Rechtsprechung
| RG, 08.12.1879 - 637/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 1, 114
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 18.11.1986 - Ss 530/86
Verletzung des Postgeheimnisses und Fernmeldegeheimnisses in Form des …
Das Reichsgericht (RGSt 72, 197) hat dazu ausgeführt, während das "Beiseiteschaffen" im Sinne des § 348 Abs. 2 StGB a. F. (jetzt: § 133 Abs. 3 StGB ) regelmäßig voraussetzte, daß die Urkunde aus ihrer Lage räumlich entfernt und in eine ungleichwertige andere Lage verbracht werde, gehöre zum "Unterdrücken" im Sinne des § 354 StGB nur, daß die Sendung durch Zurückhalten dem ordnungsgemäßen Postverkehr entzogen werde (so auch RGSt 1, 114, 115). - BDH, 27.02.1959 - I D 46/57
Rechtsmittel
Dem Verteidiger ist zuzugeben, daß das Reichsgericht seit jeher den Sprachgebrauch für maßgeblich erachtet und den Begriff des Briefes auf Mitteilungen beschränkt hat, die "anstelle des mündlichen Verkehrs durch Schrift oder ein Surrogat der letzteren in offener oder geschlossener Form von Person zu Person gemacht werden" (vergl. RGSt 1, 114, 115; 33, 276, 279; 49, 136, 137; 72, 193; 73, 235, 236).
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