumlichkeiten zum Betriebe einer Gastwirtschaft bzw. …
Auszug aus BayObLG, 25.03.1986 - REMiet 4/85
a) Die Grundsätze, die für Mischmietverhältnisse gelten, insbesondere die herrschende sogenannte Übergewichtstheorie (vgl. BGH, NJW 1977, 1394 m.w.Nachw.; OLG Schleswig, NJW 1983, 49 f. mit zahlreichen w.Nachw.), sind nur dann anwendbar, wenn durch einen einheitlichen Mietvertrag Wohn- und Gewerberäume oder andere nicht Wohnzwecken dienende Räume (z.B. Garagen) vermietet werden, insbesondere eine Wohnung mit einem Laden oder einer Gaststätte. - OLG Karlsruhe, 24.10.1983 - 3 REMiet 4/83
Geschäftsraummiete; Wohnraummiete; Untervermietung; Gemeinnützige Organisation ; …
Auszug aus BayObLG, 25.03.1986 - REMiet 4/85
Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe vertritt in ständiger Rechtsprechung (vgl. NJW 1984, 373 m.w.Nachw.) diese Ansicht, nämlich daß die Vorlagefrage für den Rechtsentscheid neu gefaßt werden darf, wenn es dem zuständigen Gericht zweckmäßig erscheint, sofern der rechtliche Kern dadurch nicht verändert wird. - BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
Auszug aus BayObLG, 25.03.1986 - REMiet 4/85
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (zuletzt BayObLGZ 1982, 173/176 m.w.Nachw.), daß die vorgelegte Rechtsfrage berichtigt und ergänzt werden kann, wenn sie in ihrem Kern nicht verändert wird.
- AG Berlin-Schöneberg, 03.03.2021 - 19 C 546/18
Wohnraummiete: Erlaubniserteilung des Vermieters zur Untervermietung gegen …
- KG, 28.11.2005 - 8 U 66/05
Wohnraummiete: Wirksamkeit der vertraglich vereinbarten Erhöhung eines …
Zwar trifft es zu, wie die Klägerin mit der Berufung geltend macht, dass der Zuschlag ohne Einhaltung der besonderen Voraussetzungen der §§ 557 ff. BGB erhöht werden kann (…Blank/Börstinghaus, Mietrecht, 2. Auflage, § 535 BGB, Rdnr. 397) Überwiegt nämlich trotz gewerblicher Nutzung die Wohnraumnutzung und enthält der Mietvertrag eine Regelung, wonach bei Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ein vom Vermieter festzusetzender Gewerbezuschlag zu zahlen ist, dann wird dieser Zuschlag nicht Teil des Mietzinses (…Schmidt/Futterer/Blank, Mietrecht , 8. Auflage, § 535 BGB, Rdnr. 246; Bay ObLG RE vom 25. März 1986 - RE Miet 4/85 - GE 1986, 605 ). - BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87 Allerdings darf der rechtliche Kern dadurch nicht verändert werden (BayObLGZ 1982, 173/176; BayObLGZ 1986, 78/79; BayObLGZ 1987, 243; OLG Karlsruhe, NJW 1984, 373 ).
- BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86 Dies wäre nach ständiger Rechtsprechung des Senats möglich (BayObLGZ 1982, 173/176 m.w.Nachw.; BayObLG, Rechtsentscheid vom 25.3.1986 Az. RE-Miet 4/85 S. 6 m.w.Nachw.), wenn die Rechtsfrage in ihrem Kern nicht verändert wird (vgl. BGH, NJW 1984, 2466 ) und wenn der Erlaß eines Rechtsentscheids zweckmäßig wäre (OLG Karlsruhe, NJW 1984, 373 m.w.Nachw.).
- AG Berlin-Schöneberg, 10.01.1991 - 2 C 332/90 Die Klägerin bezieht sich zu Unrecht auf die Entscheidung des bay.ObLG vom 25.3.1986 (WUM 1986, 205).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.07.1986 - 4 RE-Miet 4/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de
§ 2 HeizkostenVO
Vorrang der HeizkostenVO vor Mietvertrag; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Warmwasserkosten; Nebenkosten; Nebenkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige; Nebenkostenpauschale; Heizkostenpauschale - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- b44-karlsruhe.de
, S. 415 (Kurzinformation)
Die Heizkostenverordnung hat Vorrang vor einer Vereinbarung über eine pauschale Abrechnung der Heizkosten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebskostenverteilung für zentrale Heizungsanlage; Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale; Berücksichtigung nach ergänzender Vertragsauslegung
Verfahrensgang
- AG Köln - 208 C 331/84
- LG Köln, 10.10.1985 - 1 S 86/85
- OLG Hamm, 02.07.1986 - 4 RE-Miet 4/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 8
- MDR 1986, 1030
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 15.01.1986 - 6 REMiet 1/85
Heizkostenabrechnung; Mietvertrag; Vereinbarung ; Abbedingung; …
Auszug aus OLG Hamm, 02.07.1986 - 4 REMiet 4/85
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die Bescheidung der Vorlagefrage aber abgelehnt, weil es die Rechtslage angesichts des klaren Wortlautes des § 2 Heizkostenverordnung für eindeutig geklärt ansieht im Sinne einer umfassenden Vorrangigkeit der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung, so daß es deswegen für einen Mietrechtsentscheid keine Veranlassung gesehen hat (Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 15. Januar 1986 Az. 6 RE-Miet 1/85).
