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   RG, 18.03.1924 - I 50/24   

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https://dejure.org/1924,3
RG, 18.03.1924 - I 50/24 (https://dejure.org/1924,3)
RG, Entscheidung vom 18.03.1924 - I 50/24 (https://dejure.org/1924,3)
RG, Entscheidung vom 18. März 1924 - I 50/24 (https://dejure.org/1924,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht des Gehilfen, durch seine Hilfeleistung die Haupttat zu unterstützen, oder muß hinzukommen, daß die den strafbaren Tatbestand verwirklichende Handlung vor ihrem Abschluß zu irgendeinem Zeitpunkt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 113
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    In der Rechtsprechung ist dies nie zweifelhaft gewesen (RGSt. 58, 113, 115; 67, 191, 193; 73, 52, 54; OGHSt. 1, 321, 330; BGH VRS 8, 119 und bei Dallinger MDR 1954, 335 sowie u.a. Urteil vom 17.Dezember 1958 - 2 StR 533/58).
  • BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' in westfälischen Anstalten durch Kontrolle der

    "Jede seiner Handlungen in diesem Rahmen, auch diejenigen, die nicht unmittelbar den Tod von Geisteskranken zur Folge hatten, haben die Durchführung des Euthanasieprogramms gefördert." Des weiteren Nachweises, dass die Beihilfehandlungen des Beschwerdeführers für den Erfolg der Haupttat ursächlich waren, der durch die Aussage des Dr. Ka. geführt werden sollte, bedurfte es nach der Rechtsprechung nicht (RGSt. 58, 113).
  • BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Strafbarkeit wegen Beihilfe gemäß § 27 StGB nicht voraus, dass die auf Unterstützung des Haupttäters gerichtete Handlung des Gehilfen sich auf die Begehung der Haupttat im Sinne der Bedingungstheorie kausal auswirkt; ausreichend ist vielmehr, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung erleichtert oder fördert (RGSt 58, 113, 114 f.; BGHSt 2, 130 f.; 46, 107, 109; BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2004, 499, 500; 2007, 230, 232; st. Rspr.; weitere Nachw. bei Fischer StGB 55. Aufl. § 27 Rdn. 14).
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