- KG, 01.04.2021 - 8 U 1099/20
Geschäftsraummiete: Reduzierung des Mietzinsanspruchs bei staatlich angeordneter …
Der Heiz- und Warmwasserkostenanteil ist aus der vertraglichen Bruttowarmmiete herauszurechnen und gegebenenfalls als Vorauszahlung zu behandeln (…BGH, aaO, Rn 18, 19 vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1988, 1293; OLG Hamm, WuM 1986, 267). - BGH, 19.07.2006 - VIII ZR 212/05
Zulässigkeit der Vereinbarung einer Bruttowarmmiete; Wirksamkeit eines …
In zeitlicher Hinsicht ist die Verordnung auch auf Mietverträge anzuwenden, die - wie im vorliegenden Fall - bereits vor ihrem Inkrafttreten am 1. März 1981 abgeschlossen wurden (vgl. die Überleitungsregelung des § 12 HeizkV in der Fassung vom 23. Februar 1981, BGBl. I S. 261, 296; OLG Hamm, WuM 1986, 267, 268 f.; BayObLG, NJW-RR 1988, 1293 f.). - LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10
Wohnraummiete: Heizkostennachforderung bei unwirksamer Pauschale im Wege der …
- OLG Düsseldorf, 11.03.2008 - 24 U 152/07
Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer Nebenkostenvorauszahlung - …
Die Vereinbarung der so ausgestalteten Nebenkostenpauschale ist gemäß § 2 HKV unwirksam, da sie gegen die Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung (§§ 6,7 HKV) verstößt (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1305; OLG Hamm NJW-RR 1987, 8; BayObLG NJW-RR 1988, 1293;… Wolf/Eckert/Ball a.a.O. Rn. 491;… Fritz, Gewerberaummietrecht, 4. Auflage 2005, Rn. 129). - OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
Ausgleich des Wohnvorteils für das weitere Bewohnen der im Miteigentum stehenden …
Eine abweichende rechtsgeschäftliche Vereinbarung wäre gemäß § 2 HeizkostVO nichtig (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 694; OLG Hamm ZMR 1986, 436). - LG Hamburg, 28.04.2005 - 307 S 4/05
Auszahlung eines Restbetrages der Mietkaution; Wirksamkeit des Abbedingens …
Aus § 2 HeizkostenVO ergibt sich, dass die Vorschriften der Heizkostenverordnung zwingend sind und aus diesem Grund nicht durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abbedungen werden können (BGH, Urteil vom 20. Januar 1993, VIII ZR 10/92 , WuM 1993, 109; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. Januar 1986, Az: 6 RE-Miet 1/85, WuM 1986, 330 [OLG Schleswig 15.01.1986 - 6 RE Miet 1/85]; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 1986, 4 RE-Miet 4/85, WuM 1986, 267, 268f. [OLG Hamm 02.07.1986 - 4 RE Miet 4/85]; BayObLG, Beschluss vom 23. Juni 1988, RE-Miet 3/88, WuM 1988, 257; Bub/TreierA/.Das Verbot abweichender vertraglicher Vereinbarungen gilt für jedwede Vertragsausgestaltung hinsichtlich der Heizkostenabrechnung (so ausdrücklich OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 1986, 4 RE-Miet 4/85, WuM 1986, 267, 269 [OLG Hamm 02.07.1986 - 4 RE Miet 4/85]; zustimmend BayObLG, Beschluss vom 23. Juni 1988, RE-Miet 3/88, WuM 1988, 257), also auch für eine vertragliche Abbedingung von § 12 HeizkostenVO.
- BayObLG, 23.06.1988 - REMiet 3/88 Anders als in dem vom Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 2.7.1986 (NJW-RR 1987, 8 = WuM 1986, 267 ) und dem im Beschluß des OLG Schleswig vom 15.1.1986 (WuM 1986, 330 ) behandelten Fall der Vereinbarung einer Heizkostenpauschale würden bei der Vereinbarung eines Pauschalmietzinses Heizkosten nicht geschuldet.
- OLG Koblenz, 08.05.1987 - 4 W RE 800/86 Der Maßstab hierfür wird dem Mietvertrag zu entnehmen sein, gegebenenfalls im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 8 ).
- AG Berlin-Schöneberg, 05.07.2000 - 17 C 673/99
Nichtbestehen eines Anspruchs auf Nachzahlung von Heizkosten und Wasserkosten …
Das OLG Hamm hat mit Rechtsentscheid vom 2.7.1986 (OLGZ 1987, 121; anschließend BayObLG WM 1988, 257) Folgendes ausgeführt:. - OLG Koblenz, 08.05.1987 - 4 W - RE 800/86
Entscheidung über einen Vorlagebeschluss in mietrechtlichen Fragen; Möglichkeit …
Der Maßstab hierfür wird dem Mietvertrag zu entnehmen sein, gegebenenfalls im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 8 [OLG Hamm 02.07.1986 - 4 RE-Miet 4/85] ).
